Hallo SPS,
da Du nicht angibst welche alten Berichte Du zum Thema gefunden hast würde ich als Antwort auf die Frage einmal auf eine ausführliche Diskussion hier im Forum aus 2016 verweisen.
viewtopic.php?f=60&t=14476
Dort haben Kabelmafia, Olaf, jf27fl, ich u.a. einmal Erfahrungen beim Prüfen von RCD recht anschaulich und vertieft dargestellt.
Ein paar Werte sind inzwischen durch einige Normenänderungen geändert.
Die zulässige Vorbelastung mit Differenzströmen im betrachteten Netz wurde von damals 40 % (0,4) auf 30 % (0,3) in VDE 0100 - 530
abgesenkt.
Als Ergebnis der Anforderung in VDE 0105 - 100 steht nunmehr in der Anmerkung 2 anstelle
2009 und 2015 "sollte" mit 5 x idn geprüft werden, über
im Entwurf in VDE 0100 - 600 von 2015
"darf die Prüfung zur Bestimmung der Einhaltung der maximalen Abschaltzeit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem typischen Differenzstrom von 5 IΔn durchgeführt werden."
nunmehr VDE 0105- 100 A1 / 2017 "sollte", "wenn technisch ´möglich" mit 5 x Idn geprüft werden.
Ich weiß nur noch nicht wer den Text an dieser Stelle verfaßt hat oder so verfassen mußte.
Unabhängig davon sehe ich alle Diskussionspunkte von 2016 wie dargestellt gegeben.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Es gab auch noch eine Diskussion, wo die unterschiedlichen Abschaltzeiten bei unterschiedlicher Phasenlage dargestellt sind.
Ziel der Prüfung ist immer nicht nachzuweisen, daß der RCD funktioniert, d.h. diesen "gesund" zu prüfen,
oder formal die Funktionalität zum Zwecke der Bauabrechnung nachzuweisen, sondern die Forderung
"Sicherheit" auch beim ersten beliebigen Fehlerfall zu gewährleisten.
Daher sollte man beim Prüfen immer mit dem Schritt beginnen, der möglichst den ungünstigsten Fall berücksichtigt.
Wie von vielen dargestellt, wäre das beim Thema RCD ein Prüfen mit 1 x Idn und beginnend mit negativer Halbwelle,
um dabei die Abschaltzeit und ub bei dem ausreichenden festen Strom 1 x Idn zu ermitteln.
Dann hat man alle Werte, die rechtlich notwendig wären in der Tasche.