Die DIN 18014 ist daher nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen

Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Die DIN 18014 ist daher nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen

Beitrag von Funker »

DIN hat in einer großen Werbeaktion Elektrohandwerker aufgefordert dem DIN beizutreten mit ordentlichen Preisen.

https://www.din.de/dynamic/action/din-d ... edsbeitrag

Das führt dann zur Möglichkeit hin und wieder als Gast, d.h. ohne Stimmrecht an Sitzungen teilzunehmen

Das hat mit der im Staatsvertrag Bundesrepublik / DIN festgelegten breiten Einbeziehung nichts zu tun,
solange nicht zumindestens im Erarbeitungs- und Entwurfsstadium die Normen als kompletter Download zur
Verfügung gestellt werden.

Das würde ich als B.v.S. dann auch vor der BNA klären lassen.
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Die DIN 18014 ist daher nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen

Beitrag von Funker »

Da ich den Einladungszettel zur DIN - Mitgliedschaft vom 21.10.2020 an meinen Ein-Mann-Elektrobetrieb doch noch nicht ganz weggeschmissen hatte einmal für alle die Fakten.
Ein kleines Unternehmen bis zu 10 MA zahlt nur für die Mitgliedschaft 380,- € Netto.
Dafür gibt es dann eine Gutschein für eine freie Mitarbeit einem Normenausschuß, angeblich in Höhe von theoretisch 1.090 €, sowie
nicht benannten Rabatte beim käuflichen Erwerb von DIN Normen.
Für Betriebe bis 200 MA kostet die Mitgliedschaft 1.050 €. Für Verbände, z.B. B.v.S. gibt es ähnlichen.

Wenn ich selber als Einzelkämpfer in einem NA in freier Mitarbeit tätig werde macht das für mich bei ca. 4 Tagen Aktivität im Jahr,
einen Ausfall an Arbeitsleistung von ca. 4 x 500 € Tagesumsatz für mich oder bei Kleinbetrieb bis 200 Leute für den den ich dahin delegiere.
Dazu kämen ca. 4 x durchschnittlich 250 € Reisekosten und Hotel 4 x 100 €, man will ja zumindestens in der Nähe der anderen Mitglieder
da NA übernachten, damit man sich an den Diskussionen am Abend bei Bier oder Wein, wo die Schlachten geschlagen werden beteiligen kann.
Da mach bei Beschränkung auf einen NA dann einschließlich Verpflegung 4000,00 € bis 5000,00 € pro Jahr.

Der Staatsvertrag zwischen DIN und der BRD

https://www.din.de/resource/blob/79648/ ... d-data.pdf

vom 05.06.1975 enthält folgende Aussagen.

§ 1 Absatz 2 Das DIN verpflichtet sich bei seiner Normungsarbeit das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.

§ 1 Absatz 3 Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen des Bundeshaushaltes zu fördern.

§ 2 Absatz 2 Das DIN verpflichtet sich die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen bei der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen.

§ 3 Das DIN gewährleistet, daß DIN 820 sowie die Richtlinien für Fachnormenausschüsse von seinen Organen eingehalten werden.

DIN 820 https://www.din.de/de/ueber-normen-und- ... 0-1-189118

4 Allgemeine Grundsätze 

Durch die Normung wird eine planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit erreicht. Sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen.
Sie fördert die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebens­bereichen.
Sie dient außerdem einer sinnvollen Ordnung und der Information auf dem jeweiligen Normungsgebiet.
Die deutsche Normung wird auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durchgeführt.

5.4 Die fachliche Arbeit wird von externen Mitarbeitern geleistet, die dabei von hauptamtlichen Bearbeitern des DIN und seiner Normenausschüsse unterstützt werden.

Die externen Mitarbeiter sind Fachleute aus den interessierten Kreisen (z. B. Anwender, Behörden, Berufs?, Fach?, und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, gesetzliche Unfallversicherungen, industrielle Her­steller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische Überwacher, Umweltschutz­verbände, Verbraucher, Wissenschaft, gesellschaftspolitische Interessensverbände). Die externen Mitarbeiter müssen von den sie entsendenden Stellen (z. B. Ausbildungs? und Forschungsinstitutionen, Behörden, Unternehmen, Instituten, Verbänden, Vereinen) für die Arbeit in den Arbeits? und Lenkungsgremien autorisiert und entscheidungsbefugt sein. Der Fortbestand der Autorisierung muss auf Anforderung des Geschäftsführers des jeweiligen NA nachgewiesen werden.

Bei der Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die inte­ressierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sind. Dabei ist die Richtlinie für Normenausschüsse im DIN zu beachten. In Streitfällen darf das Lenkungsgremium des zuständigen Normenausschusses, danach die Geschäftsleitung des DIN und letztlich das Präsidium des DIN angerufen werden.

Die derzeitig Verfahrensweise der Mitgliedschaft über die angegebenen Beiträge anstellen einer kostenfreien Mitgliedschaft für leistungsschwächere
Unternehmen und weiterhin durch die Delegierungsbedingungen werden z. B. einzelne Anwender, einzelne Handwerker, selbständige Sachverständige als auch finanziell limitierte Hochschulen von der Mitarbeit faktisch ausgeschlossen, bzw. benachteiligt.

Dieses allein würde als Grund reichen bei bestimmten Normen im Streitfall nach weisen zu können, daß diese auf "seltsamen" Wegen zustande gekommen sind und daher kein allgemein anerkannter Stand der Technik sind.
Konkret sehe ich das z.B. bei DIN 18014, DIN VDE 100 - 410, DIN VDE 0100 - 540, DIN VDE 0100 - 420, DIN VDE 0100 - 100, DIN VDE 0100 - 534 u.a.
für gegeben.
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Re: Die DIN 18014 ist daher nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen

Beitrag von E-Jens »

Hallo Funker,

ich glaube es sind zwei verschiedene Angelegenheiten.

1
Auch wenn eine Norm bei der Entstehung einen „kuriosen Weg“ ging, ist diese trotzdem im Raum und Teil unseres Rechtssystems. Wir können unsere Einwände äußern, aber ob sich etwas ändert, liegt nicht in der Hand des Einzelnen.

2
Das Thema Geld ist immer geeignet bestimmte Gruppen auszuschließen. Man muss sich das leisten können. So ist es nicht verwunderlich, das Normen von großen Firmen und Verbänden erstellt werden. Es ist auch natürlich, dass diese ihre eigenen Interessen haben.
Gruß Jens
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Die DIN 18014 ist daher nicht als Allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen

Beitrag von Funker »

Hallo Jens,

zu Bemerkung 1.

Das ist wichtig zu wissen, da man damit im Schadenfall mit einem Guten Anwalt vor Gericht die Schlinge vom Kopf ziehen kann.
Antworten