Hallo Olaf, hilft mir begrenzt für die Suche im Netz.Ich habe ja die Normen nicht.
In der Auswahl fürs Handwerk wird das auch nicht enthalten sein.
Hallo Olaf, hilft mir begrenzt für die Suche im Netz.Ich habe ja die Normen nicht.
https://publikationen.dguv.de/regelwerk ... -fachwisseDGUV Information 203-072 hat geschrieben: Anforderungen an Geräte zum Messen des Isolationswiderstandes:
•Der Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.
•Hieraus resultiert, dass bei einem Fehler bzw. einer Belastung mit 0,5 MΩ die Prüfspannung noch mindestens 500 V betragen muss
Hallo, diese DGUV Information ist Unsinn. Es müsste heißen:SPS hat geschrieben: ↑Samstag 27. Juni 2020, 23:04 Hallo,
DGUV Information 203-072 hat geschrieben: Anforderungen an Geräte zum Messen des Isolationswiderstandes:
•Der Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.
•Hieraus resultiert, dass bei einem Fehler bzw. einer Belastung mit 0,5 MΩ die Prüfspannung noch mindestens 500 V betragen muss
Da komme ich nicht mehr mit max und min. in der gleichen Bedinnung.breadley-dr hat geschrieben: ↑Sonntag 28. Juni 2020, 11:31 Der maximale Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.
Soweit auch Verstanden. Nur erkärt das den ersten Satz nicht hilfreich bei allen anderen möglichen Messungen.breadley-dr hat geschrieben: ↑Sonntag 28. Juni 2020, 11:31 Der zweite Satz bedeutet, das bei 500 kOhm die Spannung noch 500 V betragen muss.
Rippel?breadley-dr hat geschrieben: ↑Sonntag 28. Juni 2020, 11:31 Rippel auf der Gleichspannung nicht die zulassigen Toleranzen überschreitet, das führt oft zu Messfehlern.
Gruß OlafVDE 0413-2:2008-02 hat geschrieben: 4.3 Der Bemessungsstrom muss mindestens 1 mA betragen.
4.4 Der Messstrom darf 15 mA Scheitelwert nicht überschreiten. Ein vorhandener Wechselsztromanteil darf 1,5 mA Scheitelwert nicht überschreiten.
Richtig. Das ist wie bei einem Labornetzteil.