Das wäre aber die Einhaltung der Jahrhunderte alten Erfahrung, Du sollst keinem Schaden zufügen, bzw. Grundgesetz, BGB u.s.w.Challenger hat geschrieben:Hallo,
Hm, die Problemverlagerung der RCD-Prüfung von der Anlage in die Maschine scheint mir nicht zielführend.
Gruß Andreas
Wer Oberschwingungen oder ungewollte Gleichströme erzeugt, muß selber dafür sorgen, daß dies in dem Rahmen bleiben, daß es keine anderen BM schädigt und negativ beeinflußt, dieses ständig überwachen und sich bei einem gegenteiligen Fall selbst sicher außer Betrieb setzen, d.h. der RCD Typ B, B+, F mit oder ohne RCM gehört von der Entwicklung her berücksichtigt in die Maschine oder spezielle Anlage, Lüftung, Klima e.t.c und nicht in die allgemeine versorgende Anlage.
In letztere ist ein Grundschutz z.B. RCD Typ A zu implementieren und damit muß es gut sein.
Ansonsten rennt die EFK immer der Entwicklung hinterher.
Diese Philosophie vom ZVEH oder von staatlicher Seite zum ZVEI zu kommunizieren und durchzusetzen wäre die richtige Aufgabe und der richtige Weg um eine höhere Sicherheit zu erreichen.