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Prüfintervall Fachzeitschrift de
- SPS
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Prüfintervall Fachzeitschrift de
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Selbstverständlich legt der Kunde die Prüffristen fest. Und nicht der beauftragte Prüfer.....
Und zwar auf Basis der hoffentlich doch vorhandenen Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche. Das hier wenn der Unternehmer keine eigene Fachkompetenz im Bereich Elektrotechnik hat der beauftragende Prüfer ggf. beratend zur Seite steht ist eine andere Sache.
Und zwar auf Basis der hoffentlich doch vorhandenen Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche. Das hier wenn der Unternehmer keine eigene Fachkompetenz im Bereich Elektrotechnik hat der beauftragende Prüfer ggf. beratend zur Seite steht ist eine andere Sache.
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- Null-Leiter
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Hallo SPS, Hallo zusmmen,
das ist wieder mal ein Beitrag von "Fachleuten" den ich persönlich als minderwertig einstufe, denn da fehlt mir etwas ganz entscheindendes ...
Was mir an der Betrachtung fehlt:
Betriebsmittel können zwischen den regelmäßigen Prüfungen einer oder sogar mehrerer Reparaturen unterzogen geworden sein. Dieses mussssssss direkt Einfluß auf den Prüfintervall nehmen.
Der Prüfer ist für seine Tätigkeit "Weisungsfrei" und kann einen kürzeren Prüfzyklus veranschlagen. Der Betreiber muß diesem nicht Folge leisten und kann bei seinem längeren Prüfzyklus bleiben, allerdings könnte das in einem Schadensfall für den Betreiber zum Problem werden. Bei solchen "Problemkunden" empfehle ich 2 getrennte Prüfaufkleber zu verwenden. Der eine dokumentiert die erfolgte Prüfung gemäß VDE ohne Terminangabe für die nächste Prüfung, der andere zeigt den nächsten Prüftermin gemäß DGUV an.
Gruß Markus
das ist wieder mal ein Beitrag von "Fachleuten" den ich persönlich als minderwertig einstufe, denn da fehlt mir etwas ganz entscheindendes ...
Was mir an der Betrachtung fehlt:
Betriebsmittel können zwischen den regelmäßigen Prüfungen einer oder sogar mehrerer Reparaturen unterzogen geworden sein. Dieses mussssssss direkt Einfluß auf den Prüfintervall nehmen.
Der Prüfer ist für seine Tätigkeit "Weisungsfrei" und kann einen kürzeren Prüfzyklus veranschlagen. Der Betreiber muß diesem nicht Folge leisten und kann bei seinem längeren Prüfzyklus bleiben, allerdings könnte das in einem Schadensfall für den Betreiber zum Problem werden. Bei solchen "Problemkunden" empfehle ich 2 getrennte Prüfaufkleber zu verwenden. Der eine dokumentiert die erfolgte Prüfung gemäß VDE ohne Terminangabe für die nächste Prüfung, der andere zeigt den nächsten Prüftermin gemäß DGUV an.
Gruß Markus
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Hallo,
die Meinungen zum Festlegen des Prüfrhythmus sind immer wieder interessant.
Dabei wird meistens vergessen, dass dem Prüfer oftmals kaum Informationen zum Lebenslauf der Geräte vorliegen. Wie soll er so Empfehlungen zum Prüfrythmus geben. Der einzige, der einen Prüfrythmus festlegen kann, ist der Betreiber. Das auch nur, wenn er alle Informationen zum Lebenslauf des Gerätes zusammenträgt und fachgerecht auswertet.
die Meinungen zum Festlegen des Prüfrhythmus sind immer wieder interessant.
Dabei wird meistens vergessen, dass dem Prüfer oftmals kaum Informationen zum Lebenslauf der Geräte vorliegen. Wie soll er so Empfehlungen zum Prüfrythmus geben. Der einzige, der einen Prüfrythmus festlegen kann, ist der Betreiber. Das auch nur, wenn er alle Informationen zum Lebenslauf des Gerätes zusammenträgt und fachgerecht auswertet.
Gruß Jens
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Moin zusammen,
die Intervallfestlegung ist eine Betreiberaufgabe. Der Prüfer kann eine Empfehlung aussprechen.
Gruß Olaf
die Intervallfestlegung ist eine Betreiberaufgabe. Der Prüfer kann eine Empfehlung aussprechen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Wobei eine weitere Prüfung (die nach der Reparatur) im Zyklus der regelmäßigen Prüfungen sicher nicht schadet. Fixe Intervalle wo unabhängig einfach alles geprüft wird sind m.E. nach halt deutlich einfacher zu organisieren als wie wenn einzelne Geräte dann aus der Reihe tanzen und in einem eigenen Zyklus geprüft werden.
Also einfach bspw. 2022 im März alle Bürogeräte prüfen, dann wieder in 2026 usw. - auch wenn zwischendrin 2024 ein neuer Laptop dazu kommt oder der Drucker repariert wird und somit erst 2028 die nächste Prüfung fällig wäre....
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- Null-Leiter
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Das funktioniert so nicht ... auch wenn es manche so handhaben.IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Montag 21. Februar 2022, 09:32 ...
Also einfach bspw. 2022 im März alle Bürogeräte prüfen, dann wieder in 2026 usw. - auch wenn zwischendrin 2024 ein neuer Laptop dazu kommt oder der Drucker repariert wird und somit erst 2028 die nächste Prüfung fällig wäre....
Ein neues Gerät muß vor der Erstinbetriebnahme geprüft werden wenn kein Prüfnachweis vorliegt, hinzu kommt die obligatorische Gefährdungsbeurteilung. Bei Änderungen in größeren Geräteansammlungen könnte die Überprüfung der Energieversorgung nötig sein, ....
Wie lange werden heutzutage Bürogeräten betrieben? Bei einem Zyklus von 4 Jahren fällt da doch einiges komplett durchs Raster.
Gruß Markus
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- Null-Leiter
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Wenn der Betreiber der Geräte eine EFK ist, darf er die Prüftermine festlegen.
Der Prüfer kann und muss im Zweifelsfall aber andere Termine festlegen.
Der Betreiber muss laut BetrSichV §16 Abs 2 die Veränderung prüfen und umsetzen, da im Zweifelsfall die Kompetenz der prüfenden EFK höhergestellt ist wie die des Betreibers - meist elektrotechnischer Laie (Bäcker, Betriebswirt, Jurist...).
Der Prüfer kann und muss im Zweifelsfall aber andere Termine festlegen.
Der Betreiber muss laut BetrSichV §16 Abs 2 die Veränderung prüfen und umsetzen, da im Zweifelsfall die Kompetenz der prüfenden EFK höhergestellt ist wie die des Betreibers - meist elektrotechnischer Laie (Bäcker, Betriebswirt, Jurist...).
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- Null-Leiter
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Hallo,
der Betreiber hat fachkundig zu sein, ist also selber die vEFK oder er muss eine vEFK beauftragen. Nur so kann er seine Betreiberpflichten war nehmen.
der Betreiber hat fachkundig zu sein, ist also selber die vEFK oder er muss eine vEFK beauftragen. Nur so kann er seine Betreiberpflichten war nehmen.
Gruß Jens
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- Null-Leiter
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Re: Prüfintervall Fachzeitschrift de
Wenn die vEFK nicht kompetent genug ist und die Ergebnisse der Prüfung nur als Information sieht, haftet am Ende immer der Betreiber mit, da dieser eine Kontrollpflicht hat.
Wenn ein Prüfer eine halbjährliche Prüfung der Leitungsroller vorgibt, da diese stark belastet sind, kann die vEFK das nicht wieder auf ein Jahr hochsetzten.
Das gleiche bei den Handwerkzeugen. Wenn in einer Abteilung - z.B. Labor - die Handwerkzeuge intensiver genutzt werden, kann und muss der Prüfer für diesen Arbeitsplatz die Prüffristen anpassen. Das muss ja nicht für alle Bereiche im Betrieb gelten.
Wenn ein Prüfer eine halbjährliche Prüfung der Leitungsroller vorgibt, da diese stark belastet sind, kann die vEFK das nicht wieder auf ein Jahr hochsetzten.
Das gleiche bei den Handwerkzeugen. Wenn in einer Abteilung - z.B. Labor - die Handwerkzeuge intensiver genutzt werden, kann und muss der Prüfer für diesen Arbeitsplatz die Prüffristen anpassen. Das muss ja nicht für alle Bereiche im Betrieb gelten.