Wiederholungsprüfung VDE0105 ohne Stromkreisbezeichnungen

Nedflanders
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Wiederholungsprüfung VDE0105 ohne Stromkreisbezeichnungen

Beitrag von Nedflanders »

Moin,
wie geht ihr vor wenn ihr eine Wiederholungsprüfung nach VDE0105 & Arbeitsstättenverordnung ausführen sollt und die Stromkreisbezeichnungen in Verteiler fehlen und auch alle anderen Revisionsunterlagen! Info zum system: TN-C-S mit RCD 30mA, Abgänge alle B16A , 1,5qmm! Grundsätzlich kann man so ja kein Prüfprotokoll erstellen mit Zuordnung der Messwerte! Ich wollte wie folgt vorgehen : Alle elektrischen Betriebsmittel der UV messen (Rlow, Zschl, Zi, Riso, Fi zeit und Strom..) und unter einem einzigen Speicherplatz speichern zur Doku! Bei der Prüfung würden sicherlich noch zahlreiche weitere Mängel zum Vorschein kommen! Die Anlage würde ich dann nicht abnehmen wegen der fehlenden Revision, Stromkreisbezeichungen und der damit nur bedingten Prüfbarkeit! Als Massnahme würde ich die kurzfristige Beseitigung der Mängel nennen mit anschliessender erneuten Prüfung nach VDE0105! Was haltet Ihr davon? Mängelbeseitigung wird nicht mein Auftrag sondern nur die VDE Prüfung nach 0105!
PS: Tippfehler nicht beachten, Wurstfinger sind nix für IPhone..;-)
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Nedflanders,

wenn die Doku fehlt, ist eine Prüfung unmöglich bzw. die Anlage fällt gleich zu Beginn der Prüfung durch. Gravierender Mangel!

Die Speicherung aller Messwerte unter einem Punkt kannst Du Dir auch sparen, da diese Angabe NULL Aussagekraft beinhaltet.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin Nedflanders,

wenn die Doku fehlt, ist eine Prüfung unmöglich bzw. die Anlage fällt gleich zu Beginn der Prüfung durch. Gravierender Mangel!

Die Speicherung aller Messwerte unter einem Punkt kannst Du Dir auch sparen, da diese Angabe NULL Aussagekraft beinhaltet.

Gruß Olaf

Das sehe ich etwas anders:
1. Warum hat hat es Null Aussagekraft wenn man durch messen festgestellt hat das z.b. die Isolationswerte in Ordnung sind, oder die niederohmigen Verbindungen in Ordnung sind oder der FI-Schalter korrekt funktioniert... Falls man einen Fehler findet dann kann man ihn ja auch schriftlich im Prüfprotokoll benennen, zb. Riso LS-Schalter 1 unzulässig 0,01MOhm oder Rlow Steckdose Flur über 1 Ohm! In dem genannten Fall kann man auch beweisen das und wieviel gemessen wurde wenn jede Messung gespeichert wird!Auch wenn man die Schleifenwiderstände und Netzinnenwiderstände misst fallen einem sofort fehler auf! Also ich bin so schon in der Lage eine elektrische Anlage zu beurteilen (d.h nicht das die Anlage abgenommen wird) und das ist jawohl das Ziel , auch ohne Stromkreisbezeichnung! grundsätzlich sehe ich die Prüfung dann mehr als Mängelliste an die skuzessive abgearbeitet werden muss mit anschliessender erneuten VDE Prüfung nach VDE0105. So hat der Auftraggeber zumindest eine Mängelliste und man kann Beurteilen wie dringend die Mängel beseitigt werden müssen! Bei fehlender Beschriftung sehe ich zumindest keine unmittelbare "Gefahr im Verzug" . Beim Fehlen eines Schutzleiteranschlusses sehe ich schon unmittelbare Gefahr oder bei defektem FI wenn womöglich auch noch der Schleifenwiderstand so hoch ist das nicht mal der LS-Schalter innerhalb der vorgeschriebenen Zeit auslösen kann im Fehlerfall.

Also würdest Du zum Kunden hinfahren, Unterverteilung auf und zu machen und ihm sagen: Gravierende Mangel, Anlage durchgefallen!?? Das ist doch kein Konzept!?
dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Moin

Genaugenommen hat Olaf S-H recht.

Aber, jetzt hast du die Chance Geld zu verdienen!
Was ist denn die (Wiederholungs-) Prüfung? Ein Vergleich zwischen Soll und Ist.
Da du kein protokolarisches Soll hast, must du jetzt improvisieren, will sagen Kompromisse finden.
In solchen Fällen mache ich dann, nach Auftragserteilung, eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt "X". Erfragen von Errichtungszeitpunkt, Änderungen, Erstellen von Dokumentation Stromlauf- und Verteilungsplänen. Das ist meine Basis für die dann folgende Prüfung. Basierend auf diesen Unterlagen führe ich dann meine Prüfungen durch. Sichtprüfung und Messungen. Wenn die Messergebnisse in Ordnung sind, ist doch alles in Butter. Wichtig ist, dass du im Protokoll nicht stehen hast "Erstprüfung" sondern "Bestandsaufnahme".
Die Traumwerte einer Erstprüfung wirst du wahrscheinlich nicht mehr erreichen können, dafür ist Anlage zwischenzeitlich gealtert und Betriebsmittel dürften mittlerweile auch alle vorhanden sein. Da es sich dann um keine Erstprüfung mehr handelt, würde ich die Prüfung nach 0105-100 durchführen. Wenn du dabei immernoch Bauchweh hast, fang dann mit verkürzten Prüffristen an.
Wie gesagt, die Anlage muss im Ergebnis, nach deiner Prüfung, als "In Ordnung" bezeichnet werden können.

dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

dwarslöper hat geschrieben:Moin

Genaugenommen hat Olaf S-H recht.

Aber, jetzt hast du die Chance Geld zu verdienen!
Was ist denn die (Wiederholungs-) Prüfung? Ein Vergleich zwischen Soll und Ist.
Da du kein protokolarisches Soll hast, must du jetzt improvisieren, will sagen Kompromisse finden.
In solchen Fällen mache ich dann, nach Auftragserteilung, eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt "X". Erfragen von Errichtungszeitpunkt, Änderungen, Erstellen von Dokumentation Stromlauf- und Verteilungsplänen. Das ist meine Basis für die dann folgende Prüfung. Basierend auf diesen Unterlagen führe ich dann meine Prüfungen durch. Sichtprüfung und Messungen. Wenn die Messergebnisse in Ordnung sind, ist doch alles in Butter. Wichtig ist, dass du im Protokoll nicht stehen hast "Erstprüfung" sondern "Bestandsaufnahme".
Die Traumwerte einer Erstprüfung wirst du wahrscheinlich nicht mehr erreichen können, dafür ist Anlage zwischenzeitlich gealtert und Betriebsmittel dürften mittlerweile auch alle vorhanden sein. Da es sich dann um keine Erstprüfung mehr handelt, würde ich die Prüfung nach 0105-100 durchführen. Wenn du dabei immernoch Bauchweh hast, fang dann mit verkürzten Prüffristen an.
Wie gesagt, die Anlage muss im Ergebnis, nach deiner Prüfung, als "In Ordnung" bezeichnet werden können.

dwarslöper
Warum muss die Anlage im Ergebnis nach meiner Prüfung als "in Ordnung" bezeichnet werden können?? Die Prüfung kann doch auch ergeben das die Anlage "nicht in Ordnung ist und erhebliche Mängel hat und nicht den Regeln der Technik" entspricht! Oder schnalle ich jetzt was nicht?
dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Nedflanders hat geschrieben:Warum muss die Anlage im Ergebnis nach meiner Prüfung als "in Ordnung" bezeichnet werden können?? Die Prüfung kann doch auch ergeben das die Anlage "nicht in Ordnung ist und erhebliche Mängel hat und nicht den Regeln der Technik" entspricht! Oder schnalle ich jetzt was nicht?

Moin

Natürlich nur "In Ordnung" wenn das Prüfergebnis dies zulässt. Findest du Mängel, die ein Bestehen der Prüfung nicht zulassen, ist dies zu dokumentieren. Fazit, je nach Schwere des Mangels, Prüfung bestanden oder Prüfung nicht bestanden.
War wohl etwas missverständlich geschrieben.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Nedflanders hat geschrieben:Das sehe ich etwas anders:
1. Warum hat hat es Null Aussagekraft wenn man durch messen festgestellt hat das z.b. die Isolationswerte in Ordnung sind, ...
Moin Nedflanders,

Du weißt aber nicht, was Du gemessen hast, sondern lediglich, dass Du etwas gemessen hast. Wie willst Du etwas beurteilen, was Du nicht kennst?

Das ist die Kernaussage, wenn die Doku fehlt. Wie dwarslöper schon geschrieben hat, lässt sich in Deinem Fall wunderschön ein "Zwischendurchauftrag" generieren. Die Analge benötigt eine Dokumentation. Je nach Anlagenkonstellation geht es recht schnell oder es wird eine Aufgabe für "Jugend forscht".

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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Beitrag von Nedflanders »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin Nedflanders,

Du weißt aber nicht, was Du gemessen hast, sondern lediglich, dass Du etwas gemessen hast. Wie willst Du etwas beurteilen, was Du nicht kennst?

Das ist die Kernaussage, wenn die Doku fehlt. Wie dwarslöper schon geschrieben hat, lässt sich in Deinem Fall wunderschön ein "Zwischendurchauftrag" generieren. Die Analge benötigt eine Dokumentation. Je nach Anlagenkonstellation geht es recht schnell oder es wird eine Aufgabe für "Jugend forscht".

Gruß Olaf
naja wenn ich weiss das z.b das Erdgeschoss hinter der UV hängt und nur 1,5qmm Adern aus der Verteilung abgehen und B16A Automaten verbaut sind und davor ein 30mA Fi dann weiss man doch was man misst! Es wäre für mich dann schon Aussagekräftig wenn Riso komplett gut ist und alle niederohmigen Verbindungen vorhanden sind im EG usw..... Was man nicht nachweisen kann ist das man mind. pro Stromkreis die Fi Zeit&Strom gemessen hat. Müsste man dann quasi bei jeder Messung! Sicherlich wäre das keine Normgerechte Prüfung aber um die Anlage zu beurteilen und eine Mängelliste zu schreiben reicht das doch aus!? Wenn ich jetzt komplette Revisionsunterlagen inkl. Stromlaufplänen, Übergabeprotokollen, Installationsplänen usw erstellen soll dann bin ich mind. 2015 ausgebucht . Aber im Grunde habt ihr schon recht, zumind die Stromkreise sollte man suchen und danach dann Prüfung inkl. Mängelbericht! Zur Info: Abnahmefähig ist die Anlage so oder so nicht weil mir bei der Besichtigung schon unzählige Mängel aufgefallen sind. Komplett von Hausmeistern und Laien verbastelt und sowas in einem öffentlichem Gebäude! :schimpf: furios1

Hat noch jemand einen Tipp wie man am besten alleine die Stromkreise zuordnen kann! Ein zweiter Mann fehlt mir leider zur Zeit und immer abends nach Feierabend diese Hebelchen rauf und runter Sucherei bockt auch nicht wirklich! Glaube Fluke hat doch was im Angebot!?

Vielen Dank für euer Feedback! Echt mal ein gutes Forum bzw. gute Seite!dank1
omtdr43
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Beitrag von omtdr43 »

Im Grunde ist es ZUNÄCHST mal vollkommen Uninteressant, was an der Anlage hängt.

Wenn R iso >500 MOhm ist und es weder einen Diverenz noch Schutzleiterstrom giebt, ist die Anlage in ortnung.

Interessant wirt es erst, wenn die gemessenen Wehrte von den oben genannten Whrten abweichen. Dann muß ich nach dem Grund forschen und die ergebnisse nach dem Ergiebniss der Forschung beurteilen.

Und genau DAS ist die Kunst des Prüfers.

ein Ohmmeter ablesen kann so ziemlich jeder Elektriker.
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1

Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)

Gelernter Pessimist!
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

omtdr43 hat geschrieben:... Wenn R iso >500 MOhm ist und es weder einen Diverenz noch Schutzleiterstrom giebt, ist die Anlage in ortnung. ...
Moin omtdr43,

eine PE-Unterbrechung führt auch dazu, das kein Schutzleiterstrom fließt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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