Vollständigkeit der Messungen

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aleknuk
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Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von aleknuk »

Hallo zusammen,

nur mal so aus Neugier:
Wie vollständig ist eure Wiederholungsmessung wenn ihr die Elektroinstallation im Gebäude messt? Ist da immer jede Steckdose dabei oder immer nur eine aus dem Stromkreis? Mess ihr alle Lampen auch wenn diese in 8Meter Höhe installiert sind?
Baut ihr alle festinstallierten Geräte (z.b.Durchlauferhitzer, Durchgangskontrollen, etc.) ab, um diese zu prüfen?

Danke für eure ehrlichen Antworten!!
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cyclist
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von cyclist »

Moin!
Es kommt halt darauf an...
Bist du als interner oder als externer Prüfer tätig?
Handelt es sich um eine Wiederholungsprüfung oder um eine Erstprüfung als Errichter oder als Nichterrichter? Gibt es Unterlagen von einer vorherigen Prüfung?
Was ist beauftragt worden?

Ich als externer Prüfer versuche eigentlich immer alles - soweit möglich zu prüfen. Das was nicht prüfbar war (Steckdose hinter dem nicht demontierbaren Schrank, nicht zugängliche Leuchten, etc.) wird halt entsprechend dokumentiert.

Für schlecht zugängliche Steckdosen haben wir uns einen Prüfadapter gebaut - Winkelstecker, kurze H07RN-F Leitung, Kupplung, quasi eine kurze Verlängerungsleitung.

Bei hohen Leuchten wird zumindest versucht, den Schutzleiter abzutasten. Hierfür gibt es Messlanzen, die man auch übereinander stecken kann.
Bei den Leuchten wird je Stromkreis, bzw. Schalter (bei Serienschalter = 2 Kreise = Messung an je 1 Leuchte) versucht jeweils an mindestens einer Leuchte zu messen, idealerweise die letzte im Kreis.
Hatte es letztens noch, ca. 15 Leuchtstofflampen 1x58W hintereinander weg installiert, B 16A abgesichert, nur NYM-J 3x1,5mm², Länge ca. 130m..., eigentlich sagte da schon das Gefühl, das es nicht passt. Da ich es aber nachweisen muss, wurde auch an der letzten Leuchte gemessen. Tja, 44A Kurzschlussstrom sind da doch etwas mager... doh1 :(
Durchlauferhitzer u. Boiler werden auch soweit möglich geprüft.

Alle gelungenen Messwerte (Fehlmessungen, weil abgerutscht natürlich nicht) werden abgespeichert und anschließend automatisch in den Prüfbericht übertragen, so das alles nachvollziehbar ist.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
aleknuk
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von aleknuk »

Hi und danke für die Antwort.

Ich bin intern und auch dafür Verantwortlich.
Es geht hier um die Wiederholungsprüfung. Den Errichter der Anlage kenne ich gut und weiß wie er arbeitet, nämlich Vorbildlich.
Wollte hier nur mal so hören wie andere das so machen.
dank1
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cyclist
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von cyclist »

Hallo noch mal!
Bei einer Wiederholungsprüfung muss man halt schauen, was machbar ist. Eine 100% Prüfung ist ja nicht mehr möglich. Wenn eine Erstprüfung und deren Unterlagen dazu vernünftig gemacht wurden, dann sieht das schon deutlich einfacher aus.
Man muss halt schauen, wo können Fehler in der Zeit, seit der letzten Prüfung, entstanden sein und diese "Punkte" dann entsprechend prüfen.

Letztendlich legt aber die erforderliche Gefährdungsbeurteilung fest, was wie wo geprüft wird. Dazu dann noch die Erfahrung des (befähigten) Prüfers. Damit sollten eigentlich alle möglichen gravierenden / schwerwiegenden Fehler gefunden werden.
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Ciao + Gruss
Markus
Olaf S-H
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von Olaf S-H »

aleknuk hat geschrieben: Freitag 22. Dezember 2017, 08:50 ... Wie vollständig ist eure Wiederholungsmessung wenn ihr die Elektroinstallation im Gebäude messt? ...
Moin aleknuk,

guck mal in die druckfrische DGUV iNformation 203-072, Abschnitt 3.4.2.

Hiernach ist eine 100 %-Messung aller Schutzleiterverbindungen durch den Unfallversicherungsträger gefordert.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
aleknuk
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von aleknuk »

Moin Olaf!
Danke erstmal für den Hinweis auf die brandneue DGUV! dank1 bravo1
Ich möchte hier auf den Zusatz "an jeder zugänglichen" hinweisen. Das interpretiere ich mal so:
Ein Gerät das fest mit der Wand verbunden ist und keine berührbaren Leitfähigen Oberflächen hat, kann ich da mal getrost übergehen oder Lampen die schwindeleregender Höhe montiert sind, würde ich dann erst messen wenn ich da zum Lampen wechseln hin müsste.


Zitat:
Für die Schutzmaßnahme „Automatische Abschaltung der Stromversorgung im
Fehlerfall“ muss der Nachweis der Wirksamkeit an jeder zugänglichen Schutzleiterverbindung
erfolgen (100 %-Messung!).
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cyclist
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von cyclist »

Moin aleknuk,
Danke erstmal für den Hinweis auf die brandneue DGUV!

Schau mal hier: viewtopic.php?f=28&t=16530
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Ciao + Gruss
Markus
aleknuk
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Re: Vollständigkeit der Messungen

Beitrag von aleknuk »

dafuer1 dank1
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