BetrSichV und ortsfeste Installation ???

Nedflanders
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BetrSichV und ortsfeste Installation ???

Beitrag von Nedflanders »

Grundsätzlich fällt die ortsfeste elektrische Installation doch unter die Arbeitsstättenverordnung und nicht unter die überwachnungspflichtigen Anlagen laut BetrSichV, oder??? Geprüft wird diese doch nach VDE0105 und den BGV Vorschriften. Andersfall würde die BetrSichV ja den aktuellen Stand der Technik fordern für die Elektroinstallation. ?!?
Doseausblech
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Beitrag von Doseausblech »

Hallo ,

dazu müsste man "ortsfeste Installation" genauer definieren.
Ist damit quasi eine "stationäre Anlage" also Installation in einem Gebäude gemeint oder Stätten nach VDE 100-7xx ?

Geht es um eine Wiederholungsprüfung oder Prüfung bei Erstinbetriebnahme ?
In wie weit entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik ?
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

Gemeint ist eine ortsfeste Elektroinstallation (Verteilungen , Steckdosen usw) für die die VDE0100-718 zutrifft! Die Anlagen entsprechen z.B im Betug auf die geforderten Neutralleiter-Trennklemmen laut VDE 0100-718 nicht den aktuellen Stand der Technik um nur ein Beispiel zu nennen! Wiederholungsprüfung!
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Ziel der BetrsichV ist, dem Arbeitgeber einen gewissen Druck aufzuerlegen, damit dieser dafür sorgt, dass u.a. die abhängig Beschäftigten ihren Arbeitsplatz genauso gesund verlassen, wie sie ihn betreten haben.

Dh. es wird hier nicht verlangt, dass ein Betriebsmittel den aktuellen Vorschriften der Technik entspricht (dann könnte man nämlich häufiger Zeugs entsorgen und damit unnötig Werte vernichten), sondern, dass es im Zusammenspiel mit der an der Betriebsstätte üblichen Nutzung angemessen sicher zu betreiben ist.

Dieses "angemessen sicher" bemisst sich allerdings dann schon im Vergleich zu einem üblichen Sicherheitsniveau, welches mit einer aktuellen Anlage erreicht werden kann.

(Die Überwachungspflichtigen Anlagen wie Aufzüge und Druckkessel kommen hier eher aus anderen Gewerken, wo man den tödlichen Charakter eher vergegenwärtigt bekommt)
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

die BetrSichV gilt nicht für normale Elektroinstallation. Ausnahmen sind Aufzugsanlagen (TRBS 1201 Teil 4) und E-Installation in Ex-Bereichen.

Für die normale Elektroinstallation kannst du nur die ArbStättV ziehen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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omtdr43
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Beitrag von omtdr43 »

Meines Wissens schließen sich die entsprechenden Verortnungen und Gesetze nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich.

Ich muß immer wieder höhren: "....nach ... brauche ich das aber nicht..."

Mag stimmen. Aber es gild ja nicht immer nur die eine Norm / Regelung / Vorschrift / Gesetz...
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1

Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)

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Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

kabelmafia hat geschrieben:Moin,

die BetrSichV gilt nicht für normale Elektroinstallation. Ausnahmen sind Aufzugsanlagen (TRBS 1201 Teil 4) und E-Installation in Ex-Bereichen.

Für die normale Elektroinstallation kannst du nur die ArbStättV ziehen.

und die ArbStättV beruft sich auf die BGV A3 was die Prüfungen angeht!?!? Richtig??
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,
und die ArbStättV beruft sich auf die BGV A3 was die Prüfungen angeht!?!?
Schau mal in die ArbStättV rein. Im § 3 wird eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte gefordert... Ein Bezug von einer staatlichen Verordnung auf die BGV A3 wäre schön, doch sowas gibt es nicht wirklich...
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Nach DIN VDE 0100-600 besteht folgende Forderung:
"Jede Anlage muss- soweit sinnvoll durchführbar-während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird"
Diese Forderung gilt auch für elektrische Anlagen, die geändert und/oder erweitert werden.
Immer das Beste draus machen
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

Strippe-HH hat geschrieben:Nach DIN VDE 0100-600 besteht folgende Forderung:
"Jede Anlage muss- soweit sinnvoll durchführbar-während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird"
Diese Forderung gilt auch für elektrische Anlagen, die geändert und/oder erweitert werden.
Da steht aber auch:
Und falls nicht sinnvoll durchführbar müsste Ersatzweise ein anderer Beweis her z.b. netzmodell , Berechnungen das die Vorschriften erfüllt sind! (so in etwa wenn ich nicht recht erinnere)
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