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Verteilung Prüfen,

Verfasst: Samstag 4. April 2020, 10:29
von Strom
Hallo,
ich prüfe nun Verteilungen mit der Einspeisung 5x35 ( 4x35/16 ) qmm. / Optische Kontrolle.

1.
Hier sind die Adern von Schutzleiter und Neutralleiter nicht gekennzeichnet.
ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?

2.
Muss das Eingangskabel mit L1,L2,L3,N,PE gekennzeichnet sein und ist das Vorschrift,
ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?

3.
Muss an der Verteilertür ein Schild stehen Vorsicht Achtung oä....?

4.
Wenn sich dise Verteilung in einem Fluchtweg befindet ( Lager von einem Discounter ),
muss dann die gesamte Verteilung in E30 Verkleidet sein?
Ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?

5.
Die Hauptzuzleitung zur Verteilung ist 5x35/16. Also vier Adern 35 qmm und der Schutzleiter 16 qmm.
Eine Belastung von 100 A mit einem G-Faktor von 1 ist angegeben.
Ist hier das verwenden von 4x35/1x16qmm zulässig.

6
Ist eine Nulleiter Trennklemme zur Isomesssung erforderlich? Und wenn, wie sieht die genau aus.
Ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?

Gerne erwarte ich Eure Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen

Strom

Re: Verteilung Prüfen,

Verfasst: Samstag 4. April 2020, 19:02
von karo1170
War da nicht mal ein Punkt "Befaehigung des Pruefers" vor der Pruefung von Anlagen zu beachten?

Deine Fragen weisen auf gewisse "Befaehigungsdefizite" hin.

Re: Verteilung Prüfen,

Verfasst: Samstag 4. April 2020, 19:08
von Olaf S-H
Moin Strom,
Strom hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:29 ...
1.
Hier sind die Adern von Schutzleiter und Neutralleiter nicht gekennzeichnet.
ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?
...
nicht die Leiter sondern die Klemmen müssen gekennzeichnet sein, damit eine Zuordnung der abgehenden Leitung und des Schutzorganes möglich ist.
Strom hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:29 ...
2.
Muss das Eingangskabel mit L1,L2,L3,N,PE gekennzeichnet sein und ist das Vorschrift,
ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?
...
Diese Kennzeichnungspflicht der Leitungen kenne ich nicht. Zu den Klemmen: s. o.
Strom hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:29 ...
3.
Muss an der Verteilertür ein Schild stehen Vorsicht Achtung oä....?
...
Wenn die Schaltgerätekombination nicht Laienbedienbar ist, ist mindestens das Warnzeichen W012 erforderlich. Ggf. gibt es aber auch eine betriebliche Regelung hierzu.
Strom hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:29 ...
4.
Wenn sich dise Verteilung in einem Fluchtweg befindet ( Lager von einem Discounter ),
muss dann die gesamte Verteilung in E30 Verkleidet sein?
Ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?
...
Die Frage ist, ob es sich um einen "notwendigen Flur" handelt und was baurechtlich gefordert ist. Hier helfen nur der Blick in die Baugenehmigung und in das Brandschutzkonzept.
Strom hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:29 ...
5.
Die Hauptzuzleitung zur Verteilung ist 5x35/16. Also vier Adern 35 qmm und der Schutzleiter 16 qmm.
Eine Belastung von 100 A mit einem G-Faktor von 1 ist angegeben.
Ist hier das verwenden von 4x35/1x16qmm zulässig.
...
Es kommt auf die Verlegebedingungen an. Kann passen, muss aber nicht.
Strom hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:29 ...
6
Ist eine Nulleiter Trennklemme zur Isomesssung erforderlich? Und wenn, wie sieht die genau aus.
Ist das Pflicht und wenn ab wann und wo steht das genau?
...
VDE 0100-718:2014-06, 718.421.8


Bitte beachte: Es muss auch immer das Errichtungsdatum beachtet werden. Oftmals befinden sich Informationen in der jeweiligen Landesbauordnung, der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, dem Bauantrag, den eingeführten technischen Baubestimmungen, den Anforderungen des Sachversicherers, ...

Gruß Olaf