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Ich will keine Schleichwerbung machen (bitte löschen falls das so wahrgenommen wird; § 8 Abs. 1 gelesen) jedoch bin ich gestern bei OBI auf diesen Steckdosentester gestoßen. Für schlappe € 3,99 ist das ein echtes Schnäppchen und steht in direkter Konkurrenz zu Schuki und ähnlichen die das zehnfache kosten. Zeigt den Anschluß als korrekt an ("Zustand Nr. 3") wenn die Phase auf dem rechten Kontakt liegt. Könnte nur etwas größer sein (mit meinen grobmotorischen Fingern schwer zu greifen).
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Ich halte im Allgemeinen auch nicht viel von den "Messgeräten" aus solchen Quellen. Ich erinnere mich aber nur zu gut an meinen Meister, dem schon die Ausgabe für einen Duspol für jeden Azubi zu viel war. Bei solchen Preisen ist diese Ausrede aber wohl sinnlos. Und als reiner Tester gehört dieses oder ein ähnliches Gerät in jede Werkzeugkiste bei Neubauinstallationen!!
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[quote="ThomasR"]Ich will keine Schleichwerbung machen (bitte löschen falls das so wahrgenommen wird]
Erste Frage - hast Du das Ding einmal ausprobiert und entsprechende Fehler eingebaut ?
5 und 6 erscheint unlogisch da gleicher Sachverhalt
hat das Ding einen PE Mittelkontakt (Buchse) für CZ, PL oder F Systeme ?
Erste Frage - hast Du das Ding einmal ausprobiert und entsprechende Fehler eingebaut ?
5 und 6 erscheint unlogisch da gleicher Sachverhalt
hat das Ding einen PE Mittelkontakt (Buchse) für CZ, PL oder F Systeme ?
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Moin Thomas,ThomasR hat geschrieben:... Und als reiner Tester gehört dieses oder ein ähnliches Gerät in jede Werkzeugkiste bei Neubauinstallationen!!
dieser Tester gehört aber nicht in die Tasche der Elektrofachkraft.
Ich habe ein ähnliches Gerät als Anschauungsobjekt. Wenn der PE unter Spannung steht, zeigt der Apparat an, dass alles ok ist.
Eine echte Prüfung kann man eben nur mit einem echten Prüfmittel vornehmen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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