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Prüfung nach DGUV 3

Verfasst: Dienstag 15. März 2016, 08:38
von Spezi
Guten Tag,

ich bin bei uns im Hause seit kurzem für die Prüfung nach DGUV3 zuständig.
Eine Grundlagenschulung der GBETEM habe ich im letzten Jahr besucht, außerdem bin ich Elektrofachkraft.

Bei der Prüfung sind mir jetzt 2 Geräte untergekommen, bei denen ich auf Grund meiner Ausbildung Bauschmerzen habe diese Geräte weiter zu verwenden.

Dies wären:

1. Ein Schleifstein bei dem der Kunstoffschutz gegen Funkenflug fehlt.
2. Eine ältere Standbohrmaschine.

Nun meine Begründung:
zu 1. Der Kunstoffschutz ist Teil der Schutzausrichtung und muss in funktionierendem Zustand vorhanden sein.

zu 2. Die Standbohrmaschine verfügt über keine Unterspannungsauslösung.

Außerdem verfügt keine der Beiden Maschinen über eine Notauseinrichtung.

Nun wurde auf dem Lehrgang erzählt, dass entsprechende Maschinen (nach Maschinensicherheitsverodnung) über eine Unterspannungsauslösung und eine Notauseinrichtung verfügen müssen.
Leider fehlt mir die entsprechende Grundlage dafür.
Kann mir dazu vielleicht jemand was sagen ?

Danke

Verfasst: Dienstag 15. März 2016, 15:16
von Olaf S-H
Moin Spezi,

der Wiederanlaufschutz befindet sich in der BetrSichV § 8 (4) - unbeabsichtigtes Ingangsetzen. In der "alten" BetrSichV war diese Forderung im Anhang 1 unter Abschnitt 2.2 aufgeführt (Anpassungsforderung bis zum 03.10.2002 in § 7 (1) Nr. 2) aufgeführt).

Gruß Olaf