Prüfung von Ex-Bereichen

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hasevada
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Prüfung von Ex-Bereichen

Beitrag von hasevada »

Hallo liebe Forum Nutzer
Ich bräuchte da mal etwas Hilfe.
Ich bin bei uns der einzige Elektriker, nun soll ich einen Ex-Bereich Zone 2 prüfen. Dieser besteht aus der Lackierkabine mit 12 Lampen mit je 4x58W Leuchtstoffröhren und einem Erdungskabel zur Druckluftleitung zwecks Verhinderung der statischen Aufladung beim Lackiervorgang, weiter einem Vorraum mit 1 Lampe, zwei Trockenräumen mit 2+3 Lampen und dem Farbmischraum mit 2 Lampen und einem Motor im Abluftkanal. Nun meine Frage welche Prüfungen muss ich bei diesen verbauten Geräten durchführen, wie muss das Prüfprotokoll gestaltet werden und in welchem Zeitraum muß die Prüfung wiederholt werden.
Bin für alle Tipps und Ratschläge dankbar.
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Moin!

Frag das jemanden der sich damit auskennt und lass ihn das machen. Denn wenn du dir das nicht von alleine beantworten kannst, dann darfst du dort nicht prüfen! Sie Betriebssicherheitsverordnung. Das ganze wurde hier im Forum auch schon mehrfach durchgekaut.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Bild
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Zu dieser Prüfung brauchst Du einen entsprechenden Lehrgang (mit Prüfung) um als befähigte Person zur Ex-Schutz-Prüfung zu gelten.

Einfach "so" prüfen ohne entsprechende Befähigung bzw. Ausbildung ist nicht ausreichend wenn dann doch was passiert....

Diese Prüfung geht dann doch tiefer in die Matherie wie eine normale Prüfung, beispielsweise muss man als Prüfer bewerten können ob die richtigen Geräte verbaut sind - und Ex-Schutz ist nicht gleich Ex-Schutz ;)

Also entweder entsprechende Schulungen besuchen oder jemanden prüfen der dies aufgrund seiner Befähigung auch tun darf.
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo zusammen!
IH-Elektriker hat geschrieben:Zu dieser Prüfung brauchst Du einen entsprechenden Lehrgang (mit Prüfung) um als befähigte Person zur Ex-Schutz-Prüfung zu gelten.
Dazu kommt noch mindestens 1 Jahr Praxis in der Montage, Installation u. Prüfung in dem speziellen Bereich!
Aufgrund dessen würde ich da selber auch nicht tätig werden, da meine Erfahrungen u. Kenntnisse nur für 2 ganz spezielle Ex-Bereiche vorhanden sind.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo hasevada,
hasevada hat geschrieben:Hallo liebe Forum Nutzer
Ich bräuchte da mal etwas Hilfe.
Ich bin bei uns der einzige Elektriker, nun soll ich einen Ex-Bereich Zone 2 prüfen.
Unabhängig von der Zone, die Prüfauflagen sind die gleichen. Wo es eine Zone 2 gibt, müsste es auch eine Zone 1 und 0 geben.
Sagt dir diese Einteilung etwas?
Gib es ein ExDokument?
Kennst du die Geräteanforderungen für vorgenannte Zonen?
Kennst du die Schutzarten, welche in welcher Zone verbaut sind, sein müssen?
Sind für alle Komponenten ATEX Dokumente vorhanden?
Bei eigensicheren Bauteilen, gibt es einen Eigensicherheitsnachweis. (Berechnung von kapazitiven und induktiven Einstreuungen, Nachweis dass diese nicht zu zündfähiger Funkenbildung führen können)
Gibt es die dazugehörigen Messprotokolle?
Handelt es sich um eine überwachungspflichtige Anlage?
Gibt es die notwendigen Messprotokolle für den inneren, äußeren Blitzschutz, den Potentialausgleich?
Dieser besteht aus der Lackierkabine mit 12 Lampen mit je 4x58W Leuchtstoffröhren und einem Erdungskabel zur Druckluftleitung zwecks Verhinderung der statischen Aufladung beim Lackiervorgang, weiter einem Vorraum mit 1 Lampe, zwei Trockenräumen mit 2+3 Lampen und dem Farbmischraum mit 2 Lampen und einem Motor im Abluftkanal.
Das ist nicht dein Ernst, wie sieht es mit innerem und äußerem Blitzschutz, mit entsprechenden Überspannungsableitern aus. In EX Bereichen müssen alle metallisch leitende Komponenten in den Potentialausgleich einbezogen werden, (unlösbar verbunden).

Sollte es sich um eine überwachungspflichtige Anlage handeln, darf nur eine ZÜS (zuständige Überwachungsstelle) prüfen.

Nun meine Frage welche Prüfungen muss ich bei diesen verbauten Geräten durchführen, wie muss das Prüfprotokoll gestaltet werden und in welchem Zeitraum muß die Prüfung wiederholt werden.
Bin für alle Tipps und Ratschläge dankbar.
Ohne entsprechende Qualifikation (befähigte Person) darfst du gar nichts prüfen, deine Frage impliziert schon, dass du nicht befähigt bist. Sorry

Überwachungspflichtige Anlagen müssen alle 3 Jahre überprüft werden.
Alle 6 Jahre erfolgt eine "große Prüfung".

Noch ein Hinweis, bei Reparaturen, Wartungen (öffnen elektrischer Betriebsmittel) muss vor Arbeitsbeginn eine Freimessung durchgeführt werden ( keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden). Besitz ihr ein solches Messgerät?

Solltest du in der glücklichen Lage sein alle genannnten Fragen mit ja zu beantworten, weist du sicher genau, dass du nicht prüfen möchtest.
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50Hertz
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Prüfung in Zone 2

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Hier wird mal wieder, wie i.d.R. hier üblich, mit der ganz großen Keule geantwortet.
Keinen Einspruch gegen den Inhalt, eher im Gegenteil!
Auch der Ton macht natürlich die Musik.

Es fragt jemand, nach Prüfungen in der Zone 2. Dass es eine Zone 0 und Zone 1 gibt bleibt davon unberührt.

Weiter handelt es sich nicht um eine Inbetriebnahme-Prüfung sondern um eine Wiederholungs-Prüfung. Ist die Erstabnahme nicht erfolgt, so muss sie durch eine spezialisierte Fachkraft nachgeholt werden (keine Frage).

Als Prüfer muss ich natürlich schauen, welche Änderungen seit der letzten Prüfung erfolgt sind. Grundsätzlich darf ich aber davon ausgehen, dass ich dem Konstrukteur plus Errichter plus Erstprüfer vertraue.
Bsp.: Als Prüfer für Regalsysteme habe ich keine Möglichkeit die Statik zu kontrollieren. Da muss ich schon den Herstellerangaben vertrauen.

Natürlich ist das eine überwachungsbedürftige Anlage. Die BetrSichV verlangt eine Wiederholung alle 3 Jahre.

Ein Verantwortlicher (i.d.R. Eigentümer, Chef, Betriebsleiter) beauftragt jemanden mit Prüfungsaufgaben. Dabei hat er zu kontrollieren ob die Person geeignet ist (ansonsten Organisationsverantwortung). Wie dies zu geschehen hat ist rechtlich nicht genau festgelegt. Das können Schulungen u.s.w. sein.
Schulungen sind zumeist sehr sinnvoll aber nicht ultimativ gefordert.

Grüße
50Hertz
Dateianhänge
betriebl_exschutz1.pdf
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Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo lieber E.
50Hertz hat geschrieben:Hallo!
Hier wird mal wieder, wie i.d.R. hier üblich, mit der ganz großen Keule geantwortet.
Das war nicht meine Intention!
Keinen Einspruch gegen den Inhalt, eher im Gegenteil!
Das steht im Kontext zur ersten Aussage. :confused:
Auch der Ton macht natürlich die Musik.
Wenn dies der Fall ist, war es nicht beabsichtigt.
Es fragt jemand, nach Prüfungen in der Zone 2. Dass es eine Zone 0 und Zone 1 gibt bleibt davon unberührt
Das ist für dich und andere ggf. selbstverständlich, aufgrund der Fragestellung habe ich vermutet, dass der Fragesteller sich in die EX Problematik nicht eingearbeitet hat.
Weiter handelt es sich nicht um eine Inbetriebnahme-Prüfung sondern um eine Wiederholungs-Prüfung. Ist die Erstabnahme nicht erfolgt, so muss sie durch eine spezialisierte Fachkraft nachgeholt werden (keine Frage).
Sorry, Rhetorik? Weiß das der Fragesteller?
Als Prüfer muss ich natürlich schauen, welche Änderungen seit der letzten Prüfung erfolgt sind. Grundsätzlich darf ich aber davon ausgehen, dass ich dem Konstrukteur plus Errichter plus Erstprüfer vertraue.
Wenn alle entsprechenden Unterlagen vorliegen, ich glaube danach habe ich gefragt?
Bsp.: Als Prüfer für Regalsysteme habe ich keine Möglichkeit die Statik zu kontrollieren. Da muss ich schon den Herstellerangaben vertrauen.
Wir sind uns einig.
Natürlich ist das eine überwachungsbedürftige Anlage. Die BetrSichV verlangt eine Wiederholung alle 3 Jahre.
Nicht jede EX-Anlage ist automatisch eine überwachungspflichtige Anlage, hier liegst du falsch.
Ein Verantwortlicher (i.d.R. Eigentümer, Chef, Betriebsleiter) beauftragt jemanden mit Prüfungsaufgaben. Dabei hat er zu kontrollieren ob die Person geeignet ist (ansonsten Organisationsverantwortung). Wie dies zu geschehen hat ist rechtlich nicht genau festgelegt. Das können Schulungen u.s.w. sein.
Schulungen sind zumeist sehr sinnvoll aber nicht ultimativ gefordert.
Hier muss man differenziern, Reparatur nur Hersteller. Austausch Komponenten
- mechanisch -> Schulung
- elektrisch -> qualifizierte Person, die Ansprüche sind deutlich höher.
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