vEFK als Prüfer
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vEFK als Prüfer
Wiedermal eine Diskussion am Arbeitsplatz:
"...Ich bin vEFK und deshalb darf ich auch (ohne die entsprechenden Vorbildungen) prüfen!..."
Was sagt die Allgemeinheit zu dieser Aussage?
und
Was sagen die Einschlägigen Vorschriften und Richtlinien dazu?
"...Ich bin vEFK und deshalb darf ich auch (ohne die entsprechenden Vorbildungen) prüfen!..."
Was sagt die Allgemeinheit zu dieser Aussage?
und
Was sagen die Einschlägigen Vorschriften und Richtlinien dazu?
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)
Gelernter Pessimist!
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Hallo habe das dazu gefunden
Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt
Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/ist-ein ... z4SERT3r2I
Mit freundlichem Gruß sps
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Ich bin auch vEFK und prüfe die Betriebsmittel im Unternehmen. Zuvor habe ich beim TÜV noch eine Schulung zur befähigten Person belegt. In regelmäßigen Abständen besuche ich auch die Schulungen bei der BGETEM. Dort kann man auch einen Schein zur befähigten Person machen. Die Schulungen von der BG habe ich immer als sehr informativ befunden und man hatte immer die Gelegenheit sich mit anderen Prüfern auszutauschen.
Aufgrund der diversen Themen einer VEFK habe ich auch im Unternehmen mehrere Elektrofachkräfte zur Schulung zur befähigten Person geschickt, diese Personen unterstützen mich jetzt beim Prüfen der mittlerweile ca. 6000 Betriebsmitteln.
Für mich persönlich habe ich festgelegt, dass ich für alle Tätigkeiten, die ich durchführe eine Schulung auf dem Themengebiet erhalte.
Gruß
Fabi aus Berlin
Aufgrund der diversen Themen einer VEFK habe ich auch im Unternehmen mehrere Elektrofachkräfte zur Schulung zur befähigten Person geschickt, diese Personen unterstützen mich jetzt beim Prüfen der mittlerweile ca. 6000 Betriebsmitteln.
Für mich persönlich habe ich festgelegt, dass ich für alle Tätigkeiten, die ich durchführe eine Schulung auf dem Themengebiet erhalte.
Gruß
Fabi aus Berlin
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Mir ging es um "Dürfen" nicht um "Können".Zitteraal hat geschrieben:Wobei man bei einer VEFK (Meister/Techniker/Ing.) davon ausgehen darf, dass sich diese auch autodidaktisch die zur Anlagenprüfung notwendigen Kenntnisse aneignen kann.
Z. B. durch geeignete Literatur.
Das ist ein Himmelweiter unterschied.
Und was
"...Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ...ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt..."
Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/ist-...#ixzz4SERT3r2I
Betrifft:
"Meine" vEFK hat seit Jahren keine Prüfungen mehr gemacht. Ich meine auch was gelesen zu haben, nach dem zum erhalt der Befäigung jährlich eine gewisse Anzahl an Prüfungen erstellt werden müssen.
Wie gesagt...mir geht es um´s "Dürfen"
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1
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Und diese Prüfungen zum Erhalt der Befähigung werden dann ohne Befähigung gemacht ?omtdr43 hat geschrieben: "Meine" vEFK hat seit Jahren keine Prüfungen mehr gemacht. Ich meine auch was gelesen zu haben, nach dem zum erhalt der Befäigung jährlich eine gewisse Anzahl an Prüfungen erstellt werden müssen.
Ja nee, is klar...
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Moin omtdr,omtdr43 hat geschrieben:... "...Ich bin vEFK und deshalb darf ich auch (ohne die entsprechenden Vorbildungen) prüfen!..." ...
z. B. die BetrSichV fordert eine befähigte Person (bP). Die Anforderungen hierzu sind in der BetrSichV (§2 (6)) aufgeführt und werden durch die TRBS 1203 sowie die VDI 4068 Blatt 4 konkretisiert.
Die VEFK muss nicht bP sein. Sie sollte allerdings die Anforderungen an eine bP erfüllen, um deren Tätigkeiten bewerten zu können. Sie kann sich auch über dieser Regelungen hinwegsetzen, hat dann aber bei "Problemen" das Thema der Beweislastumkehr auf dem Tisch.
Die einfache Behauptung, dass man bP ist, weil man ja auch VEFK ist, ist ein bisschen dünn. Die VEFK ist ja auch nicht automatisch bP nach TRBS 1203, 3.1. Die dort geforderte behördliche Anerkennung fällt ja nicht einfach so vom Himmel.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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[quote="Riemer...Ohne dich zu verärgern, von mir ein klares NEIN. ...[/QUOTE"]
Ich bin keineswegs Verärgert. Vertrete ich doch im großen und ganzen die selbe Meinung wie Du und @Olaf S-H.
ICH bin ja auch nicht die vEFK, um die es hier geht.
Nur beim Thema "Können" und "Dürfen" scheinen wir anderer Meinung zu sein.
Richter sind in der Regel fachliche Leien. Sollte im Laufe eines Prozesses festgestellt werden, das der "Angeklagte" etwas gar nicht machen DURFTE, wird der schon sehr gute Überzeugung leisten müssen, um zu erklären, der er es aber konnte. Zumal er je vor dem Kadi stehen dürfte, WEIL etwas passiert ist.
Ich bin keineswegs Verärgert. Vertrete ich doch im großen und ganzen die selbe Meinung wie Du und @Olaf S-H.
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Nur beim Thema "Können" und "Dürfen" scheinen wir anderer Meinung zu sein.
Richter sind in der Regel fachliche Leien. Sollte im Laufe eines Prozesses festgestellt werden, das der "Angeklagte" etwas gar nicht machen DURFTE, wird der schon sehr gute Überzeugung leisten müssen, um zu erklären, der er es aber konnte. Zumal er je vor dem Kadi stehen dürfte, WEIL etwas passiert ist.
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