Querschnitt des Neutralleiter < Aussenleiter
Verfasst: Mittwoch 18. Oktober 2017, 08:49
Guten Morgen zusammen,
ich prüfe gerade eine Verteilung:
-Errichtung ca. 1970
-Versorgung einer Produktionshalle über zwei Stromschienen mit Pressen, Punktschweißmaschinen, Drehmaschinen und Fräsen (aktuell 19 Maschinen)
-Versorgung einer Unterverteilung mit drei Kompressoren
-Zuleitung 3x3x95/50 also insgesamt 3x285/150 (TN-C)
-Vorsicherung 500A, Verlegeart C
1. Die Vorsicherung wird gegen eine 400A getauscht, das ist unstrittig.
2. Nach VDE 0100-520 Kap. 524.2 muss der Querschnitt des Neutralleiters gleich dem Aussenleiter sein, es sei denn es sind die Bedingungen nach 524.2.3 erfüllt, sind sie aber nicht.
Die VEFK des Kunden begrüßt meine Weigerung, die Verteilung so abzunehmen, und nimmt dies zum Anlass endlich das Budget für eine neue Verteilung durchzusetzen. Aber es steht auch die Aussage im Raum, dass dies zum Zeitpunkt der Errichtung stand der Technik war und die Forderung der Norm neueren Datums ist.
Kann mir einer von euch sagen, ob dies 1970 tatsächlich so in Ordnung war und seit wann die Forderung nach gleichem Querschnitt in der Norm existiert?
Falls dies damals wirklich so in Ordnung war, würdet ihr der Argumentation einer Gefährdungsbeurteilung zustimmen, die besagt, dass dies heute aufgrund der vielen elektronischen Lasten (auch Oberwellen durch FU etc.) umgebaut werden muss? (Ist eine Entscheidung der VEFK, klaro, aber einfach mal zur Diskussion gestellt...)
Danke im voraus!
Grüße,
pawlow
ich prüfe gerade eine Verteilung:
-Errichtung ca. 1970
-Versorgung einer Produktionshalle über zwei Stromschienen mit Pressen, Punktschweißmaschinen, Drehmaschinen und Fräsen (aktuell 19 Maschinen)
-Versorgung einer Unterverteilung mit drei Kompressoren
-Zuleitung 3x3x95/50 also insgesamt 3x285/150 (TN-C)
-Vorsicherung 500A, Verlegeart C
1. Die Vorsicherung wird gegen eine 400A getauscht, das ist unstrittig.
2. Nach VDE 0100-520 Kap. 524.2 muss der Querschnitt des Neutralleiters gleich dem Aussenleiter sein, es sei denn es sind die Bedingungen nach 524.2.3 erfüllt, sind sie aber nicht.
Die VEFK des Kunden begrüßt meine Weigerung, die Verteilung so abzunehmen, und nimmt dies zum Anlass endlich das Budget für eine neue Verteilung durchzusetzen. Aber es steht auch die Aussage im Raum, dass dies zum Zeitpunkt der Errichtung stand der Technik war und die Forderung der Norm neueren Datums ist.
Kann mir einer von euch sagen, ob dies 1970 tatsächlich so in Ordnung war und seit wann die Forderung nach gleichem Querschnitt in der Norm existiert?
Falls dies damals wirklich so in Ordnung war, würdet ihr der Argumentation einer Gefährdungsbeurteilung zustimmen, die besagt, dass dies heute aufgrund der vielen elektronischen Lasten (auch Oberwellen durch FU etc.) umgebaut werden muss? (Ist eine Entscheidung der VEFK, klaro, aber einfach mal zur Diskussion gestellt...)
Danke im voraus!
Grüße,
pawlow