FI´s nach vielen Jahren defekt

geloescht

Re: FI´s nach vielen Jahren defekt

Beitrag von geloescht »

Hallo Olaf,
nach VDE 0140-1 beginnen wir dabei schon bei 25 V AC und 60 V DC. Es gibt aber auch Bereiche, für die kleinere Werte gelten.
Beim Tag der offenen Tür habe ich noch keine Viecher gesehen.

Gruß

Alois
Funker
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Re: FI´s nach vielen Jahren defekt

Beitrag von Funker »

Vielleicht noch eine förmliche Bemerkung zum gerade erfolgten Hinweis auf VDE 0140-1.

Diese ist ja nach eigenen Angaben :

"Diese Internationale Norm ist eine Sicherheitsgrundnorm, die für die Verwendung durch Technische
Komitees bei der Erstellung von Normen nach den Grundsätzen des IEC Guide 104 und des
ISO/IEC Guide 51 vorgesehen ist. Diese Norm kann nicht als eigenständige Norm angewendet werden."


Gleichwohl benutze ich die auch ganz gerne, da dort eben Dinge darin stehen, die die Normenkomitees eben manchmal noch nicht
berücksichtigt haben. Insbesondere

Schutz wird erreicht durch eine Kombination konstruktiver Maßnahmen für Betriebsmittel und Einrichtungen
zusammen mit der Art der Anlage


Falls die vorgesehene Verwendung ein erhöhtes Risiko beinhaltet, z. B. für Bereiche mit niederohmiger
Verbindung von Personen mit dem Potential der Erde, müssen Technische Komitees die Notwendigkeit in
Betracht ziehen, einen zusätzlichen Schutz festzulegen. Solch ein zusätzlicher Schutz darf vorgesehen
werden in der Anlage, im System oder im Betriebsmittel.


Das sind dann die ungelösten Probleme bei Betriebsmitteln mit FU, z.B. die Forderung von elektronischen Erkennung von Gleichfehlern mit
automatischer Abschaltung im Stecker des Gerätes,
der zusätzliche Schutz durch AFDD den man auch den gefährdeten Betriebsmitteln Waschmaschine, Trockner u.s.w. direkt im Gerät zuordnen könnte dann müßte man nicht AFDD für alle Aufenthaltsräume von Kitas und Altenheimen fordern wo die Geräte aber in den HWR stehen,
oder das Problem mit RCD im Stecker des Gerätes für bestimmte Geräte nach KAN FI Bericht 2003, Föhn, Naßschleifer, Kärcher ... .

Dann hätte es der Elektroinstallateur einfacher und würden diese Maßnahmen sofort auch in alten Anlagen wirken.

Die VDE 0140-1 hat da übrigens auch die falsche Überschrift

anstelle Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel


wäre es besser diese gleich Schutz vor elektrischen Gefährdungen zu nennen.

Schließlich sind da auch Anforderungen drin wie

4.5 Schutz gegen elektrische Verbrennungen

4.6 Schutz gegen physiologische Effekte ohne nachhaltige Auswirkungen auf die Gesundheit

Wenn schon ein Dokument, daß übergeordnete Norm sowohl für Betriebsmittel als auch Anlagen sein soll müßten da auch alle Aspekte
der Niederspannungsrichtlinie hinein.

"a) Menschen und Haus- und Nutztiere angemessen vor den Gefahren einer Verletzung oder anderen Schäden
geschützt sind, die durch direkte oder indirekte Berührung verursacht werden können;
b) keine Temperaturen, Lichtbogen oder Strahlungen entstehen, aus denen sich Gefahren ergeben können;
c) Menschen, Haus- und Nutztiere und Güter angemessen vor nicht elektrischen Gefahren geschützt werden, die
erfahrungsgemäß von elektrischen Betriebsmitteln ausgehen;
d) die Isolierung den vorgesehenen Beanspruchungen angemessen ist.“


Eigentlich haben da einige Spezialnormen etwas erfunden, für da es gar keine einheitliche Grundlage gibt, womit wir wieder bei den Viechern
wären - für die dann die VDE 0100 - 705 gilt oder parallel dazu VdS wie VdS 2067 oder VdS 2033.

Im hier beschriebenen Fall würde ich Alois, wenn er bei sich eine moralische Verantwortung sieht einmal die für die Entscheidung zuständigen
Stellen unter Verweis auf Arbeitsschutzgesetz, die BetriebsichVO auf die Erstellung einer GB zu verweise.

Zu beachten sind bei der Erstellung der GB folgende Grundlagen z.B. nach TRBS 1201

"- Informationen des Herstellers des Arbeitsmittels bzw. der überwachungsbedürftigen Anlage,
- Regelwerke und weitere Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger,
- Erkenntnisse der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen (z. B. Veröffentlichungen des LASI),
- frei zugänglichen Erkenntnisse der zugelassenen Überwachungsstellen oder von notifizierten Stellen,
- betrieblichen Erfahrungen,
- relevanten Informationen zu den einzuhaltenden Anforderungen dem Stand der Technik entsprechend
zu berücksichtigen"


Ich sehe dabei persönlich darin auch eine Reihenfolge.

Eine dieser Erkenntnisse der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung wäre

"Überlegungen zur Verringerung von Gefährdungen durch elektrischen Schlag bei Niederspannung, 2003,
basierend auf dem Bericht der KAN-Arbeitsgruppe „Fehlerstrom-Schutzschalter“
Kommission für Arbeitsschutz und Normung, KAN, Sankt Augustin"

2.4 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vorzugsweise in der festen Elektroinstallation oder am ortsveränderlichen Betriebsmittel?

Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung sollte so dicht wie möglich am Beginn der elektrischen
Versorgungskette im Gebäude installiert sein.

Dies bedeutet, dass Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vorzugsweise in der festen Elektroinstallation angebracht werden sollten. Zusätzlich sollten portable FehlerstromSchutzeinrichtungen für bestimmte ortsveränderliche Geräte verwendet werden.


„4 Vorschläge der Arbeitsgruppe
4.1 Neue feste Elektroinstallationen
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe müssten alle festen Elektroinstallationen über eine FehlerstromSchutzeinrichtung (z.B. mit I.N
= 300 mA) möglichst im Verteiler verfügen, die jedoch noch nicht die Empfindlichkeit eines Zusatzschutzes haben muss;
zudem müssten alle Steckdosen- und Lichtstromkreise jeweils mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen I.N = 30 mA geschützt sein; diese bieten den gewünschten Zusatzschutz, da gefährliche Fehlerströme = 30 mA rechtzeitig abgeschaltet werden.“

4.2 Ortsveränderliche Geräte der Schutzklasse II
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe müssten einige am Netz betriebene Geräte der Schutzklasse II mit portablen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (I.n = 30mA) zur Schutzpegelerhöhung ausgerüstet sein; darunter fallen:
- ortsveränderliche Nass- und Trockenschleifmaschinen,
- Kernbohrmaschinen,
- ortsveränderliche landwirtschaftliche Geräte,
- ortsveränderliche Gartengeräte,
- ortsveränderliche Hochdruckreiniger,
- ortsveränderliche Reinigungsgeräte,
- mit oder im Wasser funktionierende ortsveränderliche Pumpen.
Dabei muss die portable Fehlerstrom-Schutzeinrichtung einen möglichst großen Bereich der Anschlussleitung zur Stromversorgung mitschützen, d.h. möglichst nahe an der Versorgung (Stecker) positioniert sein.

4.3 Ortsveränderliche Geräte der Schutzklasse I
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe ist eine Schutzpegelerhöhung bei all den Geräten der Schutzklasse I notwendig, die beim Betrieb in der Hand geführt werden oder auf Grund von Bauart, Nutzung und üblichem Einsatzbereich eine besondere Gefährdung darstellen (z.B. Leitungsroller, Betonmischmaschinen), denn:
- die Zuverlässigkeit des Komplexes Schutzleiter/Abschaltorgan ist kritisch, Anlagenfehler können zweifellos bestehen;
diese Tatsache ist vom benutzten ortsveränderlichen Gerät unabhängig;
- in der Regel tritt ein Fehler während der Bedienung des Gerätes auf.
Nach Meinung der Arbeitsgruppe müssten diese Geräte der Schutzklasse I mit portablen Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen mit geschaltetem Schutzleiter in Verkehr gebracht werden. In jedem Fall müsste die portable Fehlerstrom-Schutzeinrichtung einen möglichst großen Bereich der Anschlussleitung zur Stromversorgung mitschützen, d.h. möglichst nahe an der Versorgung (Stecker) positioniert sein.“
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