Prüfintervall Fachzeitschrift de

IH-Elektriker
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von IH-Elektriker »

DBY656 hat geschrieben: Montag 21. Februar 2022, 18:32
Ein neues Gerät muß vor der Erstinbetriebnahme geprüft werden wenn kein Prüfnachweis vorliegt, hinzu kommt die obligatorische Gefährdungsbeurteilung. Bei Änderungen in größeren Geräteansammlungen könnte die Überprüfung der Energieversorgung nötig sein, ....

Wie lange werden heutzutage Bürogeräten betrieben? Bei einem Zyklus von 4 Jahren fällt da doch einiges komplett durchs Raster.
Das habe ich als selbstverständlich angenommen. Jedes neue Gerät wird entsprechend geprüft. Sonst würden bei 4 Jahren Prüffrist vermutlich etliche Geräte durch das Raster fallen, das stimmt allerdings.

Ich selbst habe in Zeiten von Homeoffice und Laptops sowieso so meine Bauchschmerzen mit den 4 Jahren. Die 4 Jahre funktionieren m.E. nach ja nur weil man davon ausgeht das im Büro nur selten Leitungen bewegt und Arbeitsplätze ab-/aufgebaut bzw. Geräte bewegt werden....

Das mag so stimmen wenn der Laptop normal in der Dockingstation steckt und nur für Besprechungen mal mitgenommen wird o.ä. - wenn jetzt immer wieder der Laptop mit nach hause geht und das Netzteil immer und immer wieder ein-/ausgepackt wird macht ggf. eine jährliche Prüfung wie bei anderen "mobilen" Geräten durchaus Sinn....

Wenn ein Prüfer eine halbjährliche Prüfung der Leitungsroller vorgibt, da diese stark belastet sind, kann die vEFK das nicht wieder auf ein Jahr hochsetzten.
Wenn eine vEFK das macht ist sie ggf. nicht die richtige Person für dieses "Amt" der vEFK.... (Vorausgesetzt die durch den Prüfer festgelegte Prüffrist ist begründbar)
E-Team
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von E-Team »

Guten Tag.. bin nicht neu hier, aber weil mein Account lange her ist, unter neuem Nick mal wieder da. old-man1

Ich habe auch meinen Senf dazu zu geben und mal wieder in der guten alten Betriebssicherheitsverordung geblättert.

Dort steht unter anderem im §14 Absatz 6

(6) Zur Prüfung befähigte Personen nach § 2 Absatz 6 unterliegen bei der Durchführung der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber. Zur Prüfung befähigte Personen dürfen vom Arbeitgeber wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden.

Dies gilt für mich ebenfalls für den Auftraggeber, und auf Basis der GEBE, 2% Regelung und Tabelle der DGUV, legt der Prüfer den Zyklus fest.

Schöne und sichere Zeit Euch.

Gruß
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SPS
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von SPS »

Eine Gefährdungsbeurteilung durch den Prüfer mit Prüffristen Ermittlung wäre für mich eine Zusatzleistung, die extra bestellt werden muss.
Wenn der Auftraggeber schon die Gefährdungsbeurteilung hat, durchführen lassen, wäre das doppelt bezahlt.

Da können nur grobe Fehler vom Prüfer angesprochen werden ...
Der Auftraggeber kennt seine Bedinnungen für Anlage und Geräte in der Regel besser als ein externer Prüfer der an 1 Tag die Anlage oder Geräte sieht.
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von Olaf S-H »

Moin E-Team,

die Festlegung der Prüfintervalle ist und bleibt eine Betreiberaufgabe. Der Prüfer kann gerne eine Empfehlung abgeben.

Hinsichtlich der Durchführung der Prüfung ist er weisungsfrei, muss jedoch Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers (z. B. aus der ArbStättV kommend) beachten.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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miwi17null6
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von miwi17null6 »

E-Jens hat geschrieben: Montag 21. Februar 2022, 20:03 Hallo,

der Betreiber hat fachkundig zu sein, ist also selber die vEFK oder er muss eine vEFK beauftragen. Nur so kann er seine Betreiberpflichten war nehmen.
Moin,

muss das ganze noch mal aufgreifen. Wann und warum wird eine vEFK gefordert, bzw. wo steht, dass der Betreiber fachkundig zu sein hat? Wer ist der Betreiber, speziell nach DGUV V4 (öffentlicher Dienst)? Die Leitung selber ist keine EFK. In der VDE 1000-10 "Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" kommt der Begriff vEFK vor. Die Verwaltung kommt zu der Erkenntnis, dass die VDE ja nur ein privater Normengeber ist und deshalb diese VDE Norm nicht anzuwenden wäre.
tm90
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von tm90 »

Moin,

es wird immer dann eine vEFK gefordert, sobald diese Aufgabe nicht vom Betreiber/Geschäftsführer übernommen werden kann.
Somit hat er rechtlich die Verantwortung an eine fachkundige Person abgegeben - teilweise.
Denn die Überwachungspflicht der vEFK obligt noch dem Geschäftsführer.
Wenn er das nicht macht und sich nicht in dem Themenfeld auskennt, kann es im Ernstfall unangenehme Fragen und Strafen geben.

Zum Thema privater Verein hier ein Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

§ 49 Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,

2.
Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind....
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Elt-Onkel
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

mal eine Frage.

VEFK ist eine Nummer.
Aber bei dem Umfang der juristischen Bildung scheint mir inzwischen
die Beschäftigung einer juristischen Fachkraft im Betrieb unerlässlich
zu sein.
Nur das müssen (über die Gemeinkosten) die Kunden bezahlen.
Wissen eigendlich die Politiker und Verbraucherschützer was sie da tun ?
Im Ergebnis erhöhen sie die Kosten der Bauleistungen.
Und derzeit jammern alle Politiker um die Höhe der Baukosten.
Das passt alles nicht zusammen.

Ich habe den subjektiven Verdacht, dass die Deutschen (EU) - Politiker
den Fachkräftemangel im Handwerk selbst verursachen.

...
tm90
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von tm90 »

Moin,

Alleine schon das Thema Gefährdungsbeurteilung ist ein hartes Thema.
Deshalb würde ich dir Recht geben, ohne Rechtsschutz wird das Eis schnell dünner.
Olaf S-H
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

Beitrag von Olaf S-H »

miwi17null6 hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 08:16 ... Wann und warum wird eine vEFK gefordert, bzw. wo steht, dass der Betreiber fachkundig zu sein hat? ...
Moin miwi17null6,

die Beantwortung der Frage wäre abendfüllend. Hier die ganz kurze Kurzfassung.

Die VDE 0105-100 wird im Anhang der DGUV Vorschrift 4 aufgeführt.

Der Betreiber (z. B. Dienststellenleiter) muss seinen Aufgaben fachgerecht nachkommen, um nicht in ein Organisationsverschulden zu geraten. Hat er nicht das erforderliche Fachwissen, so muss er fachkundiges Personal hinzuziehen. Schlagworte wären hier §§ 3 und 13 ArbSchG.

Man kann auch im Baurecht, BGB und StGB Fundstellen zur Thematik finden. Im öD ist "Abneigung von Verantwortungsübernahme" ein übliches Thema. Da tut man sicht besonderst schwer mit (Erfahrungswerte).

Gruß Olaf
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MOMA2
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de

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