Was und wie prüfen

meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Ohne PE-Anschluß dürfte das Prüfgerät die RCD-Prüfung wohl kaum starten können...

Wegen der Prüfung des Netzinnenwiderstandes suche ich mir die gefühlt entfernteste Steckdose und messe dort auch die anderen Parameter des gleichen Endstromkreises, ein Vergleich der Meßwerte mit einer anderen Steckdose des Kreises plausibiliert die Messung (aber die schlechtesten Werte aufschreiben!), bei den anderen Steckdosen weise ich per Duspol den Anschluß des Schutzleiters in diesem Stromkreis nach. Es ist schließlich eine Wiederholungsprüfung, außerdem wäre es sehr mühsam, ständig den Fehlerstromschutzschalter wiedereinschalten zu müssen, nur weil der Raum 50 Steckdosen hat.

Prinzipiell scheinst Du ja eher ein organisatorisches Problem zu haben, der Rest ist ja auf gutem Wege...
Mantikor
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Beitrag von Mantikor »

Ne so meint ich das auch nicht mit dem PE.
Sondern ob ich den Erdungswiderstand, also messen gegen PA, oder Schleifenwiderstand ohne auslösen des RCD bei jeder Steckdose einmal im Jahr mache oder ob es reicht nur den RCD zu prüfen und die Steckdosen dann alle vier Jahre.

Also Netzimpedanz und Kurzschlusstom misst man bei der RCD Prüfung mit?
So haben wir das bisher auch gemacht, die meisten Vorlagen hatten das nähmlich nicht.
Hab mir da ne Spalte mit der Vorsicherung gemacht und dann unten als Bemerkung die ganzen Sicherungstypen
zB Leitungsschutzschalter Typ B, L 5*IN*1,5
So kann auch jemand anderes direkt beurteilen ob das ok ist.
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Momo
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Beitrag von Momo »

Die Jungs -(war ja diesmal kein Mädel dabei...:cool: )- hier haben recht. Du hast mehr ein organisatorisches Problem, also (so im Groben):
-zuerst bitte VEFK bestellen lassen
-Prüfkonzept erarbeiten (kostet Zeit, spart aber dann richtig Geld)
-wichtiges Bestandteil ist die GeBe natürlich (also was, wie oft und durch wen wie gepürft wird)!
-hier entscheidest Du Dich wohl dann gegen die Verbundprüfung, weil das bei Dir in der Praxis nicht klappen kann
-diese neuen Anforderungen legst Du dann den grünen Wesen vor und kontrolliert deren Prüfung stichprobenartig
-dann wirst Du wahrschelinlich erkennen dass selber prüfen besser ist ....:rolleyes:
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Mantikor
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Beitrag von Mantikor »

- wegen der VEFK hab ich mich erkundigt, also es gibt da jemand, der wurde aber nicht benannt somit sind es Offizell die Anlagenbetreiber.
- Prüfkonzept erarbeite ich grade
- GeBe = gesamt Beurteilung? Wenn ja bin ich da auch bei
- selber prüfen würde ich auch besser finden ;)

Könnte mir aber noch jemand meine Fragen vom vorherigen Post (#12) beantworten? dank1
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Mantikor hat geschrieben:... Wenn Wiki stimmt bin befähigter Prüfer nach TRBS 1203. ...
Moin Mantikor,

dann bist Du es also nicht. Du musst nicht bei Wiki gucken sondern in Deinen Unterlagen nachsehen, ob Dein Arbeitgeber Dich bestellt hat. Selbiges gilt für die EFK - ein Gesellenbrief alleine ist nicht ausreichend.

Kleinliche Herren in schwarzen Roben sprechen hier gerne vom Organisationsverschulden.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Mantikor hat geschrieben:- wegen der VEFK hab ich mich erkundigt, also es gibt da jemand, der wurde aber nicht benannt somit sind es Offizell die Anlagenbetreiber. ...
Moin Mantikor,

der Betreiber ist nicht automatisch VEFK. Er nimmt nur deren Pflichen und Gefängnisstrafen an. Hier spricht man auch vom Organisationsverschulden (des Arbeitgebers/Anlagenbetreibers).

Gruß Olaf
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_08_15_
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Beitrag von _08_15_ »

Hallo Mantikor,

vielleicht hilft dir auch etwas Literatur weiter z.B.
VDE-Schriftenreihe Band 43 VDE-Prüfung nach BetrSichV, TRBS und BGV A3
VDE-Schriftenreihe Band 62 Prüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis
VDE-Schriftenreihe Band 124 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Grundlagen und Methoden
VDE-Schriftenreihe Band 135 Die verantwortliche Elektrofachkraft
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Mantikor!
Meine Firma ist Abwasserunternehmen. Sprich wir haben Kläranlagen (2 Stück) und unmengen an Pumpwerken.
Wie schon anderweitig geschrieben worden, ist da zuerst erst mal eine Menge an organisatorischen Dingen zu regeln. U.a. die GeBe = Gefährdungs- oder neu Risikobeurteilung. Für jeden Beschäftigten, für jede Tätigkeit, für jede Art von Anlagen u. Geräten...
Gerade was den Ex-Schutz angeht, ist das von der Dokumentation her am Anfang ein Fulltime-Job.

Was die kleinen Pumpwerke und sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen (außerhalb der Klärwerke) angeht, da kann ich dir evtl. weiterhelfen. Dann aber per PN oder telefonisch. Was Klärwerke angeht, schreib doch mal "Klärchen" an. :)
Aus welcher Ecke kommst du denn?

Wenn du Zeit und Lust hast, komm doch mal zum Forumstreffen nach Nürnberg. Klick
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Mantikor
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Beitrag von Mantikor »

@Olaf S-H
Dann bin ich es nicht, jedenfalls hab ich nie irgendwas in der Richtung bekommen. Ich war zwar immer Ansprechpartner bei solchen Sachen, da mir aber nie jemand gesagt hat das ich mich drum kümmern soll war mir das dann auch egal. Somit ist hier nach 2 Jahren ohne Pflege ein großes durcheinander.
Soll halt ab dieses Jahr da Ordnung reinbekommen, aber benannt wurde ich da auch nicht.

Oh man ey, ist ja doch wohl etwas mehr Organistation.
Das heißt wohl das ich ein Seminar besuchen kann =)

Ich komme aus Bremen.
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Momo
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Beitrag von Momo »

Da gibt es schon gute Semintare... :cool:

Achtung: wenn Du nicht bestellt bist, aber es für alle offen und nachweisbar wahrnimmst diese Funktion wahrnimmst, kanns Du auch in eine (rechtliche) Falle geraten.

Tipp: Frage Deinen Arbeitgeber, wer denn die VEFK gemäß VDE 1000-10 bei Euch ist. Dann hast Du dokumentiert, dass Du Dich nicht als solche siehst und der Ball liegt beim AG.
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