Berührungsschutz ausreichend?

toshi
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von toshi »

ego11 hat geschrieben: Samstag 1. April 2023, 17:53 Und über Sinn und Unsinn den Schutzleiter über den Schalter zu verbinden, dafür die Tür aber offenbar nicht einzubinden sollte man mal nachdenken.
Doch, unten an der Tür ist mit einer 2,5mm2 Leitung Tür und Schrank verbunden, sieht man leider nur nicht im Bild. Danke sehr trotzdem für den Hinweis!
toshi
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von toshi »

DBY656 hat geschrieben: Samstag 1. April 2023, 19:47 Hallo zusammen,

es sollte eigentlich allgemein bekannt sein das Hauptstromkreise an der Türe nicht zu suchen haben. Die Normen haben sich hierzu schon vor vielen Jahren geändert.
Der Haupschalter ist wie abgebildet fehl am Platz. Der Schalter gehört auf die Montageplatte oder in die feste Seitenwand.

Gruß Markus
Ich hätte eher die fehlende Kennzeichnung des Leitermantels vor dem Schalter bemängelt (weil immer spannungsführend).
Die Diskussion um die Zulässigkeit des Einbaus eines Hauptschalters nach der VDE 0113 in eine Türe ist meines Erachtens nach zumindest kontrovers, und wenn ich das richtig verstanden habe, für kleine Leistungen und wenn die Leitung hinreichend flexibel, geschützt und alles mechanisch stabil ist durchaus vertretbar. Oder sehe ich das falsch?
Zumal ich gar keinen Schrank habe, der unter die VDE0113 fällt.
Olaf S-H
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin toshi,

das Innere der Schaltgerätekombination darf, wenn sie nicht laienbedienbar ist, den Laien nicht zugänglich sein. Aderleitungen sind ebenfalls vor dem Zugriff durch Laien zu schützen.

Die Wärmeabgabe der Schaltgerätekombination muss ermittelt werden (siehe auch VDE 0660-600-1:2021-10, 10.10).

Insofern erscheint das Offenlassen der Schaltgerätekombination nicht Stand der Technik zu sein und ein Betrieb folglich eine Nichteinhaltung von ArbStättV und BetrSichV.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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Elektromann
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von Elektromann »

Hallo,
die Kollegen haben ja schon viel Richtiges gesagt...
Ergänzend: Der Hauptschalter braucht eine Abdeckung, die einspeisende Seite muss erkennbar sein ("Auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung" bzw. Blitzpfeil und farbig). Der Rest wurde ja schon in den anderen Posts beschrieben...
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
toshi
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von toshi »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 2. April 2023, 11:56
Insofern erscheint das Offenlassen der Schaltgerätekombination nicht Stand der Technik zu sein und ein Betrieb folglich eine Nichteinhaltung von ArbStättV und BetrSichV.

Gruß Olaf
Danke vielmals.
Das hilft schonmal weiter!
IH-Elektriker
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von IH-Elektriker »

Die Anschlüsse an der in der Tür eingebauten Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) müssen mindestens IP2x bzw. IPxxB entsprechen und somit Fingersicher sein. Inwieweit die Anschlüsse dieses Schalters ohne Abdeckung IP2x entsprechen müsste man den Datenblättern des Schalters entnehmen können.

Quelle dieser Information: EN60204-1:2019/6.2.2

Betreffend Einbau einer Netztrenneinrichtung in der Tür, hier muss darauf geachtet werden das die Leitungen entsprechend ausgelegt sind und am feststehenden und beweglichen Teil sauber abgefangen werden. Eine Netztrenneinrichtung welche mit 4mm² oder dünneren Querschnitten angefahren wird ist problemlos direkt in der Schaltschranktür unterzubringen, bei 6 oder 10mm² und stärker verbietet sich der Einbau eigentlich von selbst.

Ein generelles Verbot des Türeinbaus wäre mir auch unbekannt....

Wegen der Kühlung, hier ist auf die Umgebung zu achten, bei stark verschmutzter (staubiger oder öliger) Umgebung ist ein einfacher Filterlüfter eher kontraproduktiv wegen etwaiger Verschmutzungen im Schaltschrank. Werden Dach-Klimageräte verwendet ist das Thema der Kondenswasserbildung zu beachten - und dafür zu sorgen das die (Kalt-)Luftverteilung im Schaltschrank ausreichend ist.

Was halt gar nicht geht ist ein Offenlassen des Schrankes damit der quasi gekühlt wird!
DBY656
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von DBY656 »

hier ein Link zur Aussage vom DKE: https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/ind ... ranktueren

Gruß Markus
IH-Elektriker
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Re: Berührungsschutz ausreichend?

Beitrag von IH-Elektriker »

DBY656 hat geschrieben: Dienstag 4. April 2023, 19:04 hier ein Link zur Aussage vom DKE: https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/ind ... ranktueren
Da wird für mich ganz klar drin ausgesagt das ich nur kleinere, leichte Hauptschalter in die Türen einbauen kann. Also quasi der 100A Hauptschalter sozusagen "verboten" - was ja ganz klar auch Sinn macht.

Aber bei einem Schaltschrank mit 500 x 500mm und 16A Vorsicherung welcher vielleicht ein, zwei Schütze und ein bisschen Steuerung enthält den Hauptschalter grundsätzlich nur auf die Montageplatte zu setzen und eben nicht in die Tür - das wäre auch nicht so gut, macht das ganze konstrukt nur teurer und aufwendiger....
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