Berührungsschutz bei elektrischen Anlagen

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Viper1311
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Berührungsschutz bei elektrischen Anlagen

Beitrag von Viper1311 »

Moin zusammen ich habe mal eine Frage bezüglich des berührungsschutzes bei den Bestandssicherungen. Diese Sicherungen befinden sich hinter einer Abdeckung die mit Werkzeug zu öffnen ist. Fallen sie unter bestandschutz oder müssen sie getauscht werden. Bitte gerne mit Normen antworten.

Mit freundlichen Grüßen
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felix1096
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Re: Berührungsschutz bei elektrischen Anlagen

Beitrag von felix1096 »

Hallo

Hab gerade das gleich Thema. Schau Mal hier. Das sagt meiner Meinung nach alles.

https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... z5vN5NjylL
ego11
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Re: Berührungsschutz bei elektrischen Anlagen

Beitrag von ego11 »

Wenn es eine Abdeckung gibt, stellt diese doch wohl den Berührungschutz sicher?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Berührungsschutz bei elektrischen Anlagen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin viper,

ein leidiges Thema. :D

Der Berührungsschutz wird durch die Feldabdeckung erreicht, sofern sich keine Betätigungselemente hinter dieser Abdeckung befinden.

Für laienbedienbare Schaltgerätekombinationen gilt derzeit die VDE 0660-600-3. Bei Deiner Bestandsanlage müsste man nach der damaligen Norm gucken.

Der Berührungsschutz beim Bedienen ist in zVDE 0106-100 bzw. VDE 0660-514 gefordert. Hier geht es aber um Schaltgerätekombinationen, die nichtlaienbedienbar sind.

Nach dem Abnehmen der Abdeckung befindest Du Dich im Bereich "Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile". Dies ist eine ganz andere Baustelle als das Bedienen.

Auf den ersten Blick sehe ich hier kein Erfordernis, etwas zu ändern, da die Feldabdeckung den Berührungsschutz beim Bedienen für die EFK/EuP alsauch für den Laien sicherstellt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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