Neue VDE 0100-600

Probator
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Beitrag von Probator »

Ich verstehe den Aufschrei nicht. Die Norm ist eine empfohlene Vorgehensweise, um mich selbst als Installateur rechtlich abzusichern. Niemand schreibt mir das gesetzlich vor, dass ich diese Messung machen muss. Es ist meine eigene Verantwortung und mein Risiko, wenn ich es nicht mache.

Auch wenn die Formulierung in der 2017er Version der VDE 0100-600 etwas deutlicher geworden ist - grundsätzlich hat sich rein garnichts verändert.

Wo immer es möglich (!!!) war, hat ein guter Installateur schon immer alle Leitungen untereinander ("Jeder gegen Jeden") gemessen. Das Problem ist eben, dass man da mitdenken muss und diese Messungen zur richtigen Zeit am richtigen Ort machen muss.

Das heißt:
- Messung nur möglich im "Halbrohzustand", wenn noch keine Verbraucher eingebaut sind. Dass ist heute natürlich extrem schwierig, wo die Verbraucher mittlerweile schon in die Verteiler eingebaut werden (Netzteile, Bussysteme, elektronische Schalter)
- Absprachen mit anderen Gewerken nötig? 500V hat auch der Maler ungern auf dem Pinsel.
- Messgerät muss auf der Baustelle zur Hand sein

Wenn man das verpennt, ist die Messung nie wieder möglich. Ist halt so. Dann heißt es eben hoffen und beten, dass man nirgendwo einen brandauslösenden Isofehler zwischen L1 und L2 fabriziert hat (Beispiel).
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Was macht denn ein berenteter Elektriker der zwar vorher über 40 Jahre im Berufsleben gewesen ist und nun als Ausgeschiedener als einziges Messinstrument nur einen Duspol mit Lastzuschaltung besitzt.
Natürlich macht der keine großen Arbeiten mehr, eher nur Kleinkram, aber soll der sich teure Messgeräte anschaffen oder ausleihen, nur weil er gelegentlich mal nebenbei ein paar Steckdosen verlegt?
Der verlässt sich auf seinen Duspol, bei Lastzuschaltung fliegt der RCD und er ist zufrieden und geht nach Hause.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strippe,

der Rentner als ehemalige EFK handel wider besserem Wissen und geht dann mit Vorsatz in die Haftung und haftet mit seinem Privatvermögen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Funker
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Beitrag von Funker »

Da ich von den vielen Aufträgen der Behörden geschrieben habe, hier einmal
etwas aktuelle Konkretes

http://www.service.bund.de/Content/DE/A ... mit=Finden

Prü*fung von fest in*stal*lier*ten elek*tro*tech*ni*schen An*la*gen in Dienst-Kfz der Po*li*zei Sach*sen
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Welchen Sinn hat die Sternchenorgie denn..?
Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Probator hat geschrieben:Ich verstehe den Aufschrei nicht. Die Norm ist eine empfohlene Vorgehensweise, um mich selbst als Installateur rechtlich abzusichern. Niemand schreibt mir das gesetzlich vor, dass ich diese Messung machen muss. Es ist meine eigene Verantwortung und mein Risiko, wenn ich es nicht mache.
Wenn gewisse Normen Vertraglich vereinbart sind, z.B. in einem Leistungsverzeichnis, sind diese auch zu beachten, bzw. ist nach Norm zu prüfen und zu dokumentieren.
Funker hat geschrieben: Da muß es doch auch möglich sein einmal darauf hinzuwirken, daß bei der Zugschlagserteilung bei Ausschreibungen etwas geändert wird, z.B. preiswertestes und teuerstes Angebot wird gestrichen oder auch die zwei oder drei derartigen Angebote und dann wird erst einmal nach dem Inhalt gesehen und danach der Preis.
Warum sollte das günstigste Angebot gestrichen werden? Ich halte das momentane Vergabesystem sicherlich nicht für optimal, aber wenn das zweitgünstigste Angebot den Zuschlag erhält, oder das mittelpreisigste, wie will man dann noch kalkulieren? Muss dann immer einen Zuschlag draufrechnen, in der Hoffnung nicht der günstigste zu sein?

Beachtung von Faktoren wie Lohngefüge, Regionalität (Warum (als Kommune) nicht einen Teil der Kohle als Gewerbesteuer wiederholen?) etc. könnten vielleicht berücksichtigt werden...

Sorry für OT,

Ocho
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Olaf S-H hat geschrieben: der Rentner als ehemalige EFK handel wider besserem Wissen und geht dann mit Vorsatz in die Haftung und haftet mit seinem Privatvermögen.
Dann darf man ja überhaupt nichts mehr machen.8o
-- oder Klingelanlagen vielleicht noch :cool:
Sch...s Gesetze
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Funker
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Beitrag von Funker »

Lightyear hat geschrieben:Welchen Sinn hat die Sternchenorgie denn..?
Die * sind nicht von mir, das passiert halt wenn es tausend Schriftarten gibt
und man Texte kopiert.
Etrick
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Beitrag von Etrick »

"Dann darf man ja überhaupt nichts mehr machen."

Abgesehen von Finanzamt und Handwerkskammer: Service ja - dann aber mit Nachmessen. Anlagenänderungen nein - wenn man sich nicht an das Verbot hält, dann beten dass niemals etwas passiert (in Deutschland wird kaum darauf geachtet, wer etwas installiert. ABER wenn es zu einem Schaden kommt, wird mit sehr viel Aufwand dem letzen, der die Finger an der Installation hatte, das Fell über die Ohren gezogen, wenn er Vorschriften - Messungen gehören dazu - umgangen hat. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schwarzarbeit!).

Gruß
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schwarzarbeit!).
Und auch bei der erlaubten Nachbarschaftshilfe wird es schwierig. Das sollte man im Einzelfall vorher klären, genauso für Tätigkeiten im Vereinswesen.
Das heißt:
- Messung nur möglich im "Halbrohzustand", wenn noch keine Verbraucher eingebaut sind. Dass ist heute natürlich extrem schwierig, wo die Verbraucher mittlerweile schon in die Verteiler eingebaut werden (Netzteile, Bussysteme, elektronische Schalter)
Naja, da gibt es normativ Schwarz und Weiß. Entweder bekommst du deine fertige Schaltgerätekombination nach DIN EN 61439-1 /-3 geprüft auf die Baustelle (dann müssen ja nur noch die anzuschließenden Leitungen gemessen werden) oder du baust einen Kleinverteiler nach VDE 0603 (die hat jetzt einen andren Namen der mir nicht einfällt) vor Ort zusammen, den du dann ja auch im Zuge der Errichtung prüfen kannst.

Abgesehen davon können wir uns beim Gremium und dem ZVEH bedanken dass in Deutschland nicht die Anhänge für Dokumentation gültig geworden sind. Wer mal in die IEC 60364-6:2016 sieht bekommt tränen in die Augen was auf internationaler Ebene für ein Dokumentationsaufwand für angemessen gesehen wird. Da scheinen die lumpigen ZVEH-Musterprotokolle wie eine Lachnummer.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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