IP-Schutzart Schlosserei

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Uiffi54
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IP-Schutzart Schlosserei

Beitrag von Uiffi54 »

Hallo,

ich habe beim Kunden die Diskussion, ob es eine VDE-Festlegung bezüglich IP-Schutzarten bezogen auf eine Schlosserei gibt.

Speziell geht es um Deckenheizungen mit Gasbrenner. Die Steuerung gibt keinen Hinweis auf ihre IP-Schutzart. Und ich habe nichts gefunden, was mir weiterhelfen könnte.

Ich würde IP5x ansetzen, das sehr viel Schleifstaub vom "Flexxen" anfällt. Was mein ihr dazu?


Grüße Martin
IH-Elektriker
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Re: IP-Schutzart Schlosserei

Beitrag von IH-Elektriker »

Das Zauberwort hierzu heißt (wie so oft) ganz einfach Gefährdungsbeurteilung !

Der Staubanfall und die Verschmutzung in einer "Schlosserei" in welcher viele Gussteile nachbearbeitet werden dürfte deutlich höher sein wie in einer "Schlosserei" wo nur Blechbearbeitung gemacht wird...
Uiffi54
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Re: IP-Schutzart Schlosserei

Beitrag von Uiffi54 »

Hallo,

diese Antwort hab ich befürchtet.

Wer ist nun dafür zuständig? Der der die Heizung montiert/installiert? Der der das messen soll (0100-600)? Kunde? Oder scheiß drauf und nur bis zum Anschlusstecker messen - Der Rest wird ignoriert weil ja nur die Installationsmessung beauftragt ist?

Grüße Martin
IH-Elektriker
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Re: IP-Schutzart Schlosserei

Beitrag von IH-Elektriker »

Gefährdungsbeurteilung muss der Betreiber erstellen, ggf. unter Zuhilfenahme externer Fachleute wenn er intern die Fachkompetenz nicht besitzt !
E-Jens
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Re: IP-Schutzart Schlosserei

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

für euch ist entscheidend, was vereinbart wurde. Der Kunde sollte genau beschreiben, was er haben möchte. Ihr als Fremdfirma könnt nicht wissen, was der Kunde in der Zukunft alles damit vor hat. Ja, dass setzt eine ordentliche Planung voraus. Man kann aber auch alles in IP69 ausführen. Ob der Kunde das haben möchte und ob er bereit ist die Mehrkosten zu zahlen, muss vorher geklärt werden.
Gruß Jens
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Wulff
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Re: IP-Schutzart Schlosserei

Beitrag von Wulff »

Wenn es keine Gefährdungsbeurteilung gibt: nach bestem Wissen und Gewissen herstellen und im Übergabebericht/Abnahmebericht vermerken, dass keine Gefährdungsbeurteilung vorlag, der Kunde eine erstellen sollte und die E-Anlage nach Vorlage nochmals überprüft werden sollte, da es ansonsten zu einem gefahrbringenden Zustand führen kann, welcher außerhalb der Verantwortung des Errichters liegt.

Es muss bei diesem Satz herauskommen, dass der Errichter sich Gedanken über die Problematik gemacht hat und den Betreiber auffordert, zu handeln.
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