Da ich den Einladungszettel zur DIN - Mitgliedschaft vom 21.10.2020 an meinen Ein-Mann-Elektrobetrieb doch noch nicht ganz weggeschmissen hatte einmal für alle die Fakten.
Ein kleines Unternehmen bis zu 10 MA zahlt nur für die Mitgliedschaft 380,- € Netto.
Dafür gibt es dann eine Gutschein für eine freie Mitarbeit einem Normenausschuß, angeblich in Höhe von theoretisch 1.090 €, sowie
nicht benannten Rabatte beim käuflichen Erwerb von DIN Normen.
Für Betriebe bis 200 MA kostet die Mitgliedschaft 1.050 €. Für Verbände, z.B. B.v.S. gibt es ähnlichen.
Wenn ich selber als Einzelkämpfer in einem NA in freier Mitarbeit tätig werde macht das für mich bei ca. 4 Tagen Aktivität im Jahr,
einen Ausfall an Arbeitsleistung von ca. 4 x 500 € Tagesumsatz für mich oder bei Kleinbetrieb bis 200 Leute für den den ich dahin delegiere.
Dazu kämen ca. 4 x durchschnittlich 250 € Reisekosten und Hotel 4 x 100 €, man will ja zumindestens in der Nähe der anderen Mitglieder
da NA übernachten, damit man sich an den Diskussionen am Abend bei Bier oder Wein, wo die Schlachten geschlagen werden beteiligen kann.
Da mach bei Beschränkung auf einen NA dann einschließlich Verpflegung 4000,00 € bis 5000,00 € pro Jahr.
Der Staatsvertrag zwischen DIN und der BRD
https://www.din.de/resource/blob/79648/ ... d-data.pdf
vom 05.06.1975 enthält folgende Aussagen.
§ 1 Absatz 2 Das DIN verpflichtet sich bei seiner Normungsarbeit das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.
§ 1 Absatz 3 Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen des Bundeshaushaltes zu fördern.
§ 2 Absatz 2 Das DIN verpflichtet sich die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen bei der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen.
§ 3 Das DIN gewährleistet, daß DIN 820 sowie die Richtlinien für Fachnormenausschüsse von seinen Organen eingehalten werden.
DIN 820
https://www.din.de/de/ueber-normen-und- ... 0-1-189118
4 Allgemeine Grundsätze
Durch die Normung wird
eine planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit erreicht. Sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen.
Sie fördert die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen.
Sie dient außerdem einer sinnvollen Ordnung und der Information auf dem jeweiligen Normungsgebiet.
Die deutsche Normung wird auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durchgeführt.
5.4 Die fachliche Arbeit wird von externen Mitarbeitern geleistet, die dabei von hauptamtlichen Bearbeitern des DIN und seiner Normenausschüsse unterstützt werden.
Die externen Mitarbeiter sind Fachleute aus den interessierten Kreisen (z. B. Anwender, Behörden, Berufs?, Fach?, und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, gesetzliche Unfallversicherungen, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische Überwacher, Umweltschutzverbände, Verbraucher, Wissenschaft, gesellschaftspolitische Interessensverbände).
Die externen Mitarbeiter müssen von den sie entsendenden Stellen (z. B. Ausbildungs? und Forschungsinstitutionen, Behörden, Unternehmen, Instituten, Verbänden, Vereinen) für die Arbeit in den Arbeits? und Lenkungsgremien autorisiert und entscheidungsbefugt sein. Der Fortbestand der Autorisierung muss auf Anforderung des Geschäftsführers des jeweiligen NA nachgewiesen werden.
Bei der Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sind. Dabei ist die Richtlinie für Normenausschüsse im DIN zu beachten. In Streitfällen darf das Lenkungsgremium des zuständigen Normenausschusses, danach die Geschäftsleitung des DIN und letztlich das Präsidium des DIN angerufen werden.
Die derzeitig Verfahrensweise der Mitgliedschaft über die angegebenen Beiträge anstellen einer kostenfreien Mitgliedschaft für leistungsschwächere
Unternehmen und weiterhin durch die Delegierungsbedingungen werden z. B. einzelne Anwender, einzelne Handwerker, selbständige Sachverständige als auch finanziell limitierte Hochschulen von der Mitarbeit faktisch ausgeschlossen, bzw. benachteiligt.
Dieses allein würde als Grund reichen bei bestimmten Normen im Streitfall nach weisen zu können, daß diese auf "seltsamen" Wegen zustande gekommen sind und daher kein allgemein anerkannter Stand der Technik sind.
Konkret sehe ich das z.B. bei DIN 18014, DIN VDE 100 - 410, DIN VDE 0100 - 540, DIN VDE 0100 - 420, DIN VDE 0100 - 100, DIN VDE 0100 - 534 u.a.
für gegeben.