Prüfung Gebäude und Anlagen

DBY656
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Beitrag von DBY656 »

Mathew hat geschrieben: ... Einer meiner Vorgesetzten ist mind. Telekommunikationstechniker wäre dieser dann nicht VEFK? ....
Hallo Mathew,
jetzt kommen wir der Sache wieder ein Stück näher. Die Verantwortung hat zuerst mal der Unternehmer als Person, in deinem Fall also vermutlich der Bürgermeister. Muß dieser Mangels Fachkenntnis usw. diese an jemand anderen übergeben, so hat er diese Verantwortung persönlich und direkt an die entsprechende Person zu deligieren. Des weiteren muß er sich dessen Tätigkeit regelmäßig dokumentieren lassen und dieses auch kontrollieren, sonst droht im Schadensfall ein Organisationsverschulden.

Dies steht übrigens alles in dem vom mir bereits genannten Fachbuch.

Gruß Markus
Mathew
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Beitrag von Mathew »

Hallo zusammen,

hab jetzt noch diese Woche Zeit und muss dann nächste Woche zu meinem Vorgesetzten um eigentlich die Stellenbeschreibung zu unterschreiben.

Möchte die Bezeichnung " Verantwortlicher Elektriker " so nicht unterschreiben und hab auch aus einigen eurer Antworten nun herausgelesen dass ich dies auch so nicht muss wenn ich keine Erfahrung
im Bereich von Anlagen und Gebäude Prüfungen habe.
Kann hier logischerweise manche Gefahren so nicht erkennen.

Nur wie mache ich das nun am besten meinem Vorgesetzten klar, dass dies so nicht funktioniert!?

Auch muss ja eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, was ich auch noch nie gemacht habe !!

Z.B. bei den Prüfungen der ortsveränderlichen Geräten mache ich eine genaue Auflistung der bei der Prüfung reparierten Geräte und auch bei den ausgemusterten bzw. ausgetauschten.
So kann ich die Anzahl der Geräte die in Ordnung waren und der defekten Geräte auflisten, was aber ja noch lange keine Gefährdungsbeurteilung ist !!
Macht ihr als "normale Elektriker" diese Gefährdungsbeurteilung selbst oder wer sollte diese eigentlich erstellen?

Hoffe ihr könnt mir noch etwas helfen einige Argumente zu finden, die auch mein Vorgesetzter verstehen wird oder sollte!

Leider habe ich hier bei uns auch keinen Zugriff auf die VDE 0100-10 Unterlagen bezüglich den Erklärungen zur VEFK, kann mir hier jemand noch bitte vielleicht mit Infos oder Auszügen weiterhelfen!

Herzlichen Dank Euch allen für Eure Hilfe und Mühe dazu!!

Viele Grüsse Mathew
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Mathew,
Mathew hat geschrieben:...Nur wie mache ich das nun am besten meinem Vorgesetzten klar, dass dies so nicht funktioniert!?...
dazu habe ich Dir schon mehrmals meine Hilfe angeboten.
Mathew hat geschrieben:...Leider habe ich hier bei uns auch keinen Zugriff auf die VDE 0100-10 Unterlagen ...
Damit bist Du keine Elektrofachkraft! Die EFK hat Kenntnis der Normen - wenn Du sie nicht lesen kannst, dann kannst Du ihren Inhalt auch nicht kennen.

Keine Normenkenntnis = keine EFK. So einfach kann es manchmal sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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denizjustin
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Beitrag von denizjustin »

Mathew hat geschrieben: Auch muss ja eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, was ich auch noch nie gemacht habe !!



Habt ihr eigentlich keine externe SIFA?
Gruß dj
Ich helfe gerne, und jedem weiter. Was daraus gemacht wird liegt nicht in meinem ermessen.
Strom ist gefährlich.richt1
Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
umsetzt.
arnim
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Beitrag von arnim »

denizjustin hat geschrieben:Habt ihr eigentlich keine externe SIFA?
Gruß dj
Hi Deniz,

die externe SiFa kann und darf die GB'en nicht erstellen, da diese nicht den notwendigen Einblick in die Details hat.
Hier ist generell der interne Verantwortliche genannt (GF oder AL, TL je nachdem wer es beauftragt bekommen hat von GF....), welcher die GB'en inkl. den Forderungen aus denen umsetzten, die Ausführungen kontrollieren muss, um dann die GB'en anzupassen, die neuen Forderungen ....

PS: ich weiß, was Du gerade denkst und schreiben willst....;) Sorry, aber nach den Gesetzen ist (wäre)es so!
Never too old to rock! (Homer Simpson):)
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

arnim hat geschrieben:die externe SiFa kann und darf die GB'en nicht erstellen, da diese nicht den notwendigen Einblick in die Details hat.
Das halte ich für ein Gerücht, bzw. Wunschdenken. Deswegen die Frage: Wo steht das? :D :cool:
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Bild
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
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denizjustin
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Beitrag von denizjustin »

[quote="arnim"]Hi Deniz,

die externe SiFa kann und darf die GB'en nicht erstellen, da diese nicht den notwendigen Einblick in die Details hat.
Hier ist generell der interne Verantwortliche genannt (GF oder AL, TL je nachdem wer es beauftragt bekommen hat von GF....), welcher die GB'en inkl. den Forderungen aus denen umsetzten, die Ausführungen kontrollieren muss, um dann die GB'en anzupassen, die neuen Forderungen ....

PS: ich weiß, was Du gerade denkst und schreiben willst....]

Hallo Arnim,
vielleicht ist es verkehrt herübergekommen.
Was ich sagen wollte, dass die SIFA den AG dabei unterstützt:D
Mein AG weiß doch gar nicht was eine Gefährfungsbeurteilung ist
Gruß dj
Ich helfe gerne, und jedem weiter. Was daraus gemacht wird liegt nicht in meinem ermessen.
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Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
umsetzt.
DBY656
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Beitrag von DBY656 »

DBY656 hat geschrieben:...
Als sinnvolle Lektüre zu diesem komplexen Thema bietet sich an:
VDE-Schriftenreihe - Normen verständlich Band 135 "Die verantwortliche Elektrofachkraft"
...
Am 11.06.2015 habe ich auf dieses Büchlein hingewiesen, wo alles sauber erklärt drinsteht!

Gruß Markus
Mathew
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Beitrag von Mathew »

Morgen zusammen,

eine externe SIFA haben wir bloss hab ich die noch nicht gesehen, weiss nur dass dieser Herr unsere Spielplatzbegehung macht.

..wie gesagt zur VDE Schriftenreihe hab ich hier keinen Zugang,wie könnte ich dies denn zum lesen bekommen?

Nochmals die Frage, darf ich überhaupt mit meiner jetzigen Qualifikation eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Danke Euch!

Gruss Mathew
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Lightyear
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Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41

Beitrag von Lightyear »

Nunja, wie wär's damit:
http://www.amazon.de/verantwortliche-El ... ofachkraft

Dass der Arbeitgeber nicht sämtliche Bücher der VDE-Schriftenreihe vorliegen hat, ist imho völlig normal. Entweder es gibt ein Budget für Fachliteratur, welches Du ausschöpfen kannst, oder Du kaufst Dir das Büchlein halt "privat".
Das ist Fachliteratur, die kann man auch bei der Steuererklärung steuerlich geltend machen...
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