https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... e-0100-600Aufbewahrungsfrist Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M. hat geschrieben:Empfehlung: Aufbewahrungsfrist 5 Jahre
Meine Meinung
Ich halte gerade die umfangreiche Erstprüfung für wichtig. Ohne Vorlage der Erstprüfung keine einfache Wiederholungsprüfung.
Für den Fachmann als Errichter können die 5 Jahre passen.
Aus Sicht des Kunden, übergebene Protokolle der Erstprüfung also besser viel länger aufbewahren. Das wird in dem Beitrag nicht berücksichtigt.
Bei den nachfolgenden Wiederholungsprüfungen, da kann ich mich dem Autor anschließen.