Kennzeichung von Schutzleiter

HPG
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Re: Kennzeichung von Schutzleiter

Beitrag von HPG »

Bei unsere NIN ist das klar ersichtlich und es ist ja auch eine EU-Norm:

5.3.9.8.8 Anschlüsse für von aussen eingeführte Leiter
Der Hersteller der Schaltgerätekombination muss angeben, ob die Anschlüsse für Leiter aus Kupfer oder Aluminium oder für beide Werkstoffe geeignet sind.

Der verfügbare Anschlussraum muss das ordnungsgemässe Anschliessen der vorgegebenen, von aussen eingeführten Leiter und bei mehradrigen Kabeln/Leitungen das Aufspleissen der Adern zulassen.

Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Neutralleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.

Der Anschluss von mehr als einem Leiter pro Klemme ist nur dann zulässig, wenn die Klemmen für diesen Zweck ausgelegt sind. 2 Fig. 3.1.4.1.6 (B+E) (2_3.1.4)

Für alle ankommenden und abgehenden Stromkreise sind Klemmen für die Schutzleiter und ggf. für die PEN- und Schutz-Potenzialausgleichsleiter anzuordnen. Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Schutzleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.

Öffnungen in Kabel-/Leitungseinführungen, Abschlussplatten usw. müssen so ausgeführt sein, dass nach ordnungsgemässem Einbringen der Kabel/Leitungen die vorgesehenen Schutzmassnahmen gegen Berühren und die vorgesehene Schutzart erreicht werden.
Olaf S-H
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Re: Kennzeichung von Schutzleiter

Beitrag von Olaf S-H »

Moin HPG,

kannst Du bitte die zugehörie EN angeben.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
HPG
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Re: Kennzeichung von Schutzleiter

Beitrag von HPG »

Olaf S-H hat geschrieben: Donnerstag 5. Oktober 2017, 08:50 Moin HPG,

kannst Du bitte die zugehörie EN angeben.

Gruß Olaf
Aus welchen Dokumenten das entnommen wurde weiss ich jetzt auch nicht, vermutlich aus:

IEC 60364, VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

IEC 60364-5-537 VDE 0100-537 Elektrische Anlagen von Gebäuden - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Schaltgeräte und Steuergeräte - Geräte zum Trennen und Schalten

IEC 60364-5-54 VDE 0100-540 Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl u. Einrichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen u. Schutzleiter

Die Electrosuisse hat die Aufgabe von den Aktuellen EN, ICE und Cenelec -Normen die NIN Niederspannungs-Installationsnorm zu erstellen, weil wir für die praktische Anwendung eine Norm wollen die wir lesen und anwenden können, wir brauchen da keine Normbände die eine ganze Bibliothek füllen, das wäre uns auch zu blöd. Für spezielle Anwendungen holen wir schon die entsprechende EN, aber für den Elektriker reicht diese NIN.

https://www.electrosuisse.ch/de/fachlit ... -2015.html
Olaf S-H
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Re: Kennzeichung von Schutzleiter

Beitrag von Olaf S-H »

HPG hat geschrieben: Donnerstag 5. Oktober 2017, 08:39 ... Für alle ankommenden und abgehenden Stromkreise sind Klemmen für die Schutzleiter und ggf. für die PEN- und Schutz-Potenzialausgleichsleiter anzuordnen. Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Schutzleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist. ...
Moin HPG,

diesen schönen Passus habe ich in unseren Regelwerken leider nicht gefunden. Es scheint wohl eine nationale Anmerkung zu sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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felix1096
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Re: Kennzeichung von Schutzleiter

Beitrag von felix1096 »

Moin Olaf,

genau darum geht es um die Wiederholungsprüfung. Es ist kein Protokoll der Erstprüfung vorhanden. Also will / muss ich der RLo des Schutzleiters messen. Da ich in einem IT-System bin und keinen Aussenleiter in die Erde rammen möchte. Nutze ich Überprüfung von Zs immer eine Formel die ich mal im Buch Normen versändlich 63 gefunden habe.

R<0,8x 𝑆𝐴/(𝑆𝐴+𝑆𝑃𝐸) 𝑥 𝑈/𝐼𝐴

SA =Außenleiterquerschnitt
SPE = Schutzleiterquerschnitt
U = Nennspannung zwischen den Außenleiter
IA = Strom der die Automatische Abschaltung bewirkt

Der Text wie in der Schweiz wäre schon schön und würde die Arbeit erleichtern.

Gruß
felix1096
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