"Bestandschutz" UV

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Nedflanders
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Registriert: Freitag 25. Juli 2014, 13:22

"Bestandschutz" UV

Beitrag von Nedflanders »

Moin,
wie sieht es aus wenn in einem öffentlichen Gebäude (Schule) die alten Unterverteilungen BJ 1980 saniert wurden , und zwar wurden FI-Schalter nachgerüstet und alle Sicherungen gegen LS-Schalter erneuert! Wurden die Unterverteilungen dann wesentlich verändert und besteht die Pflicht die aktuelle VDE0100-718 einzuhalten? z.b Neutralleitertrennklemmenpflicht usw?
Horst155
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Registriert: Sonntag 22. Dezember 2013, 20:21

Beitrag von Horst155 »

Hallo Zusammen

Also zuerst einmal das Word Bestandsschutz gibt es nicht .
Was aber gemeint ist .
Ist eine Anlage zu ihrem Erichtungszetpunkt mit den Vorschriften Konform dann bleibt sie es bis die so genannten erheblichen eränderungen Vorgenommen werden .
So wie ich es verstehe wurde die Anlage zum Zeitpunkt 19xx errichtet mit Schmelssicherungen . Saniert wurde zum Zeitpunkt z.b.20XX . Nach dieser Veränderung musste die Anlage den derzeit gültigen Anforderungen entspechen und wurde Geprüft und dokumentiert . Also darf sie auch jetzt ohne anpassung weiter betrieben werden .

Das Problem ist hat der unkare zustand Erhebliche Veränderung was ist das da gehen Meinungen aus ein ander .
Aber laut gesunden Menschenverstand sollte mann Sicherheit vor Kosten sehen . Jeder sollte seine Gefärdungsbeurteilung machen .
Beispiel : Eine Altanlage ohne RCD kann nachgerüstet werden und dadurch eine größere Sicherheit gewonnen werden ist es sinnvoll, auch wenn dann eventuell irgendwelche nach heutigem Stand entsprechenden Ausrüstungen nicht vorhanden sind wie SLH Schalter . Denn lieber Sicherheit durch RCD als anlage wird im Uhrzustand rechtlich OK weiterbetrieben .
Also es ist immer eine Abwägung der Verhältnisse .
m.f.G Horst
Nedflanders
Null-Leiter
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Registriert: Freitag 25. Juli 2014, 13:22

Beitrag von Nedflanders »

Horst155 hat geschrieben:Hallo Zusammen

Also zuerst einmal das Word Bestandsschutz gibt es nicht .
Was aber gemeint ist .
Ist eine Anlage zu ihrem Erichtungszetpunkt mit den Vorschriften Konform dann bleibt sie es bis die so genannten erheblichen eränderungen Vorgenommen werden .
So wie ich es verstehe wurde die Anlage zum Zeitpunkt 19xx errichtet mit Schmelssicherungen . Saniert wurde zum Zeitpunkt z.b.20XX . Nach dieser Veränderung musste die Anlage den derzeit gültigen Anforderungen entspechen und wurde Geprüft und dokumentiert . Also darf sie auch jetzt ohne anpassung weiter betrieben werden .

Das Problem ist hat der unkare zustand Erhebliche Veränderung was ist das da gehen Meinungen aus ein ander .
Aber laut gesunden Menschenverstand sollte mann Sicherheit vor Kosten sehen . Jeder sollte seine Gefärdungsbeurteilung machen .
Beispiel : Eine Altanlage ohne RCD kann nachgerüstet werden und dadurch eine größere Sicherheit gewonnen werden ist es sinnvoll, auch wenn dann eventuell irgendwelche nach heutigem Stand entsprechenden Ausrüstungen nicht vorhanden sind wie SLH Schalter . Denn lieber Sicherheit durch RCD als anlage wird im Uhrzustand rechtlich OK weiterbetrieben .
Also es ist immer eine Abwägung der Verhältnisse .
m.f.G Horst

Die Erstinstallation war 1980 und die Sanierung der UV war 2013! Meine Bedenken: Aktuelle Din VDE0100-718 wurde nicht eingehalten und der Berührschutz in der Verteilung ist nicht nach heutiger Norm. Platz für Kammschienen war nicht bedingt durch den geringen Abstand der Hutschienen und darum wurden massive blanke Adern genutzt für die LS-Schalter! Kein Erstprüfprotokoll oder Wiederholungsprotokoll vorhanden! Das das Wort "Bestandschutz" in der VDE nicht beschrieben wird ist mir klar aber was mir nicht klar ist, was eine wesentliche Änderung ist! Aus meiner Sicht wurden die UVs wesentlich verändert und sollten den aktuellen Stand der Technik entsprechen....Was ich auch bemängel ist das die 5-Leiter Zuleitungen in der NSHV entsprechend L1-L2-L3-N-PE aufgeklemmt wurden aber in der UV wurden PE und N wieder zusammengeführt und auf eine Klemme vom Klemmstein gelegt und ab da wieder aufgeteilz in N und PE! In der aktuellen TAB sollte die Aufteilung des PEN so früh wie möglich erfolgen und ab da 5-Leiteranschlüsse verlegt werden ohne diese wieder zusammen zu führen! Was hat der Elektriker sich wohl dabei gedacht PE und N in der UV wieder zu verbinden und danach wieder mit Flexverdrahtung zum FI und PE-Schiene zu gehen? Ist doch Sinnfrei und nicht nach norm!
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo!
Was ich auch bemängel ist das die 5-Leiter Zuleitungen in der NSHV entsprechend L1-L2-L3-N-PE aufgeklemmt wurden aber in der UV wurden PE und N wieder zusammengeführt und auf eine Klemme vom Klemmstein gelegt und ab da wieder aufgeteilz in N und PE! In der aktuellen TAB sollte die Aufteilung des PEN so früh wie möglich erfolgen und ab da 5-Leiteranschlüsse verlegt werden ohne diese wieder zusammen zu führen! Was hat der Elektriker sich wohl dabei gedacht PE und N in der UV wieder zu verbinden und danach wieder mit Flexverdrahtung zum FI und PE-Schiene zu gehen? Ist doch Sinnfrei und nicht nach norm!
Ja, das kommt mir auch irgendwie bekannt vor... Nennt sich TN-C-S-C-S-Netz... :D furios1

Das war auch zum Errichtungszeitpunkt sicherlich nicht normgerecht. Die damals passende TAB und / oder DIN VDE darf gerne jemand anderes raussuchen. :rolleyes:

Wenn einmal vom TN-C- zum TN-S- (TN-C-S-)Netz aufgeteilt wurde, dann darf der N nicht erneut mit dem PE o. PEN verbunden werden.

Wenn bei der UV die Abdeckungen nicht geändert wurden (was dann zumindest wieder nicht herstellerseitig bestimmungsgemäß wäre), der interne Berührungsschutz (min. handrückensicher) gegeben ist, sonst grundsätzlich alles ok, dann könnte man sicher damit leben.
Auch wenn es nicht ganz astrein nach DIN VDE wäre...
Die einzelnen N´s sollten aber trotz allem dem jeweiligen Stromkreis (LS-Schalter) zuzuordnen sein.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
karo1170
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Beitrag von karo1170 »

Nedflanders hat geschrieben:Die Erstinstallation war 1980 und die Sanierung der UV war 2013! Meine Bedenken: Aktuelle Din VDE0100-718 wurde nicht eingehalten...
Die aktuelle DIN VDE 0100-718 ist doch erst seit 2014 in Kraft? Dann sollte die Anlage entsprechend den Stand von der vorherigen Norm bewertet werden.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Nedflanders hat geschrieben:Moin,
wie sieht es aus wenn in einem öffentlichen Gebäude (Schule) die alten Unterverteilungen BJ 1980 saniert wurden , und zwar wurden FI-Schalter nachgerüstet und alle Sicherungen gegen LS-Schalter erneuert! Wurden die Unterverteilungen dann wesentlich verändert und besteht die Pflicht die aktuelle VDE0100-718 einzuhalten? z.b Neutralleitertrennklemmenpflicht usw?
Moin Nedflanders,

die grundsätzliche Frage ist doch, ob eine wesentliche Änderung vorliegt. Wie war denn der Auftrag begründet - Instandhaltung oder Anpassung an neue Normen?

Die zweite Frage wäre dann, was damals in der Baugenehmigung gefordert war.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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AC DC Master
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Beitrag von AC DC Master »

hört sich doch stark nach Sparmaßnahmen an. hautsache auf die neue Sicherungen und RCDs aufgerüstet und alles ist gut. der jenige der kein messprotokoll gemacht hat, hat jetzt schon schlechte karten.

so, in der VDE 0100 selbst wird gesagt , und das ungenau, ab einer Änderung oder Aufstockung der anlage die ganze anlage nach den jetztigen Bestimmungen aufgerüstet werden müsse. was heißt das ?

ab 15%, ab 25% oder erst ab 65% der Änderung eine Anpassung der elektrischen anlage.

wo nur 2adrig ist und 5m 3adrig dazu verlegt worden ist, muß ich den ganzen raum und die UV gleich ganz neu machen ?

in dem punkt halte ich die VDE für schammig. :schimpf: furios1 :schimpf: hair1 :mad: :cool: :D :confused:
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AC DC Master
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Beitrag von AC DC Master »

könnte nicht einer eine art Lexikon anbringen in diesem Forum ! ?
wo man unter stichworte in der suchzeile die geeinigten Infos bekommt.

bsp.: bestandsschutz ! legt doch bitte mal so was an damit der fragende gleich sich ein bild und eine antwort bekommt. sollte er aber Spezi. fragen haben kann er unter Weiterleitung ins frageportal gelangen und seine frage weiter aus weitern. nur so mal am rande.

grüße an kabelmafia !!!!!
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

karo1170 hat geschrieben:Die aktuelle DIN VDE 0100-718 ist doch erst seit 2014 in Kraft? Dann sollte die Anlage entsprechend den Stand von der vorherigen Norm bewertet werden.
Ich meinte natürlich in dem Fall den vorgänger nämlich die VDE0100-718 (2005) .
Ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Frage!
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