Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
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- Null-Leiter
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Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Hallo und guten Tag,
ich in seit 5 Monaten in Rente und hab ein Angebot zum Konzessionsträger in einer Firma mit 4 Mitarbeiter erhalten.
Da ich eine geringe Rente habe, klingt es für mich interessant. Ich war ja selbst 16 Jahre Unternehmer mit ca. 15 Mitarbeitern und habe natürlich einige Erfahrung als solcher gesammelt.
Was meint Ihr, ist das Risiko zu groß?
Ich selbst werde da nicht mitarbeiten.
Gerne erwarte ich eine ehrliche Antwort von euch.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert/Strom
ich in seit 5 Monaten in Rente und hab ein Angebot zum Konzessionsträger in einer Firma mit 4 Mitarbeiter erhalten.
Da ich eine geringe Rente habe, klingt es für mich interessant. Ich war ja selbst 16 Jahre Unternehmer mit ca. 15 Mitarbeitern und habe natürlich einige Erfahrung als solcher gesammelt.
Was meint Ihr, ist das Risiko zu groß?
Ich selbst werde da nicht mitarbeiten.
Gerne erwarte ich eine ehrliche Antwort von euch.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert/Strom
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- Null-Leiter
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Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Hallo Norbert,
ich würde dies nicht empfehlen, wenn Du nicht dauerhaft im Betrieb mitarbeitest.
Du bist als Konzessionsträger gleichzeitig die VEFK und bist verantwortlich für alle elektrotechnischen Themen, wie Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, etc. Gleichzeitig hast Du eine Garantenstellung innen, die auch nicht zu vernachlässigen ist.
Ich denke, diese Themen sind Dir bekannt, wenn Du in einer solchen Position tätig warst.
Von meiner Seite dazu also keine Empfehlung.
Gruß Udo
ich würde dies nicht empfehlen, wenn Du nicht dauerhaft im Betrieb mitarbeitest.
Du bist als Konzessionsträger gleichzeitig die VEFK und bist verantwortlich für alle elektrotechnischen Themen, wie Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, etc. Gleichzeitig hast Du eine Garantenstellung innen, die auch nicht zu vernachlässigen ist.
Ich denke, diese Themen sind Dir bekannt, wenn Du in einer solchen Position tätig warst.
Von meiner Seite dazu also keine Empfehlung.
Gruß Udo
- Wulff
- Null-Leiter
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Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Es hängt auch vom jeweiligen Netzbetreiber ab.
Es gibt NB, die sich Arbeitsverträge zeigen lassen, um anhand dessen zu beurteilen, ob derjenige als Konzessionsträger (und damit VEFK) überhaut in der Lage ist, weisungsungebunden zu agieren....
Ist evtl eher schwierig zu sehen.
Es gibt NB, die sich Arbeitsverträge zeigen lassen, um anhand dessen zu beurteilen, ob derjenige als Konzessionsträger (und damit VEFK) überhaut in der Lage ist, weisungsungebunden zu agieren....
Ist evtl eher schwierig zu sehen.
- Tobi P.
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- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Moin,
solche Anfragen bekomm ich auch hin und wieder mal. Die suchen einfach nur irgendeinen Depp bzw. dessen Unterschrift damit sie ihre Anmeldungen beim Netzbetreiber machen können. Der letzte war so ne Art Hausmeisterservice, der hat tatsächlich geschrieben dass ich nichts weiter tun müsste als ihm ne Blanko-Unterschrift zu schicken und dafür dann Geld bekommen würde.
Wenn du da nicht selbst mitarbeitest bzw. die Ausführung der Arbeiten überwachst und an den Entscheidungsfindungen beteiligt wirst lass die Finger davon, wenn was passiert bist du sonst in der Verantwortung.
Gruß Tobi
solche Anfragen bekomm ich auch hin und wieder mal. Die suchen einfach nur irgendeinen Depp bzw. dessen Unterschrift damit sie ihre Anmeldungen beim Netzbetreiber machen können. Der letzte war so ne Art Hausmeisterservice, der hat tatsächlich geschrieben dass ich nichts weiter tun müsste als ihm ne Blanko-Unterschrift zu schicken und dafür dann Geld bekommen würde.
Wenn du da nicht selbst mitarbeitest bzw. die Ausführung der Arbeiten überwachst und an den Entscheidungsfindungen beteiligt wirst lass die Finger davon, wenn was passiert bist du sonst in der Verantwortung.
Gruß Tobi
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- Null-Leiter
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Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Wäre es denn eine Option, zu sagen, dass Du das machst, aber nur, wenn Du die installierten E-Anlagen abnimmst bevor Du unterschreibst? Die Abnahme könntest Du Dir dann ja ggf. auch noch bezahlen lassen.
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- Beiträge: 13837
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Moin Strom,
eine schwierige Frage, die Du da stellst. Was wird denn benötigt? Das Unternehmen benötgt eine VEFK nach VDE 1000-10, Abschnitt 4.4. Dann benötigt es einen Betriebsleiter, wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt (§ 7 HwO). Wenn das Unternehmen ins Installatuerverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist (Konzessionsträger), dann sind auch hier Nachweise erforderlich. Bei einem kleinen Unternehmen, wie Du es beschreibst, sind VEFK, Konzessionsträger und Betriebsleiter eine Person und heißen "Chef". Nun kann es sein, das "Chef" diese Posten nicht ausführen kann/darf, weil ihm Befähigungen fehlen (z. B. keine Fachkunde, da er Kaufmann ist). Für den Betriebsleiter stellen die Handwerkskammern teilweise hohe Anforderungen, z. B. 30 h/Woche im Betrieb, keine weitere Beschäfftigung, Wohnort max. 100 km vom Betrieb entfernt, ...
Du solltest genau abklären, was benötigt wird. Denke bitte auch daran, dass diese 3 o. g. Funktionen voll in die Haftung eintreten. Guck mal in § 9 OWiG oder § 14 StGB - da wird unbedarftes Handeln schnell "schwerverdaulich". Ich arbeite in einem Unternehmen, dass sich auch mit der Pflichtenübertragung beschäftigt. Die VEFK-Beauftragungsurkunden, die uns unsere Kunden vorlegen, sind von "super gut" bis "grottenschlecht". Da ist alles vertreten. Letztens war eine Person der Meinung, eine VEFK beauftragt zu haben - die VEFK trägt angeblich keine Verantwortung und hat nach seiner Pfeife zu tanzen. Da haben beide (Beauftragender und Beauftragungsempfänger) einige juristische Defizite. Ist nicht schlimm, kann man alles "nachschulen". Solange kein Ereignisfall eintritt, stört es nicht. Aber wenn dann kleinliche Personen in schwarzen Roben hartnäckig peinliche Fragen stellen, kann es schnell unangenehm werden. Ich will hier keine Panik verbreiten, sondern nur erklären, dass man viele "Spielregeln" beachten muss. Hierzu gehört auch eine stetige Kontrolle. Sauber "eingetütet" ist dies alles kein Problem, sondern nur eine Aufgabe.
Hast Du mal gefragt, warum "Chef" die Position nicht selbst warnimmt?
Gruß Olaf
eine schwierige Frage, die Du da stellst. Was wird denn benötigt? Das Unternehmen benötgt eine VEFK nach VDE 1000-10, Abschnitt 4.4. Dann benötigt es einen Betriebsleiter, wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt (§ 7 HwO). Wenn das Unternehmen ins Installatuerverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist (Konzessionsträger), dann sind auch hier Nachweise erforderlich. Bei einem kleinen Unternehmen, wie Du es beschreibst, sind VEFK, Konzessionsträger und Betriebsleiter eine Person und heißen "Chef". Nun kann es sein, das "Chef" diese Posten nicht ausführen kann/darf, weil ihm Befähigungen fehlen (z. B. keine Fachkunde, da er Kaufmann ist). Für den Betriebsleiter stellen die Handwerkskammern teilweise hohe Anforderungen, z. B. 30 h/Woche im Betrieb, keine weitere Beschäfftigung, Wohnort max. 100 km vom Betrieb entfernt, ...
Du solltest genau abklären, was benötigt wird. Denke bitte auch daran, dass diese 3 o. g. Funktionen voll in die Haftung eintreten. Guck mal in § 9 OWiG oder § 14 StGB - da wird unbedarftes Handeln schnell "schwerverdaulich". Ich arbeite in einem Unternehmen, dass sich auch mit der Pflichtenübertragung beschäftigt. Die VEFK-Beauftragungsurkunden, die uns unsere Kunden vorlegen, sind von "super gut" bis "grottenschlecht". Da ist alles vertreten. Letztens war eine Person der Meinung, eine VEFK beauftragt zu haben - die VEFK trägt angeblich keine Verantwortung und hat nach seiner Pfeife zu tanzen. Da haben beide (Beauftragender und Beauftragungsempfänger) einige juristische Defizite. Ist nicht schlimm, kann man alles "nachschulen". Solange kein Ereignisfall eintritt, stört es nicht. Aber wenn dann kleinliche Personen in schwarzen Roben hartnäckig peinliche Fragen stellen, kann es schnell unangenehm werden. Ich will hier keine Panik verbreiten, sondern nur erklären, dass man viele "Spielregeln" beachten muss. Hierzu gehört auch eine stetige Kontrolle. Sauber "eingetütet" ist dies alles kein Problem, sondern nur eine Aufgabe.
Hast Du mal gefragt, warum "Chef" die Position nicht selbst warnimmt?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794

Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Vorab einige grundsätzliche Aussagen zur Konzession sind in der VDE-Schriftenreihe 135 enthalten.
Im Einzelfall ist vor der Unterschrift unter einen Vertrag, der Verantwortung übertragen will,
zu prüfen ob eine externe fachliche- rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen ist.
Stichwort fundierte Rechtsberatung.
Interessante Internet Artikel
https://www.justanswer.de/anwalt/mklmu- ... h-bin.html
https://www.buhev.de/2003/02/ebay-konzessionen.html
https://www.buhev.de/2002/10/haftung-verguetung.html
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... %20nichtig.
https://www.boettcher-ra.de/freies-hand ... eiter.html
https://www.boettcher-ra.de/freies-hand ... dwerk.html
Im Einzelfall ist vor der Unterschrift unter einen Vertrag, der Verantwortung übertragen will,
zu prüfen ob eine externe fachliche- rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen ist.
Stichwort fundierte Rechtsberatung.
Interessante Internet Artikel
https://www.justanswer.de/anwalt/mklmu- ... h-bin.html
https://www.buhev.de/2003/02/ebay-konzessionen.html
https://www.buhev.de/2002/10/haftung-verguetung.html
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... %20nichtig.
https://www.boettcher-ra.de/freies-hand ... eiter.html
https://www.boettcher-ra.de/freies-hand ... dwerk.html
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
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Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Ich kenne solche Konstrukte, da ist der 80-jährige noch Konzessionsträger (ich frage mich, wie das zukünftig mit den obligatorischen Lehrgängen für den klappen soll), ich würde es nur machen, wenn die Sache noch mit einem weiteren Nebenjob in diesem Betrieb verbunden wäre, daß man z.B. noch einen halben oder ganzen Tag pro Woche im Unternehmen irgendwie produktiv tätig ist und dabei natürlich auch den Überblick behält, was die Kollegen so treiben.
Einen Rentner kann man im allgemeinen bis zur Zuverdienstgrenze noch recht günstig anstellen, da ein Großteil der Sozialabgaben wegfällt.
Einen Rentner kann man im allgemeinen bis zur Zuverdienstgrenze noch recht günstig anstellen, da ein Großteil der Sozialabgaben wegfällt.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 24. August 2016, 19:37
Re: Angebot Konzessionsträger Minijobbasis?
Hallo zusammen,
schönen Dank für eure aussagekräftigen Antworten. Natürlich ist man als Rentner froh, noch etwas dazuverdienen zu können.
Aber ich sehe ein, dass das Risiko einfach zu hoch ist. Und nur als Unterschreiber zu fungieren, ist doch etwas dumm.
Lieber genieße ich die Rentenzeit ohne Risiko.
Also schönen Dank
Und allen eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert/Strom
schönen Dank für eure aussagekräftigen Antworten. Natürlich ist man als Rentner froh, noch etwas dazuverdienen zu können.
Aber ich sehe ein, dass das Risiko einfach zu hoch ist. Und nur als Unterschreiber zu fungieren, ist doch etwas dumm.
Lieber genieße ich die Rentenzeit ohne Risiko.
Also schönen Dank
Und allen eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert/Strom