Olaf S-H hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 20:07
der "Ableitstrom" ist entweder ein Berührungsstrom oder ein Schutzleiterstrom.
Das Prüfintervall ist immer von der individuellen Gefährdungsbeurteilung abhängig und nicht nur vom Standort.
Die Frage hinsichtlich CE wäre, wo wir uns befinden (Niederspannungsrichtlinie, Maschinenrichtlinie, ...). In der 1. ProdSV gibt es unter § 1 (2) Nr. 9 eine Ausnahme, die zutreffen könnte:
kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden
Die Möglichkeit, auf ein CE zu verzichten steht in § 7 (2). Die CE-Kennzeichung ist anzubringen, bevor das Gerät in Verkehr gebracht wird. In Verkehr bringen ist gem. § 2 Nr. 16 ProdSG die "erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt". Wenn das Gerät nicht auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wird, benötigst Du kein CE-Zeichen. Der Rest muss jedoch eingehalten werden.
Gruß Olaf
Hallo Olaf,
Vielen herzlichen Dank für Hilfe.
Unter "Erprobungsmodul" würde ich ein Gerät/Anlage/Maschine verstehen, die in der Entwicklung ist und kein fertig aufgebauter Schrank, der in Produktion/Test nicht mehr vom Errichter erprobt, sondern von darin eingewiesenen Bedienern verwendet wird.
Daher würde ich bei mir davon ausgehen, daß dieser Passus mich nicht von einer CE Konformitätserklärung befreit.
"Bereitstellung auf dem Unionsmarkt" im Sinne von § 2 ProdSG "Bereitstellung auf dem Unionsmarkt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" würde für mich heißen: CE brauche ich nicht. Den Schrank "gebe ich nicht an Dritte ab" sondern er verbleibt auf dem Werksgelände und wird nur von Angestellten der gleichen / eigenen Firma bedient.
Zu GB: Ich gehe davon aus, ich benötige für jedes Gerät/Schrank/etc eine eigene GB und nicht eine pauschale GB für ein Labor (derzeit gibts nur letzteres bei uns).
Da ich keine beweglichen Teile habe / Kraftübertragungen durchführe sondern nur Meßsignale konditioniere und erfasse, würde ich sagen ich befinde mich im Bereich der Niederspannungsrichtlinie.
Danke nochmal für die Korrektur des Wordings beim "Ableitstrom". In meinem Fall meine ich natürlich den Schutzleiterstrom. Einen Berührungsstrom habe ich nicht, es existieren keine metallisch berührbaren Teile, die nicht mit PE verbunden sind.
Gruß
Stephan