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Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Dienstag 27. April 2021, 09:14
von SPS
Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... e-0100-600

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M. hat geschrieben:Empfehlung: Aufbewahrungsfrist 5 Jahre

Meine Meinung
Ich halte gerade die umfangreiche Erstprüfung für wichtig. Ohne Vorlage der Erstprüfung keine einfache Wiederholungsprüfung.
Für den Fachmann als Errichter können die 5 Jahre passen.
Aus Sicht des Kunden, übergebene Protokolle der Erstprüfung also besser viel länger aufbewahren. Das wird in dem Beitrag nicht berücksichtigt.

Bei den nachfolgenden Wiederholungsprüfungen, da kann ich mich dem Autor anschließen.

Re: Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Dienstag 27. April 2021, 10:48
von Elo-Ocho
Moinsen,

als Unternehmer sollte das Ding doch in der Projektakte liegen und nach 10? Jahren geschreddert werden.
Ob es solange für den Kunden kostenlos zur Verfügung stehen muss, sei dahin gestellt. Wenn das Ding einer aus dem Keller holen muss, könnte das ja auch bezahlt werden.

Als Kunde gehört das zu den Reviunterlagen der Hütte. die aktuellen Protokolle kommen immer dabei in der Ordner. Warum sollte man das wegschmeißen, solange die Hütte steht?

Digital ist das doch noch einfacher. Wir können hier in der Firma natürlich auch auf alte Unterlagen zurück greifen, Auch wenn die Ordner geschreddert sind, die Daten werden gescannt. Beim Kunden liegt nicht immer was, aber wir wissen noch, was vor 10 oder 15 Jahren an dem Bau gemacht wurde, solange das uns und unsere Gewerke betrifft.

Über allem steht, natürlich, DGSVO.

Ocho

Re: Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Dienstag 27. April 2021, 15:53
von SPS
Ja. der Kunde sollte Aufbewahren so lange das Haus steht. Wie beim Auto die Papiere ...

Errichter die nach 5 Jahren die Unterlagen entsorgen, könnten bei Elektrounfällen Probleme bekommen.
War da nicht etwas mit 30 Jahren Haftung, wenn es verdeckte Mängel gibt? Also zum Beispiel Personenschaden.
Eine Quelle sagt die 30 Jahre gibt es nicht mehr ...

Ich finde bei arglistiges Verschweigen noch 10 jahre.

Bedeutet das, wenn ich vor > 10 Jahren einen sehr groben Installationsfehler gemacht habe,
ich selbst beim Tot eines Kunden nicht mehr verantwortlich bin. Also zum Beispiel 2010 noch eine Klassische Nullung bei einer neuen Steckdose ausgeführt habe?

Re: Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Dienstag 27. April 2021, 17:35
von Wulff
Wenn du einen arglistigen Fehler eingebaut hast und nach 9,9 Jahren noch anhand der Unterlagen dem Richter noch nachweisen kannst, dass du den Fehler gemacht hast, hast du zweimal etwas falsch gemacht. Einmal beim Bauen und zum zweiten Mal beim Aufbewahren....

Re: Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Dienstag 27. April 2021, 17:50
von SPS
dank1 Wulff,
so kann das auch gesehen werden.

Also ein Prüfprotokoll min. 10 Jahre aufbewahren.
Um nachzuweisen, dass ich den Schutzleiter angeschlossen und gemessen habe. Inklusive Übergabeprotokoll mit Anzahl der Steckdosen ...
So das möglicherweise vermutet wird, das der Kunde die Steckdose selber gegen eine fehlerhafte Doppelsteckdose getauscht hat.

Alles, was ich an Fehlern in der Vergangenheit gemacht habe, wird nicht aufgeschrieben und die Erinnerung was, wann, wer gemacht hat lässt mit 60+ sehr nach. Selbst, wenn nachgewiesen wird, dass ich einen groben Fehler gemacht habe, bin ich nach 10 Jahren raus aus der Haftung.

Re: Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Donnerstag 20. Mai 2021, 22:53
von EIB-Nutzer
Nabend
Aber nicht aus dem Strafrecht, der Staatsanwalt braucht nur einen Mord zu vermuten, dann gibt es kein Verjährung. Einige andere Delikte gehen auch sehr lange, Verschwörungsplanungen z.B. bis 40 Jahre.

Da brauch bloss einer der Hinterbliebenen ein Blöde Bemerkung machen, das das Damals Streit gabe und überhaupt...und ein Creativen Staatsanwalt.

Die Krönung ist dann ein Hausdurchsuchung wo einer der Beamten ein Bemerkung über den Verdacht auf * fallen läst. Da kannst du denn Laden zumachen..

Gruß

Ralf

Re: Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Verfasst: Donnerstag 20. Mai 2021, 23:17
von SPS
dank1 Ralf,

schon befürchtet das Strafrecht, was anderes ist.

Also kommt jemand zu Tode, wäre ein Prüfprotokoll doch besser länger als 10 Jahre aufzubewahren.
Für den Fall das es der Nachweis dafür ist, das alles OK war.

Ich habe Baustellen gehabt, da wurde von oben angewiesen, mach das mal so ...
Also nicht Normgerecht. Das ist jedoch im Zeitraum von 20 -30 Jahre gewesen.
Also keines deiner Beispiele