Moin MOMA,
für den Nachweis der Abschaltung im Kurzschlussfall benötige ich jedoch Werte. Klar, man kann rechnen. Aber ein messtechnischer Nachweis ist in meinen Augen mehr wert.
Gruß Olaf
Moin MOMA,
Die Messung ist schon vorgeschrieben und dient dem Nachweis des Vorhandenseins. Denn es kann schon fatale Folgen haben wenn der fehlt.MOMA2 hat geschrieben: ↑Montag 28. Februar 2022, 17:43 Netzinnenwiderstand.
Leider ist diese Messung normativ nicht vorgeschrieben
Der messtechnische Nachweis der Netzinnenimpedanz
zwischen den Außenleitern und Neutralleitern wird in der DIN VDE 0100-600 nicht gefordert.
Empfehlung ist, diese Messung durchzuführen, auch wenn Sie nicht explizit gefordert ist,
Ja, so um die Ecke habe ich noch gar nicht gedacht, aber ich gebe dir recht, Spannungsfall muss geprüft werden.Mail Mayer hat geschrieben: ↑Dienstag 3. Mai 2022, 19:45 ...das steht in der VDE 0100-520. und der VDE 0100-600 allerdings in dem Zusammenhang Spannungsfall durch Messung der Stromkreisimpedanz.
Wenn man es genau nimmt ist auch der Nachweis der Schleifen Impedanz unwichtig. Denn das eigentliche Ziel heißt ja die Berührungsspannung unter 50V zu halten und nicht eine bestimmte Schleifenimpedanz zu ermitteln die ja in Bezug auf das Abschltorgan variable wäre. Da fällt mir als erstes die Schutzisolierung ein bzw. wenn der Widerstand aller berührbaren Teile <50V/Ia ist.Somit ist der Hinweis auf die Teile 520 bzw. 600 der 0100,
kein normativer Nachweis für auf eine Pflicht der Netzinnenwiderstandsmessung