E-Jens hat geschrieben: ↑Samstag 4. Januar 2020, 06:44
Verstehe ich dich richtig???
Die ursprüngliche Frage ging um die Bewertung von ZS und IK. Deine Meinung ist also, dass eine Bewertung von ZS und IK nicht nötig ist.
Wir sind irgendwann mal nach ZI abgebogen, ich schreibe auch immer über den Netzinnenwiderstand. ZS hat ja auf Grund der vorgeschriebenen Abschaltzeiten auch einen definierten Grenzwert.
froebel88 hat geschrieben: ↑Samstag 4. Januar 2020, 17:54
Naja, genau genommen errechnen die div. Messgeräte die Werte von Zs und IK ja auch nur anhand des Spannungsfalls. Die Netzspannung wird einmal im Leerlauf gemessen und dann einmal bei einer Belastung, und anhand dessen errechnen die Messgeräte dann halt Zs und Ik. Insofern hat Mail Mayer da nicht ganz unrecht.
Genau so ist es. Wenn du den Spannungsfall einhältst, ist der ZI ja automatisch in einem normalen Bereich. Denn der bezieht sich ja bei der Berechnung z.B. bei einem 16A/C Automat auf die 16 A. Bei den Messgeräten die das können muss man das ja auch vorgeben um vom Prüfstrom auf die 16A hochzurechnen.
Olaf S-H hat geschrieben: ↑Samstag 4. Januar 2020, 00:03
wie willst Du denn ohne diesen Wert (er kann allerdings auch errechnet werden) VDE 0100-600:2017-06, 6.4.2.3 c) bewerten?
Gruß Olaf
Wenn ich prüfe bin ich doch über diesem Punkt schon hinaus. Sichtprüfung ist also als i.O. zu betrachten.
Mal ein paar extrem Grenzbeispiele zur Bewertung.
1.Meine Zuleitung kommt in der Summe von Spannungsquelle und Zuleitung messtechnisch nicht über einen Abschaltsrom von 16A hinaus.
Es ist in beiden Fällen ein 16A/B Automat vorgeschalten.
Es entsteht ein Kurzschluss L-N und es fließen 16A. Die Zuleitung wird erstmal nicht überlastet und eine Gefahr indirekte Berührung gibt es auch nicht.
2.Meine Zuleitung kommt in der Summe von Spannungsquelle und Zuleitung messtechnisch auf einen Abschaltsrom von 160A .
Es entsteht ein hochomiger Kurzschluss L-N und es fließen 16A. Die Zuleitung wird erstmal nicht überlastet und eine Gefahr indirekte Berührung gibt es auch nicht. Es besteht aber die Gefahr eines Brandes an der Übergangsstelle.
Also in beiden Fällen löst der Automat nicht aus und trotzdem ist der Fehler wo die Messwerte einigermaßen stimmen etwas gefährlicher wegen der Brandgefahr.
Es ist also für den Automat nicht erkennbar warum die 16A fließen. Somit schaltet er ja keinen Fehler ab sondern schützt nur das Kabel. Es könnte ja auch ein reiner Verbraucherstrom von 16A oder 32A anstehen. Bei ZS schaltet er dann einen Fehler ab weil es sich ja dort immer um einen nicht gewollten Strom handelt.
Verändert sich bei beiden Beispielen der fließende Strom nach oben, verhält sich der Automat ja Strom und Zeitmäßig entsprechend seiner Kurve anders. Bei 20A z.B. würde er ja nach einer gewissen Zeit abschalten bei 30A zeitmäßig noch schneller usw. Der Leitungsschutz ist also immer gegeben.
Halte ich bei meinem 16A/B Automat den geforderten Spannungsfall bezogen auf 16A ein komme ich automatisch in einen unkritischen Kurzschluss Bereich. Nachweisen muss man den Spannungsfall. Den ZI kann ich auch dokumentieren, aber bewerten an Hand eines Grenzwertes geht ja nicht.
Ich hoffe das war nicht zu verwirrend jetzt.
Gruß Maik