Dokumentation Potentialausgleichsschiene

waaglein
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Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von waaglein »

In dem Betrieb für den ich arbeite war es schon immer klar das die Abgänge von Potentialausgleichsschienen beschriftet sein müssen, damit man bei Nachprüfungen die Leiter zuordnen kann. Ich habe auch schon erlebt das Sachverständige fehlende Beschriftungen als Mangel aufgenommen haben.

Nun erlebe ich das eine fremde Elektrofachfirma dem Bauherren gegenüber bei der Abnahme behauptet das Potentialausgleichsschienen nur im
Gewerbe beschriftet sein müssen.
Was ist nun richtig und wo kann man dies nachlesen, da es sich um eine Abnahme handelt und die fremde Elektrofirma sich mit dem Hinweis auf kein "Gewerbe" weigert die Schiene(n) zu beschriften?
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Lightyear
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von Lightyear »

Lass‘ Dir doch von dem Unternehmen eine Fundstelle zeigen, aus der hervorgeht, dass eine Beschriftung unnötig ist.
IH-Elektriker
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von IH-Elektriker »

Oftmals ist die Fundstelle ein "überliefertes hörensagen" und niemand kann genau sagen wo das steht. Haben wir schon immer so gemacht, war schon immer so, ist doch jedem klar usw. - oftmals wird sowas kommentarlos hingenommen und weitergegeben.

Interessant ist auch das Beschriftung nur im Gewerbe nötig ist - Gewerbestrom ist wohl anders ;) (Nee, klar, dort werden regemäßige Wiederholprüfungen durchgeführt)
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Strippe-HH
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von Strippe-HH »

Es steht doch immer auf der Abdeckung drauf wo was hingehören soll und da wird nur die Zahl davor eingetragen wo der abgehender Leiter angeschlossen worden ist.
So schlimm kann das ganze ja wohl nicht sein.
Wenn diese aber verfolgbar im gleichen Raum angeschlossen sind, da verzichten natürlich so manche darauf.
Olaf S-H
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von Olaf S-H »

waaglein hat geschrieben: Samstag 23. Dezember 2017, 09:15 ... das Potentialausgleichsschienen nur im Gewerbe beschriftet sein müssen. ...
Moin waaglein,

der ist gut. :D
VDE 0100-510:2014-10 hat geschrieben: 514.2 Kabel- und Leitungsanlagen
Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie bei Inspektion, Prüfung, Instandhaltung oder Änderung der Anlage zugeordnet werden können.
Anmerkung: Wenn kabel oder Leitungen bezeichnet werden, so ist es ausreichend, wenn die Bezeichnung durch z. B. Markieren oder Beschriften an ihren Enden erfolgt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
waaglein
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von waaglein »

@all, danke für die Antworten und die Fundstelle.
Möglicherweise ist es tatsächlich so das im Gewerbe sorgfältiger gearbeitet wird, da hier Nachprüfungen warscheinlicher sind.
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Tobi P.
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

"Das ist nur bei gewerblichen Anlagen Vorschrift" höre ich jedesmal wenn ich bei einer Prüfung etwas bemängele. Ich habs aufgegeben mich darüber zu ärgern, mittlerweile gebe ich nur noch meinen Mängelbericht ab, lasse ihn mir quittieren und lebe ansonsten damit dass es mir völlig egal ist was nun mit der Anlage passiert.


Gruß Tobi
karo1170
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von karo1170 »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 23. Dezember 2017, 17:01
VDE 0100-510:2014-10 hat geschrieben: 514.2 Kabel- und Leitungsanlagen
Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie bei Inspektion, Prüfung, Instandhaltung oder Änderung der Anlage zugeordnet werden können.
Die Formulierung der VDE laesst 2 Lesarten zu:

"Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie { bei Inspektion, Prüfung, Instandhaltung oder Änderung } der Anlage zugeordnet werden können."

...dann waere ja alles gut, dick mit Edding HES auf die PA-Schiene geschrieben und jeder kann sofort richtig die "Kabel und Leitungen" (gr/ge) an der HES "der Anlage" ("Potentialausgleich EFH Fam. Mueller") zuordnen.

Sollte das ehrenwerte Gremium nun aber vielleicht den Satz so gemeint (aber nicht geschrieben) haben:

"Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie { bei Inspektion, Prüfung, Instandhaltung oder Änderung der Anlage } zugeordnet werden können."

dann waere die Forderung nach einer Bezeichnung jedes einzelnen PA-Anschlusses schon nachvollziehbar.

Aber vielleicht ist diese "sprachliche Unschaerfe" ja vom Normenersteller auch gewollt...
Probator
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von Probator »

"Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie [...] zugeordnet werden können."

Der Unterschied zwischen Gewerbe und Privat mag sein, dass die private Anlage eine überschaubare Anzahl von Leitungen hat.
Wenn also ohne Weiteres ersichtlich ist, wo die Leitung herkommt (hinführt), warum sollte dann eine Beschriftung nötig sein?

Man stelle sich einfach vor die Anlage hin. Sollte nicht innerhalb weniger Sekunden klar sein, was wohin verkabelt ist, dann möge man bitte eine Beschriftung anbringen.
waaglein
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Re: Dokumentation Potentialausgleichsschiene

Beitrag von waaglein »

Probator hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 15:07 "Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie [...] zugeordnet werden können."

Der Unterschied zwischen Gewerbe und Privat mag sein, dass die private Anlage eine überschaubare Anzahl von Leitungen hat.
Wenn also ohne Weiteres ersichtlich ist, wo die Leitung herkommt (hinführt), warum sollte dann eine Beschriftung nötig sein?

Man stelle sich einfach vor die Anlage hin. Sollte nicht innerhalb weniger Sekunden klar sein, was wohin verkabelt ist, dann möge man bitte eine Beschriftung anbringen.
Jaja, in dem beschrieben Fall ist es aber so, das so ca. 5-7 Leitungen in Leitungsführungssystemen verschwinden, und man nicht ohne weiteres feststellen kann wo die hinführen. Ich konnte z. b. nicht ohne Messung feststellen ob die Sat-Antenne "geerdet" wurde oder nicht. An der Anlage selber kann man keine Erdungs/Potialausgleichsleitung sehen. Später hat sich rausgestellt das die Anlage unter den Dachziegeln geerdet wurde.
Man kann in der Anlage auch nicht nachvollziehen welche Rohre in den Schutzpotentialausgleich einbezogen sind oder nicht, weil ganz einfach keine Erdungsschellen zu finden waren. (Irgendwo unter Isolierungen versteckt, keine Ahnung.) Messtechnisch iO, (zumindest hat eine Niederohmmessung 0 Ohm ergeben, aber optisch nicht ermittelbar. So weis niemand welche Rohre tatsächlich angeschlossen wurden und bei welchen das Schutzpotential zufällig übertragen wird.
Wäre in der Schiene alles sauber beschriftet hätte man einen Hinweis.

Der ausführende Elektrobetrieb will nun nacharbeiten, hat er zumindest versprochen. Bin gespannt wie der im Nachhinein die entsprechenden Leitungsenden zuordnen will, wenn die klemmstellen am anderen Ende unbekannt sind. Die einzige die ich gesehen habe war der PEN am HAK.
und ein Erdungsdraht an einem Multischalter.
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