SK I Geräte prüfen, aber keine Möglichkeit an PE ranzukommen

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50Hertz
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SK I und fehlender FI

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Bei einer Prüfung DGUV V3 prüfe ich auch immer die niederohmige SL Verbindung und den vorgeschalteten FI. Natürlich dann wen ich in festgelegten Räumen prüfe.
Ist kein FI vorhanden, würde dies unmissverständlich als Nachrüst-Forderung im Gesamtbericht stehen.
Nach einem Kenntnissstand sollte sowieso nach Schutzart und nicht nach Schutzklasse geprüft werden. Viele SK II-Geräte besitzen einen Schukostecker.
Auch bei der Kaffeemaschiene gibt es sehr häufig eine Metallplatte auf der die Glaskanne steht (wegen der guten Wärmeleitung).

Wenn eine ordentliche Prüfung bestanden ist, gibt das keine Sicherheit für die Zukunft. So manches Auto hat nach der HU noch auf dem Prüfplatz schlapp gemacht.

Grüße 50Hertz
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Wasserspeicher aus Vollkunststoff scheinen aktuell immer häufiger zu werden, Metall ist halt teuer, dafür kann sich aber auch keine Spannung verschleppen, was man am Metallschlauch, der zum Absperrventil führt messen kann, ist nicht die Verbindung vom Schutzleiter des Wasserspeichers, sondern das Potential der Wasserleitung, so sie denn durchgehend aus metallischem Rohr mit Potentialausgleichanschluß besteht, der Anschluß am Wasserspeicher ist häufig ein Plastikgewinde.

Auch andere Geräte, die ein Metallgehäuse zur Zierde haben, können schutzisoliert aufgebaut sein, dann wäre nur eine Isomessung erforderlich.
Bei Kaffeemaschinen ist es auch sehr unwahrscheinlich, daß sich Drähte der Heizelektrode oder die Elektrode selbst durch die Isolierung bohren und mit dem Ziergehäuse Kontakt aufnehmen, außer es gibt zwischendurch einen zähflüssigen Aggregatzustand von Bauteilen des Gerätes, dies wäre aber immer mit optischen oder geruchlichen Begleitumständen verbunden, die jedem Laien das Außerbetriebnehmen des Gerätes nahelegen...
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

50Hertz hat geschrieben:... Nach einem Kenntnissstand sollte sowieso nach Schutzart und nicht nach Schutzklasse geprüft werden. ...
Moin 50Hertz,

die Prüfung erfolgt nach der Schutzmaßnahme. Die Schutzart bezieht sich auf das Eindringen von Fremdkörpern (IPxx).

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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langer
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Beitrag von langer »

50Hertz hat geschrieben:Hallo!

Bei einer Prüfung DGUV V3 prüfe ich auch immer die niederohmige SL Verbindung und den vorgeschalteten FI. Natürlich dann wen ich in festgelegten Räumen prüfe.
Ist kein FI vorhanden, würde dies unmissverständlich als Nachrüst-Forderung im Gesamtbericht stehen.
Hallo Hertz

warum forderst Du dann eine FI-Nachrüstung?
Es gibt doch noch sehr gute Anlagen, in denen ein FI kein Pflicht ist und nicht ohne weiteres nachgerüstet werden kann.

Für mich als Kunde wäre es jedenfalls sehr suspekt, wenn ich eine Geräteprüfung beauftragen würde und im Gesamtbericht stünde die Forderung nach einem FI.
Einen Hinweis könnte ich verstehen.
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50Hertz
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Sutzklasse und Schutzmaßnahme

Beitrag von 50Hertz »

Hallo Olaf!

Ja, Du hast natürlich Recht. Es ging um Schutzklasse und Schutzmaßnahme.

Gruß
50Hertz
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50Hertz
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Fi

Beitrag von 50Hertz »

Hallo langer!

FIs sind z.B. sehr schnell.
Klares Kriterium für eine sichere Energiezufuhr.

"Es gibt doch noch sehr gute Anlagen, in denen ein FI kein Pflicht ist und nicht ohne weiteres nachgerüstet werden kann."

Solche Steckdosenkreise sind mir unbekannt.
Auch bei meiner letzten Nachschulung, konnte man mir solche Kreise nicht plausibel nennen.

Grüße
50Hertz
karo1170
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Beitrag von karo1170 »

50Hertz hat geschrieben:Hallo langer!

FIs sind z.B. sehr schnell.
Klares Kriterium für eine sichere Energiezufuhr.
Die Aufgabe eines FI/RCD ist doch nicht die "sichere Energiezufuhr"? Sondern die Realisierung eines "zusaetzlichen" Schutzes. Mittels Abschaltung.
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

50Hertz hat geschrieben: Bei einer Prüfung DGUV V3 prüfe ich auch immer die niederohmige SL Verbindung und den vorgeschalteten FI. (...)
Ist kein FI vorhanden, würde dies unmissverständlich als Nachrüst-Forderung im Gesamtbericht stehen.
Nur zum Verständnis:
Du prüfst die Installation, obwohl Du zur Geräteprüfung beauftragt bist? Bist Du als zur Geräteprüfung beauftragter Dienstleister automatisch auch zur Prüfung der Installation qualifiziert und beauftragt?

WENN ich einen Auftrag zur GERÄTEprüfung gemäß DGUV V3 erteile und der Fachbetrieb prüft dann die Installation, ohne hierzu beauftragt zu sein UND der Fachbetrieb FORDERT dann eine Nachrüstung, dann muss ich persönlich an der Eignung des Fachbetriebs zweifeln, denn DAS habe ich nicht beauftragt.
Oder habe ich diesen Teil falsch verstanden?

Kann / möchte der Prüfer nicht ohne Fehlerstromschutzschalter in der Zuleitung zu seinem Prüfgerät prüfen - ok, dann soll er sich einen mobilen Personenschutzschalter oder dgl. mitbringen und meinetwegen auch abrechnen, sofern vorher darüber gesprochen wurde.
Den Auftragsumfang aber eigenmächtig auf Dinge zu erweitern, die nicht mit dem Auftraggeber abgestimmt sind, halte ich für eine maßlose Kompetenzüberschreitung und einen Vertrauensbruch, der eine weitere Zusammenarbeit, sowie auch und insbesondere die Ergebnisse der bisherigen Prüftätigkeiten mehr als in Frage stellt und dadurch ggf. sogar Schadenersatzansprüche rechtfertigen kann.

Übertragen:
Ich bringe meinen Transporter zur Hauptuntersuchung und der Prüfer entdeckt im Laderaum ein ordnungsgemäß gesichertes, historisches KRAD, welches den aktuellen Bestimmungen für neue KRÄDER nicht genügt, den Bestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbeingens jedoch sehr wohl und er erfasst diesen Sachverhalt im Prüfbericht des Transporters als Mangel - dann muss ich doch sehr daran zweifeln, dass der Prüfer hier weiss, wofür er beauftragt wurde.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin 50Hertz,
50Hertz hat geschrieben:... Solche Steckdosenkreise sind mir unbekannt.
Auch bei meiner letzten Nachschulung, konnte man mir solche Kreise nicht plausibel nennen. ...
wenn die Reserven einer Schaltgerätekombination ausgereizt sind, dann ist eine Nachrüstung nicht mer so einfach.

Der zusätzliche Schutz durch RCD ist gut. Allerdings ist das Thema der Nachrüstung schwierig. Nach ArbSchG und ArbStättV ist der Sand der Technik zu berücksichtigen. Wenn dies nun aber eine sofortige Nachrüstung aller Steckdosenstromkreise mit RCD bedeutet, würden im Umkehrschluss Steckdosenstromkreise ohne RCD eine erhebliche Gefahr dastellen. Dem ist aber nicht so. Die Schutzmaßnahmen funktionieren auch ohne den zusätzlichen Schutz. Die Schwachstelle ist hier der knauserige Mensch. Der RCD kompensiert hier ein Fehlverhalten bei Beschaffung und Verwendung von Geräten.

Anderes Beispiel:
Ich mähe mit S3-Schuhen meinen Rasen. Wenn ich dies gem. § 1619 BGB delegiere, dann werden von den Ausführenden auch S3-Schuhe getragen. Blicke ich über den Gartenzaum, dann sehe ich dort gelegentlich jemanden Barfuß mähen. Auch hier kommt es auf den GMV an.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Lightyear hat geschrieben:Kann / möchte der Prüfer nicht ohne Fehlerstromschutzschalter in der Zuleitung zu seinem Prüfgerät prüfen - ok, dann soll er sich einen mobilen Personenschutzschalter oder dgl. mitbringen und meinetwegen auch abrechnen, sofern vorher darüber gesprochen wurde..
Dazu schaue man in die BGI 608 3.2.2.1 - 3.2.2.2 und in die BGI 594 3.2.2.2!
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