Wiederholungsprüfung VDE0105 ohne Stromkreisbezeichnungen

omtdr43
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Beitrag von omtdr43 »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin omtdr43,

eine PE-Unterbrechung führt auch dazu, das kein Schutzleiterstrom fließt.

Gruß Olaf
Ist schon recht. Und ich Prüfe auch nicht nur die drei genannten Sachen. War nur ein Beispiel...
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sn00py603
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Beitrag von sn00py603 »

Die beschriebene Anlage würde bei mir schon durch die Sichtprüfung gefallen sein, wenn da so rumgebastelt wurde. Wie kann man denn an Stromkreisen RI, Zschl und Isomessung machen wollen, wenn man nicht weiß, an welcher Sicherung die hängen.

@nedflanders: Das erste was du machen kannst ist, dem Betreiber eine Mängelliste auf den Tisch zu legen. Am besten mit Fotodokumentation.
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
E_F

Beitrag von E_F »

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen ...

Der Kunde bezahlt schließlich wenn du die Stromkreise erst raussuchen musst, also keep cool !

1.) Mängelliste über das Gebastel schreiben
2.) Sich freuen das man evtl. Auftrag bekommt das zu entfernen :-)
3.) Anfangen die Stromkreise herauszusuchem
4.) Ganz normal messen und entscheiden ob die Anlage Betriebssicher ist oder nicht.
5.) Mehrarbeitszeit/Erschwernis aufschreiben :D

Einfach Abschalten/nur Mängelliste abgegeben ist doch weit fern der Praxis und Rohstoffverschwendung, eine Mangelnde Doku ist zwar Nervig, aber kein Totschlagargumen !
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

E_F hat geschrieben:Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen ...

Der Kunde bezahlt schließlich wenn du die Stromkreise erst raussuchen musst, also keep cool !

1.) Mängelliste über das Gebastel schreiben
2.) Sich freuen das man evtl. Auftrag bekommt das zu entfernen :-)
3.) Anfangen die Stromkreise herauszusuchem
4.) Ganz normal messen und entscheiden ob die Anlage Betriebssicher ist oder nicht.
5.) Mehrarbeitszeit/Erschwernis aufschreiben :D

Einfach Abschalten/nur Mängelliste abgegeben ist doch weit fern der Praxis und Rohstoffverschwendung, eine Mangelnde Doku ist zwar Nervig, aber kein Totschlagargumen !
Grundsätzlich geht es mir nicht unbedingt um die zusätzlichen Aufträge sondern mehr darum hier mal ein Grundkonzept rein zu kriegen mit Prüfkonzept, Qualitätsmanagement, Verantwortlichen usw...Das die Anlagen nicht Abnahmefähig sind ist klar und das ohne Stromkreisbezeichnung kein normgerechtes Prüfprotokoll erstellt werden kann auch aber eine "light" Version der VDE-Prüfung zur Erstellung einer groben Mängelliste könnte man schon machen. Schade nur das keine der Verantwortlichen dazu richtig Stellung bezieht, im Grunde suche ich nach einer Lösung die im Sinne des Auftraggebers ist! Aber vllt denke ich weiter zu weit! Ich werd hier stumpf die Mängel benennen und Vorschläge machen und nach mir die Sintflut! Scheiss doch drauf auf diesen Irrenverein!
Nedflanders
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Beitrag von Nedflanders »

Ausserdem steht in der aktuellen Norm vde0105-100 sinngemäss: wenn bei der Prüfung von der Norm abgewichen werden muss dann ist dieses schriftlich im Prüfprotokoll zu begründen! Somit wäre meiner Meinung nach eine Prüfung doch möglich ohne Stromkreisbezeichnung! Dann steht halt im Protokoll : Anlage hat erhebliche Mängel und konnte nur bedingt geprüft werden blabla... Und das nach der Mängelbeseitigung und Beschriftung die Grundlage geschaffen wurde für die nötige erneute Prüfung !
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sn00py603
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Beitrag von sn00py603 »

Dann kannst du ja auch gleich so anfangen, in dem du die Stromkreise suchst und gleichzeitig richtig Beschriftest. Was nützt es denn, wenn du eine Prüfung auf gut Glück machst. "Ich suche mir mal ne Steckdose aus, und prüfe die. Welche Sicherung davor ist, weiß ich nicht"
Das ist doch Humbug und bringt im Endeffekt nichts.
Man kann beim Prüfen die Stromkreise zuordnen. Das ist dann natürlich Zeitaufwendig.
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E_F

Beitrag von E_F »

Man MUSS sogar die Stromkreise herausfinden, sonst kann man gar nicht messen, wie willst du den sonst die Spannungslosen Messungen durchführen !

Wenns Kundenfreundlich sein soll, dann Vermerk machen das die Doku fehlt, grob Stromkreise raussuchen so das du normal Messen kannst und dann beurteilen gut/schlecht.

Fehlende Unterlagen sind kein Grund die Anlage durchfallen zu lassen, der Prüfer muss nur sein Hirn mehr anstrengen .. dd1
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Nedflanders!
Ich hatte vor einigen Jahren 2 größere Objekte geprüft, bei denen gar keine, bzw. nur eine unzureichende Dokumentation vorlag.
Eine der Anlagen bestand aus einer 5x2m großen Unterverteilung, die wiederum aus rund 30 einzelnen alten Hensel-Verteilerkästen (die mit den Deckeln mit dem D-Ring-Verschluss) bestand.
Nach rund 4 Wochen hatte ich dann auch alles gefunden und geprüft.
Mit dem Kunden gab es zuvor schon die Absprache, alles zu beschriften und eine Doku anzufertigen.
Es kamen rund 15 Seiten Messprotokoll und noch mal rund 10 Seiten Mängelliste zusammen... hair1 :schimpf: :D
Anhand der von mir erstellten Doku (incl. Prüfprotokoll) wurde eine neue UV geplant und auch errichtet. Anschließend wurde komplett neu geprüft.

Bei dir hat ja schon die Sichtprüfung ergeben, das einige Mängel vorliegen, sowie keine ausreichende Dokumentation / Schaltpläne vorliegen.
Da es ja keine konkrete Absprache mit deinem Kunden gab, wie dann weiter vorzugehen ist, du für deine geleistete Arbeit dein Geld bekommen möchtest, kannst du nur die Prüfung mit der Sichtprüfung vorerst abschließen. Die Mängelliste incl. der bereits festgestellten Mängel entsprechend so verfassen, das für eine Fortsetzung der Prüfung eine Erstellung einer Doku (Stromkreispläne usw.) erforderlich ist, sowie die einzelnen Betriebsmittel beschriftet werden müssen. Und das dies, aufgrund des Aufwands, nur auf Stundenbasis möglich ist.

Die Rechnung dann mit dem Hinweis versehen, das wenn die Prüfung nicht fortgesetzt / abgeschlossen werden kann, der Anlagenbetreiber die volle Verantwortung für den weiteren Betrieb der fehlerhaften Anlage trägt.
Sowie evtl. das weitere Prüfungen nach u.a. PrüfV_NRW nötig sind und du deine Prüfungen nur nach DGUV V3 (VDE 0105-100, ...) durchgeführt hast.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

E_F hat geschrieben:... Der Kunde bezahlt schließlich wenn du die Stromkreise erst raussuchen musst, also keep cool ! ...
Moin ElektroFreak,

hierzu sollte aber die Auftragssituation geklärt werden. Ist diese Leistung wirklich beauftragt?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Nedflanders
Null-Leiter
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Beitrag von Nedflanders »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin ElektroFreak,

hierzu sollte aber die Auftragssituation geklärt werden. Ist diese Leistung wirklich beauftragt?

Gruß Olaf
Mündlich beauftrag ja aber halt nicht schriftlich und wenn es zum Streit kommt dann liegt die Beweislast wieder beim kleinen Handwerker! :schimpf: furios1 furios1 hair1
Aber ich bleibe jetzt mal cool und warte einfach mal ab, irgendwann müsste ja mal eine Antwort kommen, so Gott will! Bis dahin habe ich auch mit der Dokumentation der Unzähligen Sichtmängel zu tun! Es ist grausam was hier alles gepfuscht und gebastelt wurde... Ich bin jetzt auch schon fast 20Jahre im Elektrohandwerk und habe schon viel gesehen aber sowas hier und das in einem öffentlichen Gebäude....hair1 hair1

Oder ich bin halt noch nicht abgestumpft genug für diesen Laden!?!??? Im Grunde warte ich jeden Tag nur darauf das "Paola & Kurt Felix" um die Ecke kommen und mich fragen "Verstehen Sie Spass" ! �� Kleiner Spass am Rande!
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