Re: Kennzeichung von Schutzleiter
Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 08:39
Bei unsere NIN ist das klar ersichtlich und es ist ja auch eine EU-Norm:
5.3.9.8.8 Anschlüsse für von aussen eingeführte Leiter
Der Hersteller der Schaltgerätekombination muss angeben, ob die Anschlüsse für Leiter aus Kupfer oder Aluminium oder für beide Werkstoffe geeignet sind.
Der verfügbare Anschlussraum muss das ordnungsgemässe Anschliessen der vorgegebenen, von aussen eingeführten Leiter und bei mehradrigen Kabeln/Leitungen das Aufspleissen der Adern zulassen.
Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Neutralleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.
Der Anschluss von mehr als einem Leiter pro Klemme ist nur dann zulässig, wenn die Klemmen für diesen Zweck ausgelegt sind. 2 Fig. 3.1.4.1.6 (B+E) (2_3.1.4)
Für alle ankommenden und abgehenden Stromkreise sind Klemmen für die Schutzleiter und ggf. für die PEN- und Schutz-Potenzialausgleichsleiter anzuordnen. Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Schutzleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.
Öffnungen in Kabel-/Leitungseinführungen, Abschlussplatten usw. müssen so ausgeführt sein, dass nach ordnungsgemässem Einbringen der Kabel/Leitungen die vorgesehenen Schutzmassnahmen gegen Berühren und die vorgesehene Schutzart erreicht werden.
5.3.9.8.8 Anschlüsse für von aussen eingeführte Leiter
Der Hersteller der Schaltgerätekombination muss angeben, ob die Anschlüsse für Leiter aus Kupfer oder Aluminium oder für beide Werkstoffe geeignet sind.
Der verfügbare Anschlussraum muss das ordnungsgemässe Anschliessen der vorgegebenen, von aussen eingeführten Leiter und bei mehradrigen Kabeln/Leitungen das Aufspleissen der Adern zulassen.
Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Neutralleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.
Der Anschluss von mehr als einem Leiter pro Klemme ist nur dann zulässig, wenn die Klemmen für diesen Zweck ausgelegt sind. 2 Fig. 3.1.4.1.6 (B+E) (2_3.1.4)
Für alle ankommenden und abgehenden Stromkreise sind Klemmen für die Schutzleiter und ggf. für die PEN- und Schutz-Potenzialausgleichsleiter anzuordnen. Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Schutzleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.
Öffnungen in Kabel-/Leitungseinführungen, Abschlussplatten usw. müssen so ausgeführt sein, dass nach ordnungsgemässem Einbringen der Kabel/Leitungen die vorgesehenen Schutzmassnahmen gegen Berühren und die vorgesehene Schutzart erreicht werden.