Naja, da muss man das ganze etwas differenziert betrachten.was soll eigentlich die Frage nach RCD's vom Typ B?
- Normenstand zum Errichtungszeitpunkt: RCD Typ B war da sicherlich noch nicht auf dem Markt, die Forderung nach einem RCD wird damals aber schon enthalten gewesen sein. Genauso wie die regelmäßige Prüfung der RCD, wie auch der Anlage.
- Dann gibt es mittlerweile die DIN VDE 0100-723 von 2005 mit der Forderung nach RCD Typ B. Eine Nachrüstpflicht ist da nicht enthalten.
- Dann gibt es die DGUV si8040 (Link s. oben) mit der Forderung nach RCD Typ B.
- Dann gibt es diverse Gesetze, von der BetrSichV, dem Arbeitsschutzgesetz, den DGUV, den daraus resultierenden Unternehmerpflichten und den Gefährdungsbeurteilungen / -analysen usw.
Auch muss man hier nicht nur den Schutz der Beschäftigten betrachten, sondern auch (vor allem!) den Schutz der Schüler bzw. Azubis.
Hinsichtlich des Arbeitsschutzes ist man nicht nur bei den "anerkannten Regeln der Technik", sondern beim "Stand der Technik". Und der Stand der Technik ist nun mal RCD Typ B = allstromsensitiv bzw. B+ (je nach Erfordernis).
Natürlich kann man auch die Gefährdungsbeurteilungen "schön" auslegen, aber wenn dann mal was passiert ist, dann hat man ein Problem.