Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

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SPS
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Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von SPS »

Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung
Facharchiv: Leseranfrage Fachzeitschrift EP
https://www.elektropraktiker.de/nachric ... teckdosen/


Meine Erfahrung
Immer wieder ein Ärgernis. Steckdosen nicht Prüfbar da mit Schänken zugebaut und Verteiler im Küchenschrank ...

Wie sind die Erfahrungen bei euch?
Mit freundlichem Gruß sps
DBY656
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von DBY656 »

Hallo SPS,
wann ist der "Steckdosen prüfen - Gedenktag"? schlaf1

Meine Erfahrungen belegen dass Starkregen und Hochwasser deutlich häufiger stattfinden wie die regelmäßigen Prüfungen von kompletten Elektroanlagen. Die von vielen Unternehmen beauftragten Kontrollen durch VDS-Sachverständige, welche von Sachversicherungen gefordert werden, sind nur Stichproben und erfüllen nicht den geforderten Umfang. Würden diese mal Belege für die (gemachten?) Prüfungen einsehen wollen, wären sie vermutlich sehr oft den Auftraggeber für immer los.

Wie oft treffen ein kompetenter Elektro - Prüfer und ein williger Auftraggeber zusammen? :o

Diese Frage stelle ich nicht ohne Grund, denn beide dürften zu den vom Aussterben bedrohte Gattungen zählen. Durch den immerwährenden Schlendrian kommt es erst zu der Problemhäufung mit unzugänglichen Steckdosen und Elektroanlagen. Es fehlt schlicht am Training für die Beachtung der notwendigen Erfordernisse. Es kann z.B. eine unbenutze Steckdose vor dem Zustellen mit einem Schrank auf ihren sicheren Zustand geprüft und als "gesperrt" markiert und dokumentiert werden. ....

Gruß Markus
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Wulff
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von Wulff »

Tja, kennen wir doch alle.

@Markus: Diese Verfahrensweise wäre natürlich wieder ideal, entspricht aber nicht dem alltäglichen Denken, Es würde ja voraussetzen, dass der Möbelpacker sich Gedanken macht, bevor er decn Schrank aufstellt. Macht er abernicht....

Das Problem ist dann natürlich unseres, wenn gerade die Steckdose hinter dem Aktenschrank ein Kontaktproblem in den Steckklemmen hat und eine arme Sau den Fehler suchen muß....

Auch die Probleme im ep-Artikel kennt jeder DGUV-Prüfer natürlich auch zur Genüge...

Wirklch ins Schwimmen kommen dann vielleicht die, die für € 2,50 pro Gerät pauschal prüfen wollen und denen dann die Zeit davonläuft.

Letztlich hilft nur reden, aber nützen tut es (leider wie so oft) nicht viel...
IH-Elektriker
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von IH-Elektriker »

Zugestellte Steckdosen gerade in neu errichteten oder renovierten Gewerbegebäuden und Büroräumen sind oft Kinder einer mangelnden bis nicht durchgeführten Planung der Räumlichkeiten.

Wie die Schreibtische stehen sollen, wo Aktenschränke usw. - das wird dann festgelegt wenn die Möbelpacker das Zeug anliefern. Oft nicht vorher bzw. bevor die Elektroplanung gemacht wurde. Denn dann würde man sich überlegen wo die Tische stehen, ob man diese nicht so stellen kann das Bodentanks frei bleiben, wo überall Steckdosen hin müssen, wo die Datendosen sinnvoll sind und wo der Drucker und die Kaffeemaschine stehen sollen...

Dann gibt es auch keine Überraschungen wie bspw. mit Schreibtischen zugestellte Schalter für Jalousien im FB-Kanal oder Bodentanks für Strom und Netzwerk auf denen genau ein Aktenschrank mit 150Kg Gewicht steht. Oder das der Drucker nur mit einer Dreifachsteckdose angeschlossen werden kann weil die Steckdose 2m zu weit weg sitzt und so etwas.
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Wulff
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von Wulff »

IH-Elektriker hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 16:57 Zugestellte Steckdosen gerade in neu errichteten oder renovierten Gewerbegebäuden und Büroräumen sind oft Kinder einer mangelnden bis nicht durchgeführten Planung der Räumlichkeiten.

Auch das mag man so annehmen, wir müssen aber ja immer die Konstellationen betrachten, da gibt es leider keinen Königsweg.

Fall 1: Baut es ein Bauherr erstmal ohne Mieter? Dann zieht der Mieter ein, die Steckdosen sind am falschen Platz, der Kopierer bekommt einen Dreifach-Stecker, die Datenleitung wird mit der beliebten Tehalit-SL-Stolperfalle in hellgrau hingelegt

Fall 2: Der Bauherr baut auch ohne Mieter, mein es gut, in jedem Büro zwei Bodentanks, alle zwei Meter in der Wand eine Steckdose. 3-fach-Verlängerung gespart, aber zuviele Steckdosen im Raum.... Schränke werden leider nicht nach Steckdosen aufgestellt. Also verdeckt

Fall 3: Der Mieter überlegt sich alles genau, der Innenarchitekt plant die Steckdosen nach Einrichtung, der Mieter zieht ein. Nach 3 Jahren: Der Mieter zieht aus, der neue zieht ein, hat anderes Raumkonzept. Also: Alle Steckdosen wieder falsch.

Fall 4, 5, 6: Läßt sich doch beliebig weiterspinnen, hilft uns aber nicht, da keiner die Problematik versteht und wir uns mit unseren doofen Steckdosen unterordnen müssen...

Ich bin da ganz entspannt: Wenn das eben nicht zu prüfen geht, da geht es eben nicht.... Vermerk ins Protokoll, dass nur stichprobenartig gemessen werden konnte, weil nicht alle Steckdosen zugänglich sind und gut ist....

Fehlersuche genauso: Schrank muß dann eben weg, sonst keine Fehlerbeseitigung.

Also, was folgere ich daraus: Weltverbessern dankt einem keiner, also kommt der Stundenzettel.... und fertich ist die Kiste.... gutnacht1
Olaf S-H
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von Olaf S-H »

Wulff hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 17:51 ... Ich bin da ganz entspannt: Wenn das eben nicht zu prüfen geht, da geht es eben nicht.... Vermerk ins Protokoll, dass nur stichprobenartig gemessen werden konnte, weil nicht alle Steckdosen zugänglich sind und gut ist. ...
Moin SPS,

so sehe ich es auch. Die Nichtzugänglichkeit kann auch als Mangel angesehen werden.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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SPS
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von SPS »

Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 20:09 so sehe ich es auch. Die Nichtzugänglichkeit kann auch als Mangel angesehen werden.

Gruß Olaf
Ja, so ist es.
Was macht dann der Vermieter mit dem mangel im Protokoll.
Klebst du mit Mangel "Zugänglichkeit" die Plakette an den Schrank?

Sollte dann nicht für den Vermieter eine Empfehlung gegeben werden.
Bei Umzug erneut Prüfen. Mieter beim Ändern von der Zugänglichkeit muss Infomieren für neue Prüfung?
Mit freundlichem Gruß sps
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Wulff
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von Wulff »

Ja sorry, aber ich bin nicht die Steckdosenpolizei.

Wenn der Vermieter die entsprechende Vorsorge bei MIeterwechsel nicht ergreift, muß er wohl die Konsequenzen ertragen.

Irgendwann hört's auch mal auf....
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SPS
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von SPS »

Wulff hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 20:43 Ja sorry, aber ich bin nicht die Steckdosenpolizei.

Wenn der Vermieter die entsprechende Vorsorge bei MIeterwechsel nicht ergreift, muß er wohl die Konsequenzen ertragen.
Genau darauf sollte im Protokoll als Lösung deutlich hingewiesen werden. Wenn es dann nicht gemacht wird, kannst du auch nicht mehr machen.
Mit freundlichem Gruß sps
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Wulff
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Re: Zugänglichkeit von Steckdosen bei VDE Prüfung

Beitrag von Wulff »

Habe ich das nicht oben bereits geschrieben? :confused:
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