Moin Probator,
die Erfahrung zeigt mir, dass die wenigsten Prüfer wissen, was sie tun. Vor Jahren hatte ich jemanden, der hat mit der Schuko-Anschlussleitung des Installationstesters die Isolationswiderstandsmessungen in der Anlage gemacht. "Wieso? Das Gerät steht auf Iso und die Leitung gehört doch zum Zubehör." Dieser Experte hatte damit lediglich zwischen L und N gemessen. Ob er wusste, was er tat, möchte ich mal bezweifeln.
Wir haben viele Regelwerke und Vorgaben und wir haben viele hochwertige Prüfgeräte. Fehlt noch etwas? Ja, die Ausbildung der Personen, die dies alles nutzen sollen. Da liegt der Hase, bzw. der ganze Karniggelstall, im Pfeffer. Wir sprechen über "Ausbildung gem. VDI 4068 Blatt 4" und der Azubi darf dem Gesellen 10 Minuten über die Schulter gucken - zack, befähigte Person wurde ausgebildet. Die "Prüfer" wissen es in der Regel nicht besser. Gefragt sind hier die Führungskräfte. Achja, die müssen diese Erkenntnis ja auch irgendwo gewinnen. Meisten beim Blick über die Schulter beim ...
Wie kann es sein, dass ein Werkstattmeister eines namhaften Industriebetriebes die Behauptung aufstellt, dass ein RCD nur dann Drehstromgeräte schützt, wenn bei den Geräten ein N angeschlossen ist. Bei zweiphasigen Schweißgeräten ist der RCD wirkungslos. In diesem Sinne: Es gibt noch viel zu tun.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794