Messfehleraufschlag in Altanlagen

tm90
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von tm90 »

Moin,

die VDE 0100-600 ist aber leider die Norm für Prüfung von Neuanlagen. Steht es auch in der VDE 0105? Ich konnte bis jetzt kein genauen Wert finden.
bo_93
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von bo_93 »

tm90 hat geschrieben: Donnerstag 24. Februar 2022, 20:03 Moin,

die VDE 0100-600 ist aber leider die Norm für Prüfung von Neuanlagen. Steht es auch in der VDE 0105? Ich konnte bis jetzt kein genauen Wert finden.
[
Moin,
verd1 joint1
die 0100-600 ist halt trotzdem im Prinzip „die Grundnorm“ will ich es mal nennen.

Eine kurze Suche in der 0105-100:2015-10 Abs. 5.3.3.101.3.1„ Der Nachweis ist unter Anwendung der in DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) angeführten Messverfahren und Grenzwerte zu erbringen“

Da muss dann nicht extra die Regel aufgeführt werden.

Wenn du dir die Seite 47 auf der DGUV Information die ich verlinkt hab angesehen hast, wird dass dort auch deutlich.

Falls du die DGUV Information 203-072 noch nicht kennst, empfehle ich dir einfach mal alles durchzulesen. Ich finde da werden allgemein viele Dinge nochmal gut rübergebracht.

Hier noch mal der Link. https://publikationen.dguv.de/widgets/ ... icle/2879

Seite 47.


Guck nochmal in Ruhe… :)

Das ist halt der theoretische Part… 😁

Gruß

Bo_93
Zuletzt geändert von bo_93 am Donnerstag 24. Februar 2022, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
tm90
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von tm90 »

Oh man wie blöd bin ich denn. dank1 gutnacht1
E-Jens
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

Fragen sind dafür da Lösungen zu finden. Manchmal hilt eine Kleinigkeit.
Gruß Jens
MOMA2
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von MOMA2 »

Messung der Fehlerschleifenimpedanz, Vereinfachte Methoden bei Hausinstallationen.
Lt. VDE 0100-600:2017-06, Abschnitt 6.4.2.3 d,
braucht bei elektrischen Anlagen für Hausinstallationen die Fehlerschleifenimpedanz weder gemessen, noch berechnet werden.
Auszug aus 0100-600:2017-06
Der auftretende größte Kurzschlussstrom braucht für Hausinstallationen mit Anschluss
an ein öffentliches Versorgungsnetz im Allgemeinen nicht errechnet oder gemessen zu werden.
Es genügt hier im Regelfall die Einhaltung der Anforderungen der zum Errichtungszeitraum gültigen Technischen Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB),
in denen abhängig vom Einbauort der elektrischen Betriebsmittel die Kurzschlussstromfestigkeit gefordert wird.

Hier reicht es also aus, während der Prüfung durch Besichtigen festzustellen, dass die Überstromschutzeinrichtungen in den Stromkreisverteilern ein Bemessungsschaltvermögen von mindestens 6 kA aufweisen und der Energiebegrenzungsklasse 3
gemäß VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 entsprechen.
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SPS
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von SPS »

MOMA2 hat geschrieben: Freitag 25. Februar 2022, 10:56 Der auftretende größte Kurzschlussstrom braucht für Hausinstallationen mit Anschluss
an ein öffentliches Versorgungsnetz im Allgemeinen nicht errechnet oder gemessen zu werden.
Den mindestens einzuhaltenden Kurzschlussstrom muss ich dann doch messen, wenn kein RCD vorhanden ist.
Mit freundlichem Gruß sps
MOMA2
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von MOMA2 »

RCD
Schleifenimpedanz.
Wird die automatische Abschaltung der Stromversorgung im TN-System mit Fehlerstromschutzschalter (RCD) realisiert,
kann die Schleifenimpedanzmessung bei Stromkreisen, die über Fehlerstromschutzeinrichtungen geschützt sind, üblicherweise entfallen.
Im TN-System sind die Bedingungen des Schleifenwiderstands immer erfüllt,
weil ein funktionsfähiger RCD bereits bei sehr kleinen Fehlerströmen die Abschaltung veranlasst.

Kurzschlussfestigkeit.
Schutzeinrichtungen im Stromkreisverteiler müssen entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen
einen Mindestkurzschlusswert von 6000 A aufweisen.
Handelsüblich haben Fehlerstromschutzschalter (RCDs) eine Kurzschlussfestigkeit bis 10000 A.
Dies bedeutet, dass die Überstromschutzeinrichtung, z.B. eine NH-Sicherung einen maximalen Bemessungsstrom von 100 A haben darf.
Dies wird in der Regel durch ein Symbol auf der Fehlerstromschutzeinrichtung angegeben.

Allgemein Kurzschlussfestigkeit
Die elektrischen Anlagen müssen mindestens für folgende Kurzschlussströme ausgelegt sein:
-Hauptstromversorgungssystem, von der Übergabestelle bis einschließlich der letzten Überstromschutzeinrichtung vor der Zählung 25 kA
-Betriebsmittel zwischen der letzten Überstromschutzeinrichtung vor der Messung bis zum Stromkreisverteiler 10 kA
-Leitungsschutzschalter im Stromkreisverteiler 6 kA
tm90
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von tm90 »

MOMA2 hat geschrieben: Freitag 25. Februar 2022, 17:32 RCD
Schleifenimpedanz.
Wird die automatische Abschaltung der Stromversorgung im TN-System mit Fehlerstromschutzschalter (RCD) realisiert,
kann die Schleifenimpedanzmessung bei Stromkreisen, die über Fehlerstromschutzeinrichtungen geschützt sind, üblicherweise entfallen.
Im TN-System sind die Bedingungen des Schleifenwiderstands immer erfüllt,
weil ein funktionsfähiger RCD bereits bei sehr kleinen Fehlerströmen die Abschaltung veranlasst.
Wenn die Messung der Schleifenimpedanz entfällt, muss aber eine Messung der Netzimpedanz und der Niederohmigkeit des Schutzleiters erfolgen.
MOMA2
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von MOMA2 »

Netzinnenwiderstand.
Leider ist diese Messung normativ nicht vorgeschrieben
Der messtechnische Nachweis der Netzinnenimpedanz
zwischen den Außenleitern und Neutralleitern wird in der DIN VDE 0100-600 nicht gefordert.
Empfehlung ist, diese Messung durchzuführen, auch wenn Sie nicht explizit gefordert ist,
tm90
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von tm90 »

Puh, dass wäre mir ein bisschen zu mager, da hätte ich ein schlechtes Gewissen. :)
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