Messfehleraufschlag in Altanlagen

Olaf S-H
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von Olaf S-H »

MOMA2 hat geschrieben: Montag 28. Februar 2022, 17:43 ... Leider ist diese Messung normativ nicht vorgeschrieben ...
Moin MOMA,

für den Nachweis der Abschaltung im Kurzschlussfall benötige ich jedoch Werte. Klar, man kann rechnen. Aber ein messtechnischer Nachweis ist in meinen Augen mehr wert.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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MOMA2
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von MOMA2 »

Olaf schrieb:
für den Nachweis der Abschaltung im Kurzschlussfall benötige ich jedoch Werte. Klar, man kann rechnen. Aber ein messtechnischer Nachweis ist in meinen Augen mehr wert.

Hallo Olaf,
ich stell doch den messtechnischen Nachweis nicht in Frage, habe nur den Normentechnischen Sachverhalt dargestellt.
Anmerkung:
Man muss sicherlich unterscheiden ob man den Nachweis in Endstromkreisen (Vergleichbar mit der Schleifenimpedanzmessung) oder in Hauptstromkreisen einen messtechnsichen Nachweis erbringen will. Die Messung in Hauptstromkriesen erfordert den Einsatz spezieller, hochauflösender Messtechnik mit entsprechend hohen Mesströmen.

Prinzipiell ist bei Heranziehung von Messwerten zur Bewertung des Schutzes gegen indirektes Berühren,
Schutz durch automatische Abschaltung, grundsätzlich der Messfehler des Gerätes und die Temperaturerhöhung der Fehlerschleife im Fehlerfall zu berücksichtigen sowie der Messwert entsprechend zu korrigieren.
Mail Mayer
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von Mail Mayer »

MOMA2 hat geschrieben: Montag 28. Februar 2022, 17:43 Netzinnenwiderstand.
Leider ist diese Messung normativ nicht vorgeschrieben
Der messtechnische Nachweis der Netzinnenimpedanz
zwischen den Außenleitern und Neutralleitern wird in der DIN VDE 0100-600 nicht gefordert.
Empfehlung ist, diese Messung durchzuführen, auch wenn Sie nicht explizit gefordert ist,
Die Messung ist schon vorgeschrieben und dient dem Nachweis des Vorhandenseins. Denn es kann schon fatale Folgen haben wenn der fehlt.
Die Abschaltzeit für den Neutralleiter erfüllt die richtige Auswahl der Betriebsmittel zu jeder Zeit und muss deshalb nicht gesondert dokumentiert werden. Im Gegensatz zum Neutralleiter ist trotz richtiger Auswahl der Betriebsmittel beim Schutzleiter eine Abschaltzeit vorgeschrieben wenn man das als Schutz gegen indirektes Berühren ausgewählt hat. Und die tut man messtechnisch ermitteln. Denn auch die Abschaltzeit ist nicht unbedingt zwingend, wenn man die Berührungsspannung auf andere Art unter 50V hält.
MOMA2
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von MOMA2 »

von Mail Mayer » Samstag 26. März 2022, 03:44
Die Messung ist schon vorgeschrieben und dient dem Nachweis des Vorhandenseins.

Bezugsquelle-Normativ?
Mail Mayer
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von Mail Mayer »

...das steht in der VDE 0100-520. und der VDE 0100-600 allerdings in dem Zusammenhang Spannungsfall durch Messung der Stromkreisimpedanz.
tm90
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von tm90 »

Mail Mayer hat geschrieben: Dienstag 3. Mai 2022, 19:45 ...das steht in der VDE 0100-520. und der VDE 0100-600 allerdings in dem Zusammenhang Spannungsfall durch Messung der Stromkreisimpedanz.
Ja, so um die Ecke habe ich noch gar nicht gedacht, aber ich gebe dir recht, Spannungsfall muss geprüft werden. dd1
MOMA2
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von MOMA2 »

Mail Mayer » 03 Mai 2022 17:45
...das steht in der VDE 0100-520. und der VDE 0100-600 allerdings in dem Zusammenhang Spannungsfall durch Messung der Stromkreisimpedanz.

Spannungsfall:
Wird im Regelfall auf Basis einer Netzinnenimpedanzmessung (Z)L-N und einer Netzspannung (230V) ermittelt.
Somit ist der Hinweis auf die Teile 520 bzw. 600 der 0100,
kein normativer Nachweis für auf eine Pflicht der Netzinnenwiderstandsmessung (Kurzschlussfall).
Weitere Hinweise zum Spannungsfall kann man auch der DIN VDE 0100 Beiblatt 5 entnehmen.
Mail Mayer
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Re: Messfehleraufschlag in Altanlagen

Beitrag von Mail Mayer »

Das Messen der Netzimpedanz im Bezug auf den Kurzschlussfall habe ich auch nicht erwähn. Ich habe doch explizit betont das es für diese Messung keine Grenzwerte vorgegeben sind. Ich wüsste auch keinen Grund sofern ein Leitungsschutzschalter vorgeschalten ist, der nicht umsonst so genannt wird.
Somit ist der Hinweis auf die Teile 520 bzw. 600 der 0100,
kein normativer Nachweis für auf eine Pflicht der Netzinnenwiderstandsmessung
Wenn man es genau nimmt ist auch der Nachweis der Schleifen Impedanz unwichtig. Denn das eigentliche Ziel heißt ja die Berührungsspannung unter 50V zu halten und nicht eine bestimmte Schleifenimpedanz zu ermitteln die ja in Bezug auf das Abschltorgan variable wäre. Da fällt mir als erstes die Schutzisolierung ein bzw. wenn der Widerstand aller berührbaren Teile <50V/Ia ist.
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