Tabelle 1 A, DGUV Vorschrift 3
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... iebsmittelRäumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Also fällt das Bad oder die Dusche im Betrieb in die kürzere Prüffrist von einem Jahr.
Gefährdungsbeurteilung erst mal nicht berücksichtigt bzw. ist dann 1 Jahr schon mal die Grundlage für eigene Fristen.
So ist für diesen Bereich oder Stromkreis zwischen den normalen Fristen ein extra Besuch nötig.
Richtig verstanden?