von SPS » 02 Feb 2021 14:34
https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... rcd-typ-b/
Nicht frei zugänglich
Expertenantwort vom 08.09.2015
DIN EN 61557-6 (VDE 0413-6)
Fachzeitschrift de Wolfgang Kühnel hat geschrieben:
beim RCD Typ B nachgewiesen werden muss, dass bei glattem Gleichstrom der Auslösefehlerstrom höchstens den zweifachen Wert des Bemessungsfehlerstroms IΔN annimmt.Hat sich was geändert?
Verstehe ich es richtig, wenn ich den Anwendungsbereich der Norm sehe, dass DIN EN 61557 nur die Norm für Anforderungen an das Messgerät ist. Also die Option = Strom anbieten muss. Ich jedoch nicht danach Prüfen muss
Genau so ist dieses :
Bei einer Aufforderung nach DIN VDE z.B. 0100 - 600, VDE 0105 - 100 zu prüfen muß ich dort die Prüfung der "Sonderfunktionen" von Typ B, B+, F
erst einmal nicht kalkulieren und anbieten.
Wenn ich dann nach Zuschlag feststelle, daß Typ B … u.a. vorhanden sind und überzeugt bin, daß da auch noch etwas geprüft werden muß,
kann ich dann für diese Einzelfälle einen Nachtrag machen und den Auftraggeber darauf hinweisen.
Wenn er das möchte und das bezahlt ist es gut. Wenn nicht habe ich meine Schuldigkeit nach DIN / VDE und damit EnergieWirschaftsgesetz als auch
BetriebsichVO getan.
Im Schadenfalle sind sogar beide heraus, da sich Gerichte nach mit vorliegenden Urteilen derzeit streng an den Text der DIN / VDE halten.
Das ein Produktmanager eines Prüftechnikherstellers dazu angehalten ist, bei ansonstiger Gefahr seines Job`s (siehe Karriereberatung Heiko Mell, VDI
Nachrichten) seine Produkte, Meßgeräte wärmstens anzubieten, d.h. alle Facetten der Norm in diese Richtung zu beleuchten, ist halt das Leben.