Reduzierung des Leiterquerschnitts
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Reduzierung des Leiterquerschnitts
Gegeben ist eine Verteilung Baujahr 1985 mit LS Automaten B16A und gL gG Vorsicherung 100A. Diese Vorsicherung geht auf eine Schiene im Verteiler und jeder Automat wird separat mit Einzelader angeschlossen. Der Querschnitt der Einzelader ist maximal 6qmm.
Nun darf so etwas in Verteilern gemacht werden, wenn nicht länger als 3m und die Ausführung kurzschluss- und erdschlusssicher verlegt wurde. Die drei Meter passen, die kurz- und erdschlusssichere Verlegung nicht.
War dies schon 1985 so gefordert, oder war da nur die drei Meter gefordert?
In welcher Norm könnte ich Infos finden?
Nun darf so etwas in Verteilern gemacht werden, wenn nicht länger als 3m und die Ausführung kurzschluss- und erdschlusssicher verlegt wurde. Die drei Meter passen, die kurz- und erdschlusssichere Verlegung nicht.
War dies schon 1985 so gefordert, oder war da nur die drei Meter gefordert?
In welcher Norm könnte ich Infos finden?
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Re: Reduzierung des Leiterquerschnitts
Wer sagt denn, das eine 100A Sicherung nicht den Kurzschlusschutz einer 6mm² Ader übernehmen kann?
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Re: Reduzierung des Leiterquerschnitts
Diese Anforderung war so auch schon in Abschnitt 6.4.2 der DIN VDE 0100-430:1981-06 enthalten.
Allerdings bezieht sich das ja auf den Fall, daß die Einrichtung, die den Schutz bei Kurzschluß sicherstellt, nicht an dem Punkt angeordnet ist, an dem sich die Kurzschlußstrombelastbarkeit der Leiter ändert. Ein Leiter mit einem Querschnitt von 6 mm² kann aber, wie ego11 bereits anmerkte, durchaus durch eine Schmelzsicherung gL/gG 100 A bei Kurzschluß geschützt sein, wenn der prospektive Kurzschlußstrom entsprechend hoch ist. Und wenn der Schutz bei Kurzschluß sichergestellt ist, darf die Einrichtung zum Schutz des Leiters bei Überlast auch im Zuge des Leiters angeordnet werden (433.2.2 a).
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Re: Reduzierung des Leiterquerschnitts
Moin Drehschalter,Drehschalter hat geschrieben: ↑Dienstag 11. Februar 2025, 21:53 ... Diese Anforderung war so auch schon in Abschnitt 6.4.2 der DIN VDE 0100-430:1981-06 enthalten. ...
die VDE 0100 gilt für die Anlage. tm90 fragte aber nach einer Schaltgerätekombination. Folglich muss die Produktnorm (z. B. VDE 0660-500) betrachtet werden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794

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Re: Reduzierung des Leiterquerschnitts
Moin tm90,
im Archiv kann ich bis zur VDE 0660-500:1991-04 zurückgucken. Dort gibt es einen Abschnitt 7.5.5.1.2. Dort steht aber nichts von 3 m.
Du wirst nicht umrum kommen, in die damalige Produktnorm zu gucken. Hierzu sollte vorab geklärt werden, ob es die VDE 0660-500:1984 ist.
Gruß Olaf
im Archiv kann ich bis zur VDE 0660-500:1991-04 zurückgucken. Dort gibt es einen Abschnitt 7.5.5.1.2. Dort steht aber nichts von 3 m.
Du wirst nicht umrum kommen, in die damalige Produktnorm zu gucken. Hierzu sollte vorab geklärt werden, ob es die VDE 0660-500:1984 ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Re: Reduzierung des Leiterquerschnitts
Dazu wäre zunächst einmal zu klären, ob es sich um eine (partiell) typgeprüfte Schaltgerätekombination oder einen Installationskleinverteiler (DIN VDE 0603) handelt. Und selbst dann – wenn die Schaltgerätekombination oder der Installationskleinverteiler Teil einer Anlage ist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, behaupte ich, daß trotzdem die Anforderungen der Normen der Gruppe 400 der Reihe DIN VDE 0100 einzuhalten sind, in denen ja allgemeine Schutzmaßnahmen und nicht betriebsmittelspezifische Anforderungen festgelegt sind.
Wie bereits geschrieben, vermute ich jedoch eher, daß die Leitungen durch die 100-A-Sicherung am Anfang des Stromkreises bei Kurzschluß (Abschnitt 6.4.1) und – sofern erforderlich – durch die 16-A-LS-Schalter bei Überlast (Abschnitt 5.4.2.1) nach DIN VDE 0100-430:1981-06 geschützt sind, sie also gar nicht für eine verminderte Kurzschlußbeanspruchung bemessen sind. Und dazu dürfte auch DIN VDE 0660-500:1984-11 sehr wahrscheinlich keine Einschränkungen enthalten haben.
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- Null-Leiter
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Re: Reduzierung des Leiterquerschnitts
Es ist eine typgeprüfte Anlage.
OK, danke für die Hinweise.
Nach meiner Meinung ist eine kurz- und erdschlusssichere Verlegung gegeben, wenn a) die einzelnen Phasen so verlegt werden, dass diese sich nicht berühren können und gegen das Gehäuse isoliert sind - z.B. im Kanal- oder b) als doppelt isolierte Einzelader verlegt wurden.
In dieser Anlage würden 40 Adern als Bund zusammen gebunden und direkt über geerdete, scharfkantige Bleche ohne Kantenschutz gezogen. Wie ist eure Ansicht dazu?
OK, danke für die Hinweise.
Nach meiner Meinung ist eine kurz- und erdschlusssichere Verlegung gegeben, wenn a) die einzelnen Phasen so verlegt werden, dass diese sich nicht berühren können und gegen das Gehäuse isoliert sind - z.B. im Kanal- oder b) als doppelt isolierte Einzelader verlegt wurden.
In dieser Anlage würden 40 Adern als Bund zusammen gebunden und direkt über geerdete, scharfkantige Bleche ohne Kantenschutz gezogen. Wie ist eure Ansicht dazu?