In der Fragestellung steht
Es geht nicht hervor zu welchem Zweck, warum und weshalb geprüft wurde. Ist es eine Wiederholungsprüfung wegen der DGUV, der Sachversicherung, zu eigenen betriebsinternen Zwecken wie für vorbeugende Instandhaltung. Oder befand sich die Maschine in einem "unbekannten Zustand" wie es oft nach Maschinenumzügen der Fall ist?Fabi aus Berlin hat geschrieben:... diese Firma hat bei uns Maschinen geprüft....
Die von mir eingebrachte VDE0113-1 hat unter anderem ein sehr kleines Kapitel für "Änderungen" und es gibt kein Kriterium das diese auch bei Wiederholungsprüfungen nicht mit angewendet werden kann.
Es ist letzendlich die "Verantwortliche Elektrofachkraft" in der Pflicht fachgerecht zu handeln.
Gruß Markus