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Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 08:50
von aleknuk
Hallo zusammen,

nur mal so aus Neugier:
Wie vollständig ist eure Wiederholungsmessung wenn ihr die Elektroinstallation im Gebäude messt? Ist da immer jede Steckdose dabei oder immer nur eine aus dem Stromkreis? Mess ihr alle Lampen auch wenn diese in 8Meter Höhe installiert sind?
Baut ihr alle festinstallierten Geräte (z.b.Durchlauferhitzer, Durchgangskontrollen, etc.) ab, um diese zu prüfen?

Danke für eure ehrlichen Antworten!!

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 12:17
von cyclist
Moin!
Es kommt halt darauf an...
Bist du als interner oder als externer Prüfer tätig?
Handelt es sich um eine Wiederholungsprüfung oder um eine Erstprüfung als Errichter oder als Nichterrichter? Gibt es Unterlagen von einer vorherigen Prüfung?
Was ist beauftragt worden?

Ich als externer Prüfer versuche eigentlich immer alles - soweit möglich zu prüfen. Das was nicht prüfbar war (Steckdose hinter dem nicht demontierbaren Schrank, nicht zugängliche Leuchten, etc.) wird halt entsprechend dokumentiert.

Für schlecht zugängliche Steckdosen haben wir uns einen Prüfadapter gebaut - Winkelstecker, kurze H07RN-F Leitung, Kupplung, quasi eine kurze Verlängerungsleitung.

Bei hohen Leuchten wird zumindest versucht, den Schutzleiter abzutasten. Hierfür gibt es Messlanzen, die man auch übereinander stecken kann.
Bei den Leuchten wird je Stromkreis, bzw. Schalter (bei Serienschalter = 2 Kreise = Messung an je 1 Leuchte) versucht jeweils an mindestens einer Leuchte zu messen, idealerweise die letzte im Kreis.
Hatte es letztens noch, ca. 15 Leuchtstofflampen 1x58W hintereinander weg installiert, B 16A abgesichert, nur NYM-J 3x1,5mm², Länge ca. 130m..., eigentlich sagte da schon das Gefühl, das es nicht passt. Da ich es aber nachweisen muss, wurde auch an der letzten Leuchte gemessen. Tja, 44A Kurzschlussstrom sind da doch etwas mager... doh1 :(
Durchlauferhitzer u. Boiler werden auch soweit möglich geprüft.

Alle gelungenen Messwerte (Fehlmessungen, weil abgerutscht natürlich nicht) werden abgespeichert und anschließend automatisch in den Prüfbericht übertragen, so das alles nachvollziehbar ist.

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 12:24
von aleknuk
Hi und danke für die Antwort.

Ich bin intern und auch dafür Verantwortlich.
Es geht hier um die Wiederholungsprüfung. Den Errichter der Anlage kenne ich gut und weiß wie er arbeitet, nämlich Vorbildlich.
Wollte hier nur mal so hören wie andere das so machen.
dank1

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 12:35
von cyclist
Hallo noch mal!
Bei einer Wiederholungsprüfung muss man halt schauen, was machbar ist. Eine 100% Prüfung ist ja nicht mehr möglich. Wenn eine Erstprüfung und deren Unterlagen dazu vernünftig gemacht wurden, dann sieht das schon deutlich einfacher aus.
Man muss halt schauen, wo können Fehler in der Zeit, seit der letzten Prüfung, entstanden sein und diese "Punkte" dann entsprechend prüfen.

Letztendlich legt aber die erforderliche Gefährdungsbeurteilung fest, was wie wo geprüft wird. Dazu dann noch die Erfahrung des (befähigten) Prüfers. Damit sollten eigentlich alle möglichen gravierenden / schwerwiegenden Fehler gefunden werden.

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Samstag 23. Dezember 2017, 08:29
von Olaf S-H
aleknuk hat geschrieben: Freitag 22. Dezember 2017, 08:50 ... Wie vollständig ist eure Wiederholungsmessung wenn ihr die Elektroinstallation im Gebäude messt? ...
Moin aleknuk,

guck mal in die druckfrische DGUV iNformation 203-072, Abschnitt 3.4.2.

Hiernach ist eine 100 %-Messung aller Schutzleiterverbindungen durch den Unfallversicherungsträger gefordert.

Gruß Olaf

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Dienstag 6. Februar 2018, 06:18
von aleknuk
Moin Olaf!
Danke erstmal für den Hinweis auf die brandneue DGUV! dank1 bravo1
Ich möchte hier auf den Zusatz "an jeder zugänglichen" hinweisen. Das interpretiere ich mal so:
Ein Gerät das fest mit der Wand verbunden ist und keine berührbaren Leitfähigen Oberflächen hat, kann ich da mal getrost übergehen oder Lampen die schwindeleregender Höhe montiert sind, würde ich dann erst messen wenn ich da zum Lampen wechseln hin müsste.


Zitat:
Für die Schutzmaßnahme „Automatische Abschaltung der Stromversorgung im
Fehlerfall“ muss der Nachweis der Wirksamkeit an jeder zugänglichen Schutzleiterverbindung
erfolgen (100 %-Messung!).

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Dienstag 6. Februar 2018, 08:25
von cyclist
Moin aleknuk,
Danke erstmal für den Hinweis auf die brandneue DGUV!

Schau mal hier: viewtopic.php?f=28&t=16530

Re: Vollständigkeit der Messungen

Verfasst: Dienstag 6. Februar 2018, 08:44
von aleknuk
dafuer1 dank1