Prüfprotokoll Maschinenprüfung
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Die Prüfung von Maschinen besteht in der Regel aus verschiedenen Prüfungsteilen.
Hier ein Beispiel:
https://www.bgetem.de/redaktion/arbeits ... enpruefung
Die Prüfung auf "elektrische Sicherheit" stellt lediglich einen Teilbereich dar.
Hier ein Beispiel:
https://www.bgetem.de/redaktion/arbeits ... enpruefung
Die Prüfung auf "elektrische Sicherheit" stellt lediglich einen Teilbereich dar.
Liebe Grüße, Bernd
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Meine 6 wäre leicht zerknittert....verzogen von der feuchtigkeit der bitteren Tränen die ich beim Anblick eines solchen Prüfprotokolles meistens kräftig weine.....sn00py603 hat geschrieben:Ist das alles, was da auf dem Protokoll steht?
Der Prüfer würde von mir eine glatte 6 bekommen.
Um nochmals auf das Wort "Rechtssicher" zurückzukommen - das zu behaupten ist für einen Nicht-Juristen fast nicht möglich, so meine Meinung.
Ich bevorzuge da in Gesprächen usw. die Formulierung das man sich keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen darf - also keiner sagen kann "wie kann man das nur so durchgehen lassen bzw. so machen...." und man seinen offensichtlichen Pflichten Genüge getan hat.
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Wobei das verlinkte Dokument aus dem Bereich "Baumusterprüfung" kommt, daher noch tiefer geht wie eine normale Prüfung einer Maschine vor ihrer ersten Inbetriebnahme oder während ihres Lebenszyklus so wie laut BetrSichV bzw. BG-Vorschriften gefordert....Zitteraal hat geschrieben:Die Prüfung von Maschinen besteht in der Regel aus verschiedenen Prüfungsteilen.
Hier ein Beispiel:
https://www.bgetem.de/redaktion/arbeits ... enpruefung
Die Prüfung auf "elektrische Sicherheit" stellt lediglich einen Teilbereich dar.
Prinzipiell stimmt das schon, eine "Prüfung" einer Fertigungsmaschine umfasst neben der elektrischen Sicherheit noch einige Punkte mehr, u.a. die Maschinensicherheit ansich und weitere Prüfungen wie z.b Qualitätsprüfungen (lässt sich auf dieser Maschine die geforderte Produktqualität fertigen) usw.
Wobei den Threadstarter vermutlich eher die elektrische Prüfung interessiert da er dafür ggf. den Kopf hinhalten muss....
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Moin.DBY656 hat geschrieben:Hallo zusammen,
dieses Protokoll ist, wenn überhaupt, nur für die Zuleitung tauglich.
Für eine richtige Maschine ist mindestens VDE 0113-1 anzuwenden, bei ortsveränderlichen "Klein-Maschinen" reicht oftmals die VDE 0701/0702 aus für die Wiederholungsprüfung.
Gruß Markus
Die VDE 0113-1 ist eine Norm für Maschinenprüfung, allerdings die Erstprüfung. Für Folgeprüfung gibt es, meines Wissens, keine Maschinen(-prüf)norm.
Hier muss / kann der befähigte Prüfer sich an die VDE 0701-0702 oder VDE 0105 hängen oder sich aus einer Kombination von Beiden bedienen.
Im Einzelfall entscheidet der Prüfer über Art und Umfang der Prüfung um mit seiner Unterschrift einen, unter herstellervorgegebenen Betriebs- und Nutzungsbedingungen, sicheren Betrieb der Maschine zu bestätigen. Berücksichtigt werden müssen ebenso die Prüfpunkte des Maschinenherstellers.
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
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Moin DBY656,
es ist die Errichternorm und nicht die Betreibernorm.
Gruß Olaf
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Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Genau so sieht es aus. Die Standkreissäge die bei Heimwerker Peter Pfusch im Hobbykeller steht ist genauso nach der EN60204-1 gebaut wie die Standkreissäge bei Tischlermeister Horst Hobel in der Werkstatt steht….Olaf S-H hat geschrieben:es ist die Errichternorm und nicht die Betreibernorm.
Beide Maschinen werden nach der EN60204-1 gebaut, aber nur die beim Tischlermeister muss regelmäßig einer Wiederholprüfung unterzogen werden – schon alleine deswegen kann in einer Errichternnrom wie der EN60204-1 nichts über eine Wiederholprüfung zu finden sein.
Also muss der Tischlermeister Horst Hobel als verantwortlicher Unternehmer seinen Elektromeister Karl Kribbel der seine Elektrik „betreut“ zur Seite nehmen, zusammen mit ihm als Elektrofachkraft seine Tischlerwerkstatt anschauen und in einer Gefährdungsbeurteilung feststellen in welchem zeitlichen Abstand und in welchem Umfang Karl kribbel dann die elektrische Ausrüstung der Kreissäge überprüfen muss….
Beide legen fest in welchem Umfang das Prüfprotokoll erstellt werden muss. Karl Kribbel schreibt auf jeden Fall jeden Messwert in das Protokoll, schon alleine damit ihm keiner vorwerfen kann er habe grob fahrlässig gehandelt und nicht gemessen. Zudem hat er eine Checkliste mit einigen Punkten die er bei solchen Prüfungen abhakt, das fängt an bei Schaltschrank innen sauber, keine provisorischen Verdrahtungen, Schaltpläne vorhanden und leserlich, alle Leitungen an der Maschine nicht beschädigt, alle Lämpchen leuchten usw.
Horst Hobel findet das alles ausreichend und bitttet darum das Protokoll in Papierform zu bekommen damit er es abheften kann. Horst hat als gewissenhafter Handwerker einen Ordner in den alle Prüfprotokolle kommen – sollte seinen beiden Mitarbeitern ein Unfall passieren kann er sich somit ganz fix absichern das er seine Unternehmerpflichten erfüllt hat – vielleicht nicht vorbildlich, sonst hätte es keinen Unfall gegeben, aber er war nicht grob fahrlässig, sondern hat sich um regelmäßige Prüfungen gekümmert.
Karl Kribbel hebt sich auch noch eine Kopie in seinen Unterlagen auf, damit er nachweisen kann das er gewissenhaft geprüft hat, sollte beispielsweise die Tischlerei abbrennen und der Gutachter zu dem Ergebnis kommen das die Kreissäge elektrisch nicht in Ordnung war und das Feuer durch einen Kurzschluss entstanden ist – oder andere Fälle wo Karl beweisen muss das er sorgfältig und den Umständen angemessen geprüft hat – und nicht grob fahrlässig schludrig schnall mal das Messgerät irgendwo irgendwie drangehalten hat….
Und beim Heimwerker Peter Pfusch – Nun ja, Peter ist nicht sonderlich sorgsam mit seinem Werkzeug, auch wenn die Säge teuer war, ist ja schließlich ein Profigerät. Nach 5 Jahren ist das Ding völlig abgerockt, die Netzzuleitung hat blanke Adern die Peter mal schnell mit ein bisschen Malerkrepp umwickelt hat…..
Heimwerker Pfusch findet das ausreichend sicher – er weiss ja das er an das Kabel nicht hinfasst. Bis sein kleiner Enkel Moritz den Opa in seinem Kellerimperium besucht, über die Holzreste am Boden stolpert und mit der Hand das kaputte Kabel erwischt…….der Notarzt bemüht sich 2 Stunden um das Leben des kleinen Moritz….am nächsten Tag liest man in der Lokalzeitung das der kleine Moritz P. durch einen unglücklichen Unfall ums Leben kam. Er berührte eine defekte Leitung einer Kreissäge im Hobbykeller seines Opa’s…..
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DBY656 hat geschrieben:Wo steht diese Begrenzung auf Erstprüfung? In der Norm selbst ist diese nicht zu finden.
Gruß Markus
Moin DBY656.
Ich hätte es etwas präziser formulieren sollen. Olaf S-H und IH-Elektriker haben ihr übriges dazu getan. Jetzt is´s komplett.
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