Gebrauchte Maschine angeschafft
- Teufelchen
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Gebrauchte Maschine angeschafft
Hallo liebe Kollegen,
in meiner Firma wurde eine gebrauchte und ziemlich alte Bandschneidemaschine angeschafft. Sie sollte zusätzlich mit einem Gebläse (für ein Luftpolster unter dem Schneidegut; z.B. Schaumstoff) ausgerüstet und von mir neu verkabelt und mit einem kleinen Schaltschrank zur Auswahl der Betriebsarten und integration eines bis dahin nicht vorhandenen Not-Aus in Betrieb genommen werden.
Da ich von den Maschinenrichtlinien (2006/42/EG) keine Ahnung habe (bin nur für VDE 0100/VDE 0105 verantwortlich) habe ich mich mit der SiFA unterhalten und festgestellt, daß der Motor nicht abgebremst ist, keine Schutzeinrichtung vorhanden ist, und kein CE-Zeichen auffindbar ist.
Das wurde schriftlich den Verantwortlichen Leitern mitgeteilt und jetzt ist "die Kacke am dampfen" weil ich die ganze Produktion blockiere.
Wie ist Euere Meinung und habt Ihr irgendwelche Argumentations- oder Verteidigungsanregungen bzw. Quellen für Sicherheitseinrichtungen an Maschinen?
erstmal Danke
in meiner Firma wurde eine gebrauchte und ziemlich alte Bandschneidemaschine angeschafft. Sie sollte zusätzlich mit einem Gebläse (für ein Luftpolster unter dem Schneidegut; z.B. Schaumstoff) ausgerüstet und von mir neu verkabelt und mit einem kleinen Schaltschrank zur Auswahl der Betriebsarten und integration eines bis dahin nicht vorhandenen Not-Aus in Betrieb genommen werden.
Da ich von den Maschinenrichtlinien (2006/42/EG) keine Ahnung habe (bin nur für VDE 0100/VDE 0105 verantwortlich) habe ich mich mit der SiFA unterhalten und festgestellt, daß der Motor nicht abgebremst ist, keine Schutzeinrichtung vorhanden ist, und kein CE-Zeichen auffindbar ist.
Das wurde schriftlich den Verantwortlichen Leitern mitgeteilt und jetzt ist "die Kacke am dampfen" weil ich die ganze Produktion blockiere.
Wie ist Euere Meinung und habt Ihr irgendwelche Argumentations- oder Verteidigungsanregungen bzw. Quellen für Sicherheitseinrichtungen an Maschinen?
erstmal Danke
Unfälle passieren nicht - sie werden verursacht
(Klaus Richter - mein Lehrer und Meister "die Elektrik sind wir, und wenn uns das nicht passt, wird abgeschaltet")
(Klaus Richter - mein Lehrer und Meister "die Elektrik sind wir, und wenn uns das nicht passt, wird abgeschaltet")
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- Null-Leiter
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Ist aber auch kein Hexenwerk. Siehe hier http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/ ... dsaege.pdf
MFG
Christian
MFG
Christian
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Moin!
Kurz: Viel Spaß, es gelten Anahng 1 und Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung - inkl. Nachrüstpflichten! Die Maschinenrichtlinie gilt erst einmal nur für den Hersteller (Konstrukteur).
Kurz: Viel Spaß, es gelten Anahng 1 und Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung - inkl. Nachrüstpflichten! Die Maschinenrichtlinie gilt erst einmal nur für den Hersteller (Konstrukteur).
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- Teufelchen
- Null-Leiter
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Für die Nachrüstung von Altmaschinen gabe es einmal die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung,diese wurde aufgehoben:
Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) - Aufgehoben mit Inkrafttreten (03.10.2002) der "Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutze bei der Bereitstellung von Arbeitmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wenn die Maschine in der Produktion unbedingt benötigt wird würde ich zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit die BG zur Beratung herholen.
Gruß
Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) - Aufgehoben mit Inkrafttreten (03.10.2002) der "Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutze bei der Bereitstellung von Arbeitmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wenn die Maschine in der Produktion unbedingt benötigt wird würde ich zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit die BG zur Beratung herholen.
Gruß
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- Null-Leiter
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- Registriert: Freitag 28. September 2007, 20:56
Hallo Teufelchen,
mit dem Umbau einer Säge kommen viele Bestimmungen und Normen hinzu!
Entscheidend ist unter anderem die Größe für die Einordnung in die Normen
( Beispiel: Schraubzwinge =/= 1000t-Hydraulikpresse )
Die VDE's für "Schaltgerätekombination", Maschinen/Geräte allgemein und wahrscheinlich dazu noch einige Geräte-/Maschinenspezifische.
Es kann sein das sogar eine Abnahme durch einen Spezialisten erforderlich ist, nähere Info's hierzu erteilt u.a. die Berufgenossenschaft.
MfG. Markus
mit dem Umbau einer Säge kommen viele Bestimmungen und Normen hinzu!
Entscheidend ist unter anderem die Größe für die Einordnung in die Normen
( Beispiel: Schraubzwinge =/= 1000t-Hydraulikpresse )
Die VDE's für "Schaltgerätekombination", Maschinen/Geräte allgemein und wahrscheinlich dazu noch einige Geräte-/Maschinenspezifische.
Es kann sein das sogar eine Abnahme durch einen Spezialisten erforderlich ist, nähere Info's hierzu erteilt u.a. die Berufgenossenschaft.
MfG. Markus
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
Falls die Firmenleitung "Druck" macht und die Maschine ohne eine Anpassung der Schutzeinrichtungen und ohne das die Maschine der MRL entspricht einsetzen möchte - einfach mal auf die BetrSichV §3 hinweisen
Falls die Herren Geschäftsführer oder Firmeninhaber unbedingt zum Tüten kleben hinter schwedísche Gardinen einrücken möchten dann sollen sie die Maschine ruhig in Betrieb nehmen - spätestens beim ersten schlimmeren Arbeitsunfall wenn auf einmal BG, Kriminalpolizei bzw. der Staatsanwalt auf der Matte stehen wird den Herren das Lachen vergehen....
Zu den Fakten ist eigentlich schon alles gesagt - ausser das Du falls Du die Elektrik planen musst/sollst Dir vorher mal die EN60204-1/VDE0113 zu Gemüte führen solltest. Am besten falls Du von Maschinenbau eher wenig Ahnung hast ein entsprechendes Buch dazu besorgen - beispielsweise den Band 26 der VDE-Schriftenreihe.
Das Thema EN60204-1 ist auf den ersten Blick nicht einfach wenn man "nur" den Normetxt vorliegen hat, vieles erschließt sich dann aber doch wenn man ein paar Hintergrunderklärungen hat, sei es durch ein Seminar oder eben die Lektüre eines Buches. Für meinen Arbeitgeber muss ich nächste Woche nach China, einigen örtlichen EFKs dort diese Norm näherbringen.... Das wird sicherlich Spassig....
Falls die Herren Geschäftsführer oder Firmeninhaber unbedingt zum Tüten kleben hinter schwedísche Gardinen einrücken möchten dann sollen sie die Maschine ruhig in Betrieb nehmen - spätestens beim ersten schlimmeren Arbeitsunfall wenn auf einmal BG, Kriminalpolizei bzw. der Staatsanwalt auf der Matte stehen wird den Herren das Lachen vergehen....
Zu den Fakten ist eigentlich schon alles gesagt - ausser das Du falls Du die Elektrik planen musst/sollst Dir vorher mal die EN60204-1/VDE0113 zu Gemüte führen solltest. Am besten falls Du von Maschinenbau eher wenig Ahnung hast ein entsprechendes Buch dazu besorgen - beispielsweise den Band 26 der VDE-Schriftenreihe.
Das Thema EN60204-1 ist auf den ersten Blick nicht einfach wenn man "nur" den Normetxt vorliegen hat, vieles erschließt sich dann aber doch wenn man ein paar Hintergrunderklärungen hat, sei es durch ein Seminar oder eben die Lektüre eines Buches. Für meinen Arbeitgeber muss ich nächste Woche nach China, einigen örtlichen EFKs dort diese Norm näherbringen.... Das wird sicherlich Spassig....
Ich möchte in diesem Zusammenhang an dieses Urteil erinnern. Bitte nachlesen wer außer den Geschäftsführeren noch verurteilt wurde. Am besten dieses Urteil der Geschäftlsleitung zur Kenntnis geben.
Gruß
Alois
Gruß
Alois
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- Null-Leiter
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Billig davon gekommen, hat sich für die gelohnt. Den Gewinn habe die Schon weg geschafft und Einfahren müssen die auch nicht. Also alles in allen Kalkuliertes Risiko. Wunder mich wieso nicht nur der Wartungsleiter Bestraft wurde, haben die "Guten Beziehungen" zu den Örtlichen Amtsträgern versagt?Alois hat geschrieben:Ich möchte in diesem Zusammenhang an dieses Urteil erinnern. Bitte nachlesen wer außer den Geschäftsführeren noch verurteilt wurde. Am besten dieses Urteil der Geschäftlsleitung zur Kenntnis geben.
Gruß
Alois
mfg
Ralf
Energiewende nach NIMBY: Wir brauchen keine Stromleitungen, wir haben Steckdosen!