Kalibriert ohne Zertifikat
- SPS
- Beiträge: 6023
- Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
- Kontaktdaten:
Kalibriert ohne Zertifikat
Hallo zusammen,
bei der Suche zu Messgeräten ist mir aufgefallen das Voelkner oft sehr günstig ist. Da steht dann jedoch oft " Kalibriert nach:Werksstandard (ohne Zertifikat)"
Benötigt ein Prüfer das Zertifikat? Kalibriert ist es ja. Das gleiche Gerät bei Gossen wird mit 1 Werkskalibrierschein geliefert.
Ist Werkskalibrierschein und Zertifikat beides Ausreichend für den Prüfer?
bei der Suche zu Messgeräten ist mir aufgefallen das Voelkner oft sehr günstig ist. Da steht dann jedoch oft " Kalibriert nach:Werksstandard (ohne Zertifikat)"
Benötigt ein Prüfer das Zertifikat? Kalibriert ist es ja. Das gleiche Gerät bei Gossen wird mit 1 Werkskalibrierschein geliefert.
Ist Werkskalibrierschein und Zertifikat beides Ausreichend für den Prüfer?
Mit freundlichem Gruß sps
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin SPS,
mir ist hierzu nur bekannt, dass es werkseitig kalibrierte und unkalibrierte Prüfmittel gibt.
Wenn das Gerät kalibriert wurde, wo ist das Problem, dies zu bestätigen? Insofern scheint hier mehr dahinter zu stecken als nur der Ausdruck eines Blatt Papier.
Gruß Olaf
mir ist hierzu nur bekannt, dass es werkseitig kalibrierte und unkalibrierte Prüfmittel gibt.
Wenn das Gerät kalibriert wurde, wo ist das Problem, dies zu bestätigen? Insofern scheint hier mehr dahinter zu stecken als nur der Ausdruck eines Blatt Papier.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Lightyear
- Beiträge: 3458
- Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41
Nunja, mir wurde das mal so erklärt:
Conrad Electronic betreibt u.A. Ein DKD-akreditiertes Kalibrierlabor, in dem die Gerätschaften kalibriert werden können und auch entsprechende (offizielle) Unterlagen erstellt werden.
Benötigt man diese Unterlagen nicht explizit, können die Geräte auch nur "nach Werksstandard" und z.B. ohne Rückführung der Kalibrierstandards auf internationale Normale kalibriert werden.
Das kostet dannn signifikant weniger und erfüllt natürlich auch einen gewissen Zweck.
Letztlich muss der Eigentümer des Gerätes entscheiden, welche Art der Kalibrierung er wofür benötigt.
Conrad Electronic betreibt u.A. Ein DKD-akreditiertes Kalibrierlabor, in dem die Gerätschaften kalibriert werden können und auch entsprechende (offizielle) Unterlagen erstellt werden.
Benötigt man diese Unterlagen nicht explizit, können die Geräte auch nur "nach Werksstandard" und z.B. ohne Rückführung der Kalibrierstandards auf internationale Normale kalibriert werden.
Das kostet dannn signifikant weniger und erfüllt natürlich auch einen gewissen Zweck.
Letztlich muss der Eigentümer des Gerätes entscheiden, welche Art der Kalibrierung er wofür benötigt.
-
- Beiträge: 290
- Registriert: Samstag 9. Februar 2013, 10:07
Es gibt kalibrierte und nicht kalibrierte Prüfmittel...Lightyear hat geschrieben:Nunja, mir wurde das mal so erklärt:
Conrad Electronic betreibt u.A. Ein DKD-akreditiertes Kalibrierlabor, in dem die Gerätschaften kalibriert werden können und auch entsprechende (offizielle) Unterlagen erstellt werden.
Benötigt man diese Unterlagen nicht explizit, können die Geräte auch nur "nach Werksstandard" und z.B. ohne Rückführung der Kalibrierstandards auf internationale Normale kalibriert werden.
Das kostet dannn signifikant weniger und erfüllt natürlich auch einen gewissen Zweck.
Letztlich muss der Eigentümer des Gerätes entscheiden, welche Art der Kalibrierung er wofür benötigt.
Bei den nicht Kalibrierten hat der Betreiber ein Problem wenn die Frage auftaucht, misst denn dein Gerät richtig?
Bei den Kalibrierten gibt es Werkskalibrierungen und akkreditierte Kalibrierungen, früher DKD, heute DAkkS. Bei den Werkskalibrierungen behauptet kurz gefasst das Kalibrierlabor das es weiß was es tut, niemand kontrolliert das. Bei den akkreditierten gibt es eine externe Kontrolle über die verwendeten Kalibrierverfahren und Referenzen.
Eine Kalibrierung ohne Kalibrierschein ist sinnlos, wie will der Betreiber nachweisen das sein Gerät kalibriert wurde und womit usw. Was man nicht braucht sind Messwerte. Klingt komisch, ist aber so. Die Erklärung das das Kalibrierobjekt konform ist reicht eigentlich aus. Nachzulesen in der DAkks-DKD-5 ...
bis denne
-
- Beiträge: 551
- Registriert: Mittwoch 23. Mai 2012, 08:12
- Wohnort: Stuttgart
Auf einer Schulung wurde uns gesagt es ist Schwachsinn jedes Jahr zu kalibrieren, außer man hat zuviel Geld. Es reicht einfach mit einem 2ten Messgerät ein Widerstand zu messen und dann mit dem "richtigen" Messgerät kontrollieren ob das stimmt. Das sei völlig ausreichend.
Bei unserer letzten E-Revision für die Feuerversicherung wollte der Herr die Kalibrierscheine sehen.
Bei unserer letzten E-Revision für die Feuerversicherung wollte der Herr die Kalibrierscheine sehen.
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7746
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Hallo,
wenn der Versicherungsmokel ein Blatt Papier
sehen moechte, bitte schoen, dann kann
man einen Kalbrierzettel ausdrucken.
Fuer sich selbst kann man ja mit einem
gaengigen Messgeraet die Werte ermitteln.
Dann Ausdrucken und gut wegheften.
Mit einem zweiten Geraet gegenpruefen ist nicht
zielfuehrend.
Dann steht man vor der Frage welches Geraet
nun richtig misst.
Daher immer mit 3 oder mehr Geraeten messen.
...
wenn der Versicherungsmokel ein Blatt Papier
sehen moechte, bitte schoen, dann kann
man einen Kalbrierzettel ausdrucken.
Fuer sich selbst kann man ja mit einem
gaengigen Messgeraet die Werte ermitteln.
Dann Ausdrucken und gut wegheften.
Mit einem zweiten Geraet gegenpruefen ist nicht
zielfuehrend.
Dann steht man vor der Frage welches Geraet
nun richtig misst.
Daher immer mit 3 oder mehr Geraeten messen.
...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1153
- Registriert: Freitag 3. August 2007, 21:53
Eine rückführbare Kalibrierurkunde brauchst Du z.B. für ISO9xxx Kram.
Für normale Messungen kannst Du selbst einfach nur gegen ein kalibriertes Gerät gegenmessen und das Ergebnis aufschreiben - fertig.
(Sofern kein ähnliches Modell zur Hand ist: man kann gegen ein DMM mit Kalibrierschein die Datenangaben des Herstellers nachmessen und vermerkt:
"kalibriert mit Modell XYZ, Kalibrierschein Nr. 123 vom ... 2017.")
Gruß
Achim
Für normale Messungen kannst Du selbst einfach nur gegen ein kalibriertes Gerät gegenmessen und das Ergebnis aufschreiben - fertig.
(Sofern kein ähnliches Modell zur Hand ist: man kann gegen ein DMM mit Kalibrierschein die Datenangaben des Herstellers nachmessen und vermerkt:
"kalibriert mit Modell XYZ, Kalibrierschein Nr. 123 vom ... 2017.")
Gruß
Achim