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Unterschriften Messprotokolle

Verfasst: Mittwoch 14. August 2019, 14:06
von street style03
Moin moin,

habe mal eine Frage zu den Unterschriften auf den Prüfprotokollen,
der Prüfer muss unterschreiben das ist klar.
Aber mal zu unserem Fall wir haben externe Fachplaner die von einem internen Projektleiter beauftragt werden,
ein Projekt abzuwickeln.
Bei der übergabe stellt sich mir nun die Frage wer muss als Auftraggeber unterschreiben und auf welcher Rechtsgrundlage.
In der DIN VDE 0100-600 steht unter mindestangaben eines Protokolls nur
Prüfer Prüfstelle Unterschrift

Re: Unterschriften Messprotokolle

Verfasst: Mittwoch 14. August 2019, 21:26
von SPS
Hallo
Auftraggeber Unterschrift? Ich dachte der Prüfer unterschreibt?

Schon älter
Der Kunde oder Auftraggeber muss das Messprotokoll nicht unterschreiben
https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... ebergeben/

Re: Unterschriften Messprotokolle

Verfasst: Donnerstag 15. August 2019, 05:15
von street style03
Moin,

ich rede von der Unterschrift des beauftragten ab und zu steht da halt dann Auftraggeber

Re: Unterschriften Messprotokolle

Verfasst: Donnerstag 15. August 2019, 14:32
von laut&hell
Moin,

kommt auf die Art der Prüfung an und welches Ergebnis vorliegt bzw. gegengezeichnet werden soll. Reden wir hier von einer internen Qualitätskontrolle oder von einer beauftragten Auditierung eines Auftraggebers, handelt es sich um eine Inbetriebnahme- oder eine Wiederholungsprüfung, wurden Mängel erkannt, handelt es sich dabei um Hinweise bzw. geringfügige Mängel, für den Weiterbetrieb entscheidende oder einen solchen, der aus Brand- oder Personenschutzgründen ein mittelbares oder gar unmittelbares Handeln erfordert?

Der Prüfer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Protokoll, dass er alle zu protokollierenden Tätigkeiten gewissenhaft & sachgemäß durchgeführt hat.

Ist er auch für die Auswertung des Ergebnisses verantwortlich, hat er die entsprechenden Stellen über dieses Ergebnis zu informieren und lässt sich das im Regelfall gegenzeichnen.

Wer konkret dann welche Befugnis hat was zu unterschreiben und mit welchen Rechtsfolgen, hängt von der erteilten Unterschriftsvollmacht ab, unterschreibt er im Auftrag, in Vollmacht, per procura oder als voll für das Unternehmen handlungsbefähigte Person?

Re: Unterschriften Messprotokolle

Verfasst: Montag 25. November 2019, 13:09
von Probator
street style03 hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2019, 14:06und auf welcher Rechtsgrundlage.
Schon der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich den Kunden bei "aussergewöhnlichen" Befunden unterschreiben lasse. Also jede Art Mängel, die nennenswert sind und behoben werden müssen.

Gegenzeichnen lasse ich mir das Protokoll natürlich nicht von der Putzkraft oder dem nächstbesten Mitarbeiter, der mir über den Weg läuft.
Ist der Besteller nicht vor Ort, werde mir irgendwas in der Liga Geschäftsführung/VEFK/Elektromeister suchen.

Ist die Anlage ausnahmsweise mal tiptop und es gibt keine Mängel (oder allenfalls Kleinigkeiten/Schönheitsfehler), ist mir die Unterschrift eher nur aus buchhalterischen Gründen als aus technischer Sicht wichtig - als Beweis, dass ich wirklich da war und die Rechnung gerechtfertigt ist.