Prüfung Meßschrank 3phasig

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Elektromann
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von Elektromann »

tm90 hat geschrieben: Mittwoch 22. März 2023, 07:06 Das wären drei Messungen für Auslösezeit und drei für Auslösestrom. Ich messe aber auch nur je eine Phase.
Ja, genau - die Erfahrung hat mich gelehrt bei diesen Messgeräte 19" Rack Systemen besser genau zu prüfen. Da wird sehr viel von Menschen dran gebastelt, die zwar genau wissen was sie erreichen wollen - aber die nicht unbedingt das Wissen haben, was erlaubt ist ;-)
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
IH-Elektriker
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von IH-Elektriker »

DBY656 hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 20:47 Die VDE 0113-1 ist eindeutig die falsche Norm. Diese ist nur Maschinen, wobei für die Schaltschränke von Maschinen die VDE 0660-600-1 anzuwenden ist.
Die EN60204-1, also die VDE0113-1 könnte man nur dann anwenden wenn aus dem Meßschrank heraus irgendwelche Bewegungen (Motoren, Pumpen, Pneumatikzylinder o.ä.) gesteuert werden. Nur dann würde der Meßschrank zusammen mit der entsprechenden Aktorik zur Maschine nach Maschinenrichtlinie....

Ein Punkt wäre ob Geräte aus dem Schrank auch getrennt von diesem betrieben werden könnten, sprich Meßgeräte mittels Kaltgeräteleitung und Schukosteckdose angeschlossen sind. Dann würde ich diese getrennt prüfen weil niemand weiß wo die Dinger irgendwann bei einer fälligen Wiederholprüfung stecken.
toshi
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von toshi »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 19. März 2023, 09:03
toshi hat geschrieben: Samstag 18. März 2023, 18:38 ... PE aufgetrennt / Strommessung PE mit Multimeter. ...
Moin toshi,

welche Qualifizierung hast Du denn? Wenn ich den Text lese sind, schwanke ich ein wenig. Teile des Textes weisen auf eine gute Fachkunde hin, andere Passagen gehen in eine andere Richtung.

Gruß Olaf
Grüß Dich Olaf,

Ich bin Maschinenbauingenieur mit Zusatzausbildung Elektrofachkraft.
Es würde mich sehr freuen, wenn Du die Passagen die auf meine unzureichende Fachkunde hinweisen, entsprechend korrigieren könntest.
Danke!
toshi
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von toshi »

Kunstglaß hat geschrieben: Sonntag 19. März 2023, 20:44
CE Kennzeichung: Brauche ich nicht, weil das Gerät unser Werksgelände nicht verläßt (ist die Auffassung korrekt) also wir es nicht in Verkehr bringen

mm:1
In dem Moment, wo es ans Netz geht, ist es in Verkehr gebracht.

Mir wäre es zu heiß und würde meine Verantwortliche Elektrofachkraft zu Rate ziehen.
Darf ich um einen Normenverweis zur CE Kennzeichnung bitten, die meinen Fall beschreibt? Meine Kollegen sind der Auffassung, eine CE Kennzeichnung brauche ich nicht, wenn die Anlage nur für Eigenbedarf betrieben wird, ebenso eine Fachfirma für Maschinenprüfung, die wir wegen einer anderen Sache beauftragt haben teilt diese Auffassung. Ich will Deine Einschätzung gar nicht in Frage stellen, aber ich brauch was Belastbares, wenn ich unsere betriebliche Praxis auf den Kopf stellen möchte.

Eine VEFK haben wir nicht, ich bin aber auch mit der VEFK eines anderen Standortes im Austausch zu dieser Sache. Mit dieser werde ich auch die Prüfvorschrift und das Ergebnis durchgehen. Ich möchte aber mit einem konkreten Vorschlag in das Gespräch, daher diese Anfrage hier.
Zuletzt geändert von toshi am Samstag 25. März 2023, 09:23, insgesamt 3-mal geändert.
toshi
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von toshi »

Elektromann hat geschrieben: Montag 20. März 2023, 20:36
toshi hat geschrieben: Samstag 18. März 2023, 18:38
3.) Prüfintervall: 1 Jahr, steht in einem Fertigungsbereich
Das kann sein, es gibt Fertigungsbereiche bei denen 1 Jahr nicht richtig wäre


Naja, das wäre doch jetzt auch mal ein guter Zeitpunkt sich zu überlegen, nach welcher Norm den geprüft werden soll
Also VDE 0113-1 wäre durchaus möglich, da fehlen noch Infos; VDE 0100-600 könnte wohl auch sein, die Beschreibung ist aber etwas dünn um sich da festzulegen - sorry. In meinem Arbeitsbereich kenne ich solche Anlagen aus dem Forschungsbereich. Da würde ich durchaus auch noch etwas Zeit in EMV Themen investieren. Ob R-Iso mit 500V wirklich ausreicht? Bei einem CEE (400V? ) Stecker, hmm

Wir machen Z-Schleifen Messungen für die 19" Racks, Wissenschaftler sind schwer zu ersetzen... und natürlich prüfen wir auch die RCDs, die braucht der Schrank ja auf jeden Fall (also min 6x pro RCD messen), Je nach Einsatz können natürlich noch andere Prüfungen notwendig sein.
Herzlichen Dank für die vielen wertvollen Tips.
Die Anlage ist wirklich aus dem Forschungsbereich.
Eine Norm, die hier wie die Faust aufs Auge paßt, habe ich auch nicht gefunden. Ich denke es ist ja auch nicht schlimm, wenn man sich aus verschiedenen Normen eine eigene Prüfvorschrift strickt, die in diesem individuellen Fall das Schutzziel sicherstellt.
Ich würde so was wie eine Erweiterung der VDE 701/702 in Betracht ziehen. Die VDE 0113 paßt meines erachtens nicht, es ist schließlich "nur" ein Schrank mit einphasigen Labor- und Meßgeräten, die man theoretisch auch einzeln auf einem Tisch aufstellen und betreiben könnte.
RCDs hat der Schrank nicht.
Wohl aber die CEE Steckdose, an welcher der Schrank angeschlossen ist.
Z_Schleifen prüfen an den Steckdosenleisten im Schrank hatte ich eigentlich nicht vor, sagt die Fachliteratur auch (Messen und Prüfen 2, Huss Verlag), daß man das nicht braucht, wenn keine handgeführten Geräte im Spiel sind.
toshi
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von toshi »

Elektromann hat geschrieben: Mittwoch 22. März 2023, 07:15
tm90 hat geschrieben: Mittwoch 22. März 2023, 07:06 Das wären drei Messungen für Auslösezeit und drei für Auslösestrom. Ich messe aber auch nur je eine Phase.
Ja, genau - die Erfahrung hat mich gelehrt bei diesen Messgeräte 19" Rack Systemen besser genau zu prüfen. Da wird sehr viel von Menschen dran gebastelt, die zwar genau wissen was sie erreichen wollen - aber die nicht unbedingt das Wissen haben, was erlaubt ist ;-)
Definitiv. Ein Teil von dem Schrank wurde bisher erdfrei an einem Trennstelltrafo betrieben in der Absicht Störungen im Meßsignal zu eliminieren, was nicht erfolgreich war.
DBY656
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von DBY656 »

toshi hat geschrieben: Samstag 25. März 2023, 09:09 ... Eine VEFK haben wir nicht ...
Die elektrotechnische Verantwortung hat der Unternehmer als Nicht-Elektrofachkraft noch persönlich bei sich ... dieses Forum ist voll mit diesem Thema.

Wann ist eine Person eine Elektrofachkraft .... dieses Forum ist voll mit diesem Thema.


Meine Empfehlung lautet: Diesen Messschrank entsorgen.

Gruß Markus
toshi
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von toshi »

DBY656 hat geschrieben: Samstag 25. März 2023, 11:10
toshi hat geschrieben: Samstag 25. März 2023, 09:09 ... Eine VEFK haben wir nicht ...
Die elektrotechnische Verantwortung hat der Unternehmer als Nicht-Elektrofachkraft noch persönlich bei sich


Meine Empfehlung lautet: Diesen Messschrank entsorgen.

Gruß Markus
Haftung und Verantwortung in der Elektrotechnik einschließlich VDE 1000-10 ist mir bekannt.

Zur Entsorgung des Schrankes sehe ich gar keine Veranlassung. Auf welcher Grundlage sollte ich die Entscheidung treffen?
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von Elektromann »

toshi hat geschrieben: Samstag 25. März 2023, 09:09
Kunstglaß hat geschrieben: Sonntag 19. März 2023, 20:44
CE Kennzeichung: Brauche ich nicht, weil das Gerät unser Werksgelände nicht verläßt (ist die Auffassung korrekt) also wir es nicht in Verkehr bringen

mm:1
In dem Moment, wo es ans Netz geht, ist es in Verkehr gebracht.
Mir wäre es zu heiß und würde meine Verantwortliche Elektrofachkraft zu Rate ziehen.
Darf ich um einen Normenverweis zur CE Kennzeichnung bitten, die meinen Fall beschreibt? Meine Kollegen sind der Auffassung, eine CE Kennzeichnung brauche ich nicht, wenn die Anlage nur für Eigenbedarf betrieben wird, ebenso eine Fachfirma für Maschinenprüfung, die wir wegen einer anderen Sache beauftragt haben teilt diese Auffassung. Ich will Deine Einschätzung gar nicht in Frage stellen, aber ich brauch was Belastbares, wenn ich unsere betriebliche Praxis auf den Kopf stellen möchte.
Ein Normenverweis kann hier nicht helfen, da es um Gesetze geht; hier mal ein Googeltreffer:https://www.sgs-cqe.de/de/geschaeftsfel ... rt%20sein.
und von offizieller Stelle (KomNet NRW):
"Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt. [§ 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)].
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass eine Maschine ohne die erforderliche Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung betrieben wird, muss der Arbeitgeber möglicherweise mit einer Stilllegungsanordnung bis zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes rechnen.
Kommt es zu einem Unfall an solch einer Maschine, sind strafrechtliche Ermittlungen sowohl gegen den Inverkehrbringer als auch gegen den Arbeitgeber möglich. Wir raten dringend davon ab, eine Maschine ohne die erforderliche Kennzeichnung und Bescheinigung in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen.
" um es klar zu sagen, man ist damit auf der sicheren Seite. Es gibt von Seiten der DGUV Einzelmeinungen, dass z.B. für Forschungszwecke (bei ständigem Umbau) keine CE notwendig sei. Diese Meinung wird aber nicht von allen Gerichten geteilt ;-)
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
Kunstglaß
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Re: Prüfung Meßschrank 3phasig

Beitrag von Kunstglaß »

Hallo,

genau.

Wenn ich mir einen Adapter für meine Messungen baue, darf nur ich ihn benutzen.

Falls es zu einem Unfall kommt, werden mir der Staatsanwalt und die BG sagen was ich alles nicht beachtet habe!
Ein Unfall passiert nicht, er wird provoziert! richt1
Andreas
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