grün-gelbe Ader
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Moin Starkstromer,
da liegts Du leider etwas daneben. Mittlerweile wird bei einer festen Installation auch die "Leitungsüberwchung" gefordert. Und daher wird der PE auch bei einemSK II-Betriebsmittel in der Zuleitung erforderlich.
Gruß Olaf
da liegts Du leider etwas daneben. Mittlerweile wird bei einer festen Installation auch die "Leitungsüberwchung" gefordert. Und daher wird der PE auch bei einemSK II-Betriebsmittel in der Zuleitung erforderlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Elt-Onkel
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Hallo,
müsste dann nicht konsquenterweise der PE als unisoliert,
d.h. als blanke Ader mitgeführt werden ?
Und dann noch eine Stufe weiter als Schirmgeflecht,
wie ein NYCWY ausgeführt werden ?
Dann ist gewährleistet, daß bei einer Mantelbeschädigung
auch garantiert der Strom über den PE zurückfließt.
...
müsste dann nicht konsquenterweise der PE als unisoliert,
d.h. als blanke Ader mitgeführt werden ?
Und dann noch eine Stufe weiter als Schirmgeflecht,
wie ein NYCWY ausgeführt werden ?
Dann ist gewährleistet, daß bei einer Mantelbeschädigung
auch garantiert der Strom über den PE zurückfließt.
...
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Hallo Olaf,
bei der Aussage nach der Forderung der Leitungsüberwachung solltest Du etwas konkreter werden und die Unwissenden aufklären.
Von einer Kurzschlussüberwachung habe ich auch schon gehört. Wieder so ein Gerät, das die Herstellerlobbyisten in das Vorschriftenwesen eingebracht haben.
Die Funktion einer Leitungsüberwachung mit einem mitgeführten isolierten Draht kann ich mir physikalisch nicht vorstellen. Außerdem wäre das ein reines Zufallsprodukt.
Wenn man damit Geld machen kann, wäre sogar diese Möglichkeit gegeben.
Gruß
bei der Aussage nach der Forderung der Leitungsüberwachung solltest Du etwas konkreter werden und die Unwissenden aufklären.
Von einer Kurzschlussüberwachung habe ich auch schon gehört. Wieder so ein Gerät, das die Herstellerlobbyisten in das Vorschriftenwesen eingebracht haben.
Die Funktion einer Leitungsüberwachung mit einem mitgeführten isolierten Draht kann ich mir physikalisch nicht vorstellen. Außerdem wäre das ein reines Zufallsprodukt.
Wenn man damit Geld machen kann, wäre sogar diese Möglichkeit gegeben.
Gruß
- Oberwelle
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Moin Starkstromer,
guck doch mal in die VDE 0100-410:2007-06, Abschnitte 411.3.1.1 und 412.2.3.2.
Es werden hier mehrere Ziele verfolgt:
Zurverfügungstellung eines PE, falls ein Betriebsmittel von SK II auf SK I getauscht wird
Abschaltung beim Anbohren der Leitung
Abschaltung beim Eintreiben eines Nagels in die Leitung
Gruß Olaf
guck doch mal in die VDE 0100-410:2007-06, Abschnitte 411.3.1.1 und 412.2.3.2.
Es werden hier mehrere Ziele verfolgt:
Zurverfügungstellung eines PE, falls ein Betriebsmittel von SK II auf SK I getauscht wird
Abschaltung beim Anbohren der Leitung
Abschaltung beim Eintreiben eines Nagels in die Leitung
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Tobi P.
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Moin,
stellt eine durchaus sinnvolle Vorgabe dar. Es gibt nichts was ich mehr hasse als Flachpfeifen die Neutral - u. Schutzleiter in Abzweigdosen nicht durchverbinden nur um zwei Klemmen und zwei Minuten Zeit zu sparen - und natürlich weil das schon immer so gemacht wurde
Dann soll doch tatsächlich mal eine Steckdose unter dem Schalter nachgerüstet werden und was passiert? Man kann erst mal sämtliche Dosen suchen und aufmachen und die blind liegenden Leiter durchklemmen weil andere zu blöd waren das bereits während der Installation zu tun
Gruß Tobi
stellt eine durchaus sinnvolle Vorgabe dar. Es gibt nichts was ich mehr hasse als Flachpfeifen die Neutral - u. Schutzleiter in Abzweigdosen nicht durchverbinden nur um zwei Klemmen und zwei Minuten Zeit zu sparen - und natürlich weil das schon immer so gemacht wurde
Dann soll doch tatsächlich mal eine Steckdose unter dem Schalter nachgerüstet werden und was passiert? Man kann erst mal sämtliche Dosen suchen und aufmachen und die blind liegenden Leiter durchklemmen weil andere zu blöd waren das bereits während der Installation zu tun
Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
- Elt-Onkel
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Bei UP-Installationen die neuerdings ohnehin immer in Klemmdosen hinter den Schaltern durchgeführt werden da ist die Sache ja von vorne herein klar.
Bei AP-Installationen wo Abzweigdosen verwendet werden da ist es ja an sich Witzlos weil die Leitung von der Abzweigdose zum Schalter ja sichtbar ist. Nur was wird dann mit der Schraube gemacht die an den Gehäusen von AP-Schaltern oder Steckdosen oft vorzufinden ist wird die Ignoriert?
Also ich hatte es lediglich so gelernt das diese Gehäuseschraube mit dem PE zu verbinden ist und tue das auch bis heute noch wenn ich das vorfinde.
Bei AP-Installationen wo Abzweigdosen verwendet werden da ist es ja an sich Witzlos weil die Leitung von der Abzweigdose zum Schalter ja sichtbar ist. Nur was wird dann mit der Schraube gemacht die an den Gehäusen von AP-Schaltern oder Steckdosen oft vorzufinden ist wird die Ignoriert?
Also ich hatte es lediglich so gelernt das diese Gehäuseschraube mit dem PE zu verbinden ist und tue das auch bis heute noch wenn ich das vorfinde.
Immer das Beste draus machen
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Moin Strippe,
Moderne Schalter habe dort oft eine zweipolige Steckklemme und eine Aufnahme für eine weitere Klemme. Das AP-Gehäuse ist ja keine Abzweigdose.
Gruß Olaf
sehe ich anders. Die Übersicht in einer Abzweigdose ist wesentlich übersichtlicher. Hinterm Schalter wird es schnell unübersichtlich]... Nur was wird dann mit der Schraube gemacht die an den Gehäusen von AP-Schaltern oder Steckdosen oft vorzufinden ist wird die Ignoriert? ...[/QUOTE]Strippe-HH hat geschrieben:Bei UP-Installationen die neuerdings ohnehin immer in Klemmdosen hinter den Schaltern durchgeführt werden ...
Moderne Schalter habe dort oft eine zweipolige Steckklemme und eine Aufnahme für eine weitere Klemme. Das AP-Gehäuse ist ja keine Abzweigdose.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794