Das habe ich als selbstverständlich angenommen. Jedes neue Gerät wird entsprechend geprüft. Sonst würden bei 4 Jahren Prüffrist vermutlich etliche Geräte durch das Raster fallen, das stimmt allerdings.DBY656 hat geschrieben: ↑Montag 21. Februar 2022, 18:32
Ein neues Gerät muß vor der Erstinbetriebnahme geprüft werden wenn kein Prüfnachweis vorliegt, hinzu kommt die obligatorische Gefährdungsbeurteilung. Bei Änderungen in größeren Geräteansammlungen könnte die Überprüfung der Energieversorgung nötig sein, ....
Wie lange werden heutzutage Bürogeräten betrieben? Bei einem Zyklus von 4 Jahren fällt da doch einiges komplett durchs Raster.
Ich selbst habe in Zeiten von Homeoffice und Laptops sowieso so meine Bauchschmerzen mit den 4 Jahren. Die 4 Jahre funktionieren m.E. nach ja nur weil man davon ausgeht das im Büro nur selten Leitungen bewegt und Arbeitsplätze ab-/aufgebaut bzw. Geräte bewegt werden....
Das mag so stimmen wenn der Laptop normal in der Dockingstation steckt und nur für Besprechungen mal mitgenommen wird o.ä. - wenn jetzt immer wieder der Laptop mit nach hause geht und das Netzteil immer und immer wieder ein-/ausgepackt wird macht ggf. eine jährliche Prüfung wie bei anderen "mobilen" Geräten durchaus Sinn....
Wenn eine vEFK das macht ist sie ggf. nicht die richtige Person für dieses "Amt" der vEFK.... (Vorausgesetzt die durch den Prüfer festgelegte Prüffrist ist begründbar)Wenn ein Prüfer eine halbjährliche Prüfung der Leitungsroller vorgibt, da diese stark belastet sind, kann die vEFK das nicht wieder auf ein Jahr hochsetzten.